News

Slowakei: Verspätete Lieferungen und leere Mietflächen. Ist die Pandemie fatal für Vertragsverhältnisse?

30.10.2020

Die zweite Welle der Coronavirus-Pandemie verbreitet sich über die ganze Welt und ihre negativen wirtschaftlichen Auswirkungen sind abermals auch im Unternehmensumfeld zu spüren. Und trotz unserer Hoffnung, dass das Ende von 2020 gewisse Erholung und Erleichterung mit sich bringt, ist das Gegenteil der Fall.

Die Geschäftsbeziehungen, finanzielle Vereinbarungen und der Immobilienbereich stehen aufgrund der Pandemie wieder auf dem Prüfstand. Die Arbeitgeber fordern derzeit zunehmend ihre Mitarbeiter auf, von zuhause zu arbeiten. Oder versuchen sie, die vermietete oder eigene Bürofläche zu reduzieren. Manche Unternehmen senken gezielt ihre Kosten, was natürlich einen Einfluss auf die vertraglichen Beziehungen hat. Die Maßnahmen bezüglich der Freizügigkeit der Waren und Personen beeinträchtigen genauso gut (fast) alle Unternehmen. 

Wie sollen Unternehmen vorgehen?

Falls nicht bereits geschehen, ist es höchste Zeit, Ihre vertraglichen Vereinbarungen und Festsetzungen genau unter die Lupe zu nehmen. Setzen Sie sich in Verbindung mit Ihrem Rechtsanwalt und analysieren Sie zusammen Ihre Möglichkeiten. Nehmen Sie den Kontakt auch mit ihrem Vertragspartner auf und beginnen Sie eventuell Verhandlungen. 

Die Auswirkungen der ersten Coronavirus-Welle waren bereits erheblich. Wie werden wohl die Folgen der zweiten Welle sein? Für manche Unternehmen könnte es anspruchs-voll oder gar unmöglich sein, Ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, sei es aus finanziellen oder anderen Gründen. 

Einige Unternehmen könnten jedoch die zweite Welle als Anlass zur Einführung von Maßnahmen zur Kostensenkung nutzen, z. B. Senkung der Mietkosten. Daher ist es von größter Wichtigkeit, Ihre sich aus bestehenden Verträgen ergebenden Ansprüche und Pflichten zu verstehen.

Kann die zweite Welle und die ergriffenen Maßnahmen als Vorwand für Nichterfüllung der Vertragspflichten dienen?

Bevor Sie die Möglichkeit der Anwendung von Force Majeure bei der Begründung der Nichterfüllung Ihrer Verpflichtungen überprüfen, ist es erforderlich, den bestehenden Vertrag sorgfältig zu analysieren und fortlaufend zu prüfen, ob er Bestimmungen zu Force Majeure beinhaltet. Bei den Vertragsverhandlungen legen die Parteien meistens keinen größeren Wert auf diese Klausel, jedoch gewinnt sie nun in diesen schweren Zeiten zunehmend an Bedeutung. 

Selbst wenn im bewerteten Vertrag Force Majeure nicht erwähnt ist, regelt das slowakische Bürgerliche Gesetzbuch die Ausnahme von der Verantwortung im Falle der Hindernisse, die unvorhersehbar, unvermeidbar und unüberwindbar und unabhängig vom Willen der verpflichteten Partei entstanden sind. Wenn die Vertragspartei beweist, sie ihre Vertragsverpflichtungen wegen eines Force Majeure Ereignisses nicht erfüllen kann, besteht dieser Partei nicht die Pflicht, den dem Vertragspartner entstandenen Schaden zu ersetzen.  

Kann die aktuelle Corona-Pandemie unter den Fall der Force Majeure subsumiert werden?

Das Force Majeure Ereignis bedeutet nicht automatisch, dass die verpflichtete Partei ihre Vertragspflichten nicht erfüllen muss. Die oben angeführte Befreiung von der Verpflichtung gilt nur während der Dauer des Vorliegens der Force Majeure. Trifft sie nicht mehr zu, ist die verpflichtete Partei wieder verpflichtet, ihren aus dem Vertrag folgenden Leistungen nachzukommen. 

Sofern das Force Majeure Ereignis einen dauerhaften Charakter hat (was zurzeit nicht der Fall ist, da die in der Slowakei ergriffenen Maßnahmen zeitlich beschränkt sind), könnte man die Nichteinhaltung der Verpflichtungen als sogenannte Unmöglichkeit der Leistung ansehen. In einem solchen Fall erlischt die Verpflichtung der betroffenen Vertragspartei zur Erfüllung der Vertragspflichten. Eine Leistung ist nicht unmöglich, sofern diese auch unter erschwerten Bedingungen, mit höheren Kosten oder erst nach der vereinbarten Zeit bewirkt werden kann.  

Die obigen Informationen gehen aus den gelten Rechtsvorschriften aus und nehmen keine Rücksicht auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Parteien. Diese müssen einzeln überprüft werden, um die Rechte und Pflichten der Parteien zu bewerten.

 

 

Corporate
Corona Task Force

Share