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Russische Gegensanktionen: derzeit kein Gesetzesentwurf zur Enteignung ausländischer Unternehmen

01.12.2014

Im Zusammenhang mit den seitens der Vereinigten Staaten und der EU gegen Russland verhängten Wirtschaftssanktionen stellt sich auch nach dem Verbot der Einfuhr bestimmter Lebensmittel aus den Vereinigten Staaten und der EU nach Russland im August 2014 die Frage nach möglichen russischen Gegenmaßnahmen.  Häufiger Erwähnung findet dabei der Erlass eines Gesetzes zur Enteignung ausländischer Unternehmen in Russland.  Entgegen anderslautenden Meldungen wurde jedoch bislang – d.h. zum Stand 1. Dezember 2014 – ein entsprechender Gesetzesentwurf weder veröffentlicht noch in die Staatsduma eingebracht.  Im Einzelnen gilt Folgendes:

1.         Ankündigung eines Gesetzes zur Konfiszierung von Vermögen ausländischer Gesellschaften (durch Föderationsratsmitglied A. Klischas im März 2014)

Anfang März 2014 kündigte der Vorsitzende des Föderationsratskomitees für Verfassungsgesetzgebung, Andrey Klischas, in russischen Medien an, als Antwort auf die Verhängung westlicher Sanktionen einen Gesetzesentwurf zur Beschlagnahme von Vermögen, Aktiva und Konten europäischer und amerikanischer Gesellschaften zu erarbeiten.[1]  Der Entwurf sollte Befugnisse des russischen Präsidenten und der Regierung zum Einfrieren der Konten ausländischer Gesellschaften sowie der Beschlagnahme ihres Vermögens bis hin zur Konfiszierung vorsehen.

Ein Text zu diesem Vorhaben wurde aber nie veröffentlicht, in die Staatsduma kein Gesetzesentwurf hierzu eingebracht.[2]  In den russischen Medien finden sich auch keine weiteren Meldungen zum Vorschlag von Hr. Klischas.  Man kann daher davon ausgehen, dass dieses Vorhaben derzeit nicht weiterverfolgt wird.

2.         Ankündigung eines Gesetzes zur Übertragung ausländischen Vermögens in Antisanktionsfonds (durch Dumaabgeordneten E. Fedorov Mitte Oktober 2014)

Mitte Oktober 2014 gab der Dumaabgeordnete Evgeny Fedorov in den russischen Medien bekannt, einen Gesetzesentwurf “Über Maßnahmen zum Schutz der Vermögensrechte der Russischen Föderation, von Bürgern der Russischen Föderation und russischen juristischen Personen gegen Sanktionen ausländischer Staaten“ einbringen zu wollen.[3]  Dieser Gesetzesentwurf sollte u.a. vorsehen, dass im Fall der auf Sanktionen beruhenden Beschlagnahme von Vermögen der Russischen Föderation oder russischer Personen im Ausland das russische Finanzministerium bei einem russischen Gericht beantragen kann, in Russland befindliches Vermögen natürlicher oder juristischer Personen des jeweiligen ausländischen Staats in einen speziellen Antisanktionsfonds unter Aufsicht der russischen Regierung zu übertragen.

Bislang wurde auch hierzu weder ein Text veröffentlicht noch ein Gesetzesentwurf in die Staatsduma eingebracht.[4]  Weitere Meldungen in den russischen Medien gab es ebenfalls nicht.  Es lässt sich daher nicht feststellen, inwieweit es sich um ein ernst zu nehmendes Gesetzesvorhaben handelt.

3.         Gesetzesentwurf zur Entschädigung russischer Personen (von Staatsduma am 8. Oktober 2014 in erster Lesung angenommen; sog. Rotenberg-Gesetz)

Tatsächlich veröffentlicht und in die Staatsduma eingebracht wurde ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Föderalen Gesetzes “Über die Entschädigung für die Verletzung des Rechts auf ein Gerichtsverfahren innerhalb eines angemessenen Zeitraums […]“ (“Gesetzesänderungen“).  Die in russischen (und ausländischen) Medien viel diskutierten Gesetzesänderungen wurden stellenweise auch als russische Gegenmaßnahmen zu westlichen Sanktionen beschrieben.  Die Gesetzesänderungen waren am 23. September 2014 in die Staatsduma eingebracht worden.  In erster Lesung angenommen wurden sie bereits zwei Wochen später – am 8. Oktober 2014.

Der kurze Zeitraum zwischen Einbringung und Annahme der Gesetzesänderungen wurde mit der Eilbedürftigkeit des Schutzes von Krimbewohnern gegen politisch motivierte Entscheidungen ukrainischer Gerichte begründet.[5]  Aufgrund der im September 2014 erfolgten Beschlagnahme von Immobilien des auf den US- und EU-Sanktionslisten stehenden russischen Unternehmers Arkadi Rotenberg durch italienische Behörden werden die Gesetzesänderungen in den russischen Medien jedoch nur “Rotenberg-Gesetz“ genannt.

Nach den Gesetzesänderungen können russische natürliche oder juristische Personen, gegen die ein unzuständiges ausländisches Gericht[6] eine in deren Vermögen vollstreckbare Entscheidung erlassen hat, vor einem russischen Gericht eine Entschädigung in Geldform beantragen.  Die Entschädigung ist aus dem föderalen Budget zu zahlen.  Darüber hinaus kann das russische Gericht neben dem Entschädigungsantrag einen Rückgriffsanspruch der Russischen Föderation gegen den Sitzstaat des ausländischen Gerichts prüfen.  Zur Absicherung dieses Rückgriffsanspruchs sind auch Maßnahmen des einstweiligen Rechtsschutzes in Bezug auf sich in Russland befindliches Vermögen der die ausländische Gerichtsentscheidung beantragenden Person zulässig.  Diese Maßnahmen zur Absicherung des Rückgriffsanspruchs können jedoch nicht auf das Vermögen anderer Personen aus dem betreffenden Staat erstreckt werden und somit auch nicht als Grundlage für die Enteignung ausländischer Unternehmen dienen.

Der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens ist unklar.  Die 30-tägige Frist zur Einreichung von Änderungsvorschlägen zu den in erster Lesung angenommenen Gesetzesänderungen scheint von keiner Behörde genutzt worden zu sein.  Stattdessen hat das Justizministerium die Staatsduma schriftlich um eine Verlängerung der Frist bis zum 30. Januar 2015 gebeten, da es mehr Zeit zur Prüfung der Gesetzesänderungen benötige.  Diese Anfrage ist seitens der Staatsduma nicht beschieden worden; allerdings wurde auch noch kein Termin für die zweite Lesung der Gesetzesänderungen anberaumt.[7]

Zu den Gesetzesänderungen ist zudem anzumerken, dass diese in Russland umstritten sind.  Sowohl der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation als auch das Oberste Arbitragegericht haben sich wegen der Verlagerung von aus ausländischen Investitionen resultierenden Risiken auf den russischen Steuerzahler und Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Gesetzesänderungen mit internationalem Recht ablehnend gegenüber den Gesetzesänderungen geäußert.[8]  Ähnliche Bedenken wurden vom Wirtschaftsminister der Russischen Föderation, Alexei Uljukajew, während der ersten Lesung der Gesetzesänderungen vorgebracht.[9]

Ob und in welchem Umfang die Gesetzesänderungen tatsächlich in Kraft treten werden, lässt sich daher derzeit nicht vorhersagen.



[1]              Siehe u.a. http://rbcdaily.ru/society/562949990754594.

[2]              Gemäß Verzeichnis der Staatsduma über Gesetzesentwürfe unter http://www.duma.gov.ru/systems/law/.

[3]              Siehe u.a. http://www.interfax.ru/russia/401844.

[4]              Gemäß Verzeichnis der Staatsduma über Gesetzesentwürfe unter http://www.duma.gov.ru/systems/law/.

[5]              http://top.rbc.ru/politics/21/11/2014/546f1affcbb20f06d3907da2#xtor=AL-[internal_traffic]--[rbc.ru]-[main_body]-[item_6.

[6]              Nach der aktuellen Formulierung erstreckt sich der Gesetzesentwurf wohl nur auf Entscheidungen staatlicher Gerichte im Ausland und nicht auf Entscheidungen ausländischer Schiedsgerichte.

[7]              http://asozd2.duma.gov.ru/main.nsf/%28SpravkaNew%29?OpenAgent&RN=607554-6&02

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