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Russland: Neues Gesetz über die Sperrung von Kopien von Piraterie-Webseiten ohne Einleitung von Gerichtsverfahren

09.08.2017

Ab dem 1. Oktober 2017 werden Urheberrechtsinhaber in der Lage sein, so genannte „Spiegel“ von dauerhaft blockierten Webseiten ohne langwierige Gerichtsverfahren zu sperren.

Online-Piraterie ist für Inhaber urheberrechtlich geschützter Medien ein wiederkehrendes Problem. Wenn die Piraterie in Russland geschieht, kann der Urheberrechtsinhaber derzeit im Wege einer einstweiligen Verfügung die Sperrung der rechtsverletzenden Webseite bewirken und anschließend ein Klageverfahren anstrengen. Wurde in zwei oder mehr Klageverfahren festgestellt, dass durch eine Webseite Rechte Dritter verletzt werden, kann diese dauerhaft gesperrt werden. Dies kann allerdings ergebnislos sein, wenn kurz nachdem die einstweilige Verfügung wirksam wird, Kopien (so genannte „Spiegel“) der blockierten Seite online gestellt werden. Für die Urheberrechtsinhaber stellt sich diese Situation als eine Sisyphos-Aufgabe dar: Jedes Mal, wenn eine Spiegel-Seite blockiert wird, erscheinen neue Kopien dieser Seite.

Um dieses Problem zu lösen, steht Urheberrechtsinhabern, die erfolgreich eine dauerhafte Sperrung einer rechtsverletzenden Seite gerichtlich durchgesetzt haben, nach einem neuen Gesetz die Möglichkeit offen, die Spiegel der Webseite ebenfalls sperren zu lassen, ohne jedes Mal ein neues gerichtliches Verfahren anstrengen zu müssen. Gemäß dem neuen Gesetz muss ein Rechteinhaber, der von einem Spiegel einer gesperrten Webseite Kenntnis erlangt, nur noch das Minkomsvyaz (russisches Ministerium für Kommunikation und Massenmedien) über die Existenz des Spiegels informieren. Der Inhalt des Spiegels muss dem Inhalt der gesperrten Seite, durch die das Urheberrecht verletzt wird, „zum Verwechseln ähnlich sein“ oder Informationen enthalten (Links oder Beschreibungen wie VPN- oder Proxyserver-Instruktionen), die entworfen wurden, um den Zugang zu solchen rechtsverletzenden Inhalten zu ermöglichen.

Die Abhilfemaßnahmen greifen schnell. Die Anzeige wird innerhalb von 24 Stunden durch das Minkomsvyaz überprüft und wenn das Ministerium zu dem Ergebnis gelangt, dass die Spiegelbildseite die Voraussetzungen für eine Sperrung erfüllt, wird sie den Inhaber der Spiegelbildseite und Roskomnadzor (die Bundesbehörde zur Überwachung im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologie und Massenmedien) hierüber in Kenntnis setzen. Bei Erhalt der Meldung muss Roskomnadzor innerhalb von 24 Stunden (i) die Meldung an das Unternehmen weiterleiten, das die Spiegelbildseite hostet, (ii) den Telekommunikationsanbieter, der die Webseite bereitstellt, anweisen, den Zugang zu der Spiegelbildseite zu blockieren, und (iii) die Suchmaschinenbetreiber in Russland anweisen, den Domain-Namen der Spiegelbildseite aus den Suchergebnissen zu löschen. Die Telekommunikationsanbieter und Suchmaschinenbetreiber müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Mitteilung durch Roskomnadzor diesen Anordnungen Folge leisten. Somit dauert die Sperrung von Spiegel-Webseiten und das Löschen von Informationen über diese Seiten aus den Suchergebnissen maximal drei Tage.

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