airberlin professionalisiert Kundenservice

13.01.2014

Mit rechtlicher Begleitung durch die Kanzlei Noerr professionalisiert airberlin ihren Kundenservice und hat hierzu mit dem österreichischen Call-Center-Spezialisten Competence Call Center (CCC) ein gemeinsames Unternehmen, die Luftfahrtservice Call Center GmbH, mit Sitz in Berlin gegründet. An dem gemeinsamen Unternehmen halten CCC 80 Prozent und airberlin 20 Prozent der Anteile. Das neue Unternehmen hat die Aufgaben im Bereich der Kundenkontakte vor und nach dem Flug von airberlin mit übernommen. Mittelfristig ist geplant, dass CCC sämtliche Aufgaben vollständig und exklusiv für airberlin übernimmt.

Alle annähernd 200 Mitarbeiter des Kundenservice und des Service Centers von airberlin sind nach dem Betriebsübergang nunmehr bei dem Joint Venture mit CCC tätig.  Nach den Planungen sollen sie mittelfristig von CCC alleine übernommen werden. Die Angestellten bleiben zunächst weiterhin in Berlin beschäftigt. Das Bundeskartellamt hat die Transaktion bereits freigegeben. airberlin professionalisiert mit dem Outsourcing-Projekt seinen Kundenservice und konzentriert sich auf das Kerngeschäft. Bei der Gestaltung der Auslagerung an CCC setzte die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft auf ein interdisziplinäres Noerr-Team um die Partner Dr. Hans-Christoph Schimmelpfennig, Dr. Thomas Lambrich (Arbeitsrecht), Dr. Tobias Frevert (IT/Outsourcing) und Dr. Christoph Spiering (Gesellschaftsrecht/M&A).

Im Zuge der Umsetzung der Transaktion wehrte airberlin mit Noerr den Antrag des Betriebsrats ab, airberlin die Veräußerung des Service Centers im Wege einstweiligen Rechtsschutzes zu untersagen. Dazu Dr. Stefan Schwab, der den Anhörungstermin vor dem LAG Berlin-Brandenburg wahrgenommen hat: „Es war sehr wichtig, dass das Landesarbeitsgericht der unhaltbaren Rechtsauffassung des erstinstanzlichen Beschlusses eine Absage erteilt hat – nicht nur für unsere Mandantin airberlin. Bei einem Betriebsübergang muss zwar über eine spätere Betriebseinschränkung informiert werden, wenn der Erwerber das bereits plant – dennoch bleibt es dabei, dass die Veräußerung des Betriebes als solche keine Betriebsänderung ist, die der Betriebsrat des Veräußerers per einstweiliger Verfügung untersagen lassen kann. Eine gute Abstimmung aller Beteiligter bei der Kommunikation im Vorfeld der Transaktion ist ganz entscheidend.“

Ursprünglich hatte airberlin beabsichtigt, den Kundenservice und das Servicecenter zum 1. Oktober 2013 an die Bertelsmann-Tochter Arvato abzugeben, was jedoch scheiterte, da man sich über bestimmte Bedingungen der Zusammenarbeit letztlich nicht einig wurde. Auch hier hatte auf Seiten von airberlin bereits das Noerr Outsourcing Team um Schimmelpfennig/Lambrich, Frevert und Spiering beraten.

Im Luftverkehrssektor verfügt Noerr über langjährige und umfassende Brachenexpertise. Auch airberlin setzt regelmäßig auf die Beratungskompetenz der Wirtschaftskanzlei.

Berater airberlin: Noerr LLP

Dr. Hans-Christoph Schimmelpfennig (Arbeitsrecht – München), Dr. Tobias Frevert (IT Outsourcing), Dr. Christoph Spiering (Gesellschaftsrecht/M&A), Dr. Thomas Lambrich (Arbeitsrecht), Dr. Fabian Badtke (Kartellrecht), Dr. Carsten Heinz (Steuern/Strukturierung); Associates: Dr. Stefan Schwab (Arbeitsrecht), Dr. Benjamin Bajon (IT Outsourcing), Dr. Andrea Petsch (Gesellschaftsrecht/M&A – alle Berlin).

Verantwortliche Ansprechpartner airberlin: 

Michelle Johnson (Corporate/ legal), Sebastian Hinüber, Christiane Schreff (Rechtsabteilung/ M&A), Tobias Kamsties (Personal)

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