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LinkedIn droht in Russland eine Sperre

27.10.2016

Ein russisches Bezirksgericht hat der Klage des Föderalen Aufsichtsamts im Bereich der Kommunikation, Informationstechnologie und Massenkommunikation (“Roskomnadzor”) stattgegeben, mit dem das Amt eine Beschränkung des Zugangs zum weltweit größten Berufsnetzwerk LinkedIn im russischem Staatsgebiet erreichen wollte. Das Urteil wurde bereits am 4. August 2016 verkündet (hier nur auf Russisch verfügbar). Die Medien wurden jedoch erst am 25. Oktober über diesen Fall informiert.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass LinkedIn gegen das Föderale Gesetz vom 27. Juli 2006 Nr.-152-FZ „Über personenbezogene Daten“ („Datenschutzgesetz“), insbesondere gegen die Bestimmungen über die Verarbeitung personenbezogener Daten russischer Staatsbürger, verstößt. Nach Art. 18 Abs. 5 des Datenschutzgesetzes müssen personenbezogene Daten russischer Staatsbürger auf Servern gespeichert sein, die in Russland liegen. Das Gericht stellte fest, dass LinkedIn in Russland keinen Server betreibt. Des Weiteren werden von LinkedIn aus Sicht des Gerichts personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, deren Verarbeitung nicht durch eine entsprechende Vereinbarung mit dem jeweiligen Nutzer gedeckt sei. Auf dieser Grundlage kam das Gericht zu dem Schluss, dass LinkedIn gegen das Datenschutzgesetz verstößt, und forderte Rozkomnadzor auf, Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugang zu LinkedIn zu beschränken.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde gegen das Urteil vor dem Moskauer Stadtgericht Rechtsmittel eingelegt. 

LinkedIn ist der weltweit business-orientierte Social Network-Dienst. 2016 hatte das Netzwerk mehr als 430 Millionen registrierte Nutzer, 5 Millionen Nutzer kamen aus Russland.

 

 

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