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Neufassung der Richtlinie über nukleare Sicherheit

16.06.2014
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats hat die in der Ratsarbeitsgruppe für Atomfragen am 28. Mai erzielte Einigung über die Neufassung der Richtlinie über nukleare Sicherheit bestätigt. Wesentliche Aspekte des neu gefassten Texts sind: EU-weite Sicherheitsziele, Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden, verstärkte Überwachungsaktivitäten. Der Rat muss nun die neue Richtlinie formell verabschieden; diese wird dann am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann drei Jahre Zeit, um die Richtlinie in einzelstaatliches Recht umzusetzen

Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/71/EURATOM

Regulierung & Governmental Affairs

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