News

Russland: Neue Geldbußen bei Verstößen gegen Pflichten im Zusammenhang mit Produktrückrufen

04.08.2017

Am 30. Juli 2017 sind Änderungen bezüglich des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Kraft getreten. Mit diesen Änderungen werden bei Verstößen gegen Pflichten im Zusammenhang mit Produktrückrufen Geldbußen eingeführt (Bundesgesetz Nr. 175-FZ vom 18.07.2017). Gemäß dem neuen Artikel 14.46.2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wurde die Haftung für Hersteller, Dienstleister, Verkäufer und bevollmächtigte Vertreter der ausländischen Hersteller eingeführt („Verantwortliche Personen“). Es wurden Geldbußen von bis zu RUB 500.000 (zurzeit etwa EUR 8.000) eingeführt. Im Wiederholungsfall droht eine Geldbuße von bis zu RUB 1 Million (derzeit ca. EUR 16.000) oder eine behördlich angeordnete Aussetzung der Geschäftstätigkeit sowie Beschlagnahme der mangelhaften Waren angedroht.

Das Verfahren für Produktrückrufe wurde vor einiger Zeit durch die Art. 37-40 des Bundesgesetzes Nr. 184-FZ vom 27.12.2002 „Über die technische Regulierung“ eingeführt, wird in der Praxis jedoch selten angewendet.

Dieses Verfahren regelt, dass Verantwortliche Personen, die Informationen darüber erhalten, dass bestimmte Waren nicht den technischen Vorschriften entsprechen, verpflichtet sind, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt solcher Informationen die zuständigen Behörden über diese Fälle zu informieren. Anschließend müssen die Verantwortlichen Personen innerhalb von weiteren 10 Tagen (soweit für die erforderlichen Maßnahmen nicht eine längere Frist notwendig ist) die Informationen verifizieren. Danach müssen die Verantwortlichen Personen innerhalb von weiteren 10 Tagen ein Programm zur Schadensverhütung entwerfen und dieses den zuständigen Behörden zur Genehmigung vorlegen. Die nach diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen (z. B. Warnhinweise in Massenmedien, kostenlose Reparatur oder Austausch mangelhafter Waren) müssen innerhalb der in diesem Programm genannten Fristen durch die Verantwortlichen Personen durchgeführt werden. Wenn die aufgrund der durch die fehlerhaften Waren bestehende Gefahr durch die geplanten Maßnahmen nicht beseitigt werden kann, sind die Verantwortlichen Personen verpflichtet, die Herstellung und den Verkauf der mangelhaften Produkte unverzüglich einzustellen.

Früher wurden im Allgemeinen die oben genannten Fristen nicht eingehalten, da Produktrückrufe üblicherweise in mehreren Ländern gleichzeitig durchgeführt werden und die Vorbereitung aller Maßnahmen viel Zeit in Anspruch nimmt. Bis jetzt wurden die Nichteinhaltungen der gesetzlichen Fristen zu Produktrückrufen durch die Behörden nicht kontrolliert, weshalb die Verantwortlichen Personen keine negativen Konsequenzen bei der Nichtbeachtung dieser Fristen zu befürchten hatten. Darüber hinaus waren die Behörden noch vor einigen Jahren mit dem Verfahren für Produktrückrufe nicht sehr vertraut und zögerten die Genehmigung von Schadensverhütungsprogrammen oftmals hinaus.

Da nunmehr für alle Stufen des Produktrückrufverfahrens spezielle Geldbußen eingeführt wurden, werden die zuständigen Behörden der Einhaltung der Fristen für Produktrückrufe voraussichtlich mehr Aufmerksamkeit schenken als früher und gegen die Verantwortlichen Personen Geldbußen verhängen. Was ausländische Produkte angeht, werden in erster Linie die Verkäufer und die bevollmächtigten Vertreter der ausländischen Hersteller mit registriertem Sitz in der Eurasischen Wirtschaftsunion in Haftung genommen.

Kontakt


Produkthaftung & Product Compliance

Share