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Markenschutz: Streit um Adler-Logo des DFB

28.04.2015

Der Deutsche Fußball Bund (DFB) und die Supermarktkette Real stritten über eine von Real anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2014 durchgeführten Verkaufsaktion. Hierbei verkaufte Real sowohl T-Shirts als auch Autofußmatten, die jeweils mit einem Adler Symbol bedruckt waren. Der Adler auf den Autofußmatten war dabei in der Mitte von drei Kreisen positioniert. Die T-Shirts trugen zusätzlich den Schriftzug „Deutschland Deutschland Deutschland“ in einem Kreis um den Adler herum.

Der DFB sah hierdurch seine deutsche Bild- und seine Gemeinschaftsmarke verletzt (Adler in der Mitte von Kreisen kombiniert mit Schriftzug „Deutscher Fußball Bund“ um den Adler herum).

Das OLG München gab dem DFB in seinem Urteil v. 05. Februar 2015 (Az. 6 U 3249/15) nur teilweise Recht. Bei unstreitig bestehender Warenidentität ging es für die Frage der Verwechslungsgefahr allein um die Zeichenähnlichkeit. Hierbei kommt es grds. auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen an. Das OLG stellte fest, dass die Marken des DFB durch die zentrale Anordnung des Alders, eingerahmt von dem Schriftzug „Deutscher Fußball Bund“ bestimmt seien. Die Wortzeichen prägen das DFB Logo also mit. Da das Adler-Zeichen auf den Autofußmatten aber keinen solchen Schriftzug trüge, sei auch keine Zeichenähnlichkeit anzunehmen. Anders sei dies nach Ansicht des Gerichts bei den T-Shirts. Hier sei von einer ausreichenden Zeichenähnlichkeit und damit im Ergebnis auch von einer Verwechslungsgefahr auszugehen, da das Zeichen wie auch das DFB Logo so angeordnet sei, dass der Adler in der Mitte von einem Schriftzug umgeben werde.

Gewerblicher Rechtsschutz

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