News

Investitions­entscheidung für Kern­kraft­werk Hinkley Point C

31.07.2016

Kernkraftprojekte in Europa polarisieren. Während sich Deutschland für den Atomausstieg entschieden hat, werden in anderen EU-Staaten neue Kernkraftwerke errichtet. Letzte Woche hat EdF entschieden, das Kernkraftwerk Hinkley Point C zu errichten, während aus London verhaltene Töne zu vernehmen sind. Ob das Kraftwerk Hinkley Point C ein wirtschaftlicher Erfolg wird, ist umstritten. Jedenfalls müsste Großbritannien nicht unerhebliche Beihilfen beisteuern. Dies würde nicht durch eine Einmalzahlung, sondern über einen garantierten Preis über 35 Jahre ab Inbetriebnahme des Kraftwerks sowie zusätzliche Garantien und andere Zusagen Großbritanniens geschehen. 

So umstritten das Kernkraftprojekt politisch ist, so umstritten ist auch die Zulässigkeit der in Aussicht genommenen Beihilfen. Die Europäische Kommission hat bereits am 08.10.2014 die Beihilfen für das Kernkraftwerk Hinkley Point C genehmigt (Beschluss (EU) 2015/658; SA.34947). Gegen diese Genehmigung haben Österreich sowie Greenpeace Energy u.a. Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht erhoben (Rs. T-356/15 und Rs. T-382/15), über die bislang nicht entschieden ist. 

Mit der Frage der Zulässigkeit der Beihilfen haben sich Martin Geipel und Helge Heinrich im Jahrbuch 2016 zum Beihilferecht (NVW Verlag, Wien, ISBN 978-3-7083-1093-0) auseinandergesetzt. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an Martin Geipel und Helge Heinrich. Gerne lassen wir Ihnen diesen Buchbeitrag auf Anfrage als PDF zukommen.

Kontakt


Energie & Infrastruktur
Kartellrecht

Share