Erfolg mit Noerr – TV-Produktionen dürfen weiterhin Schauspielerverträge befristen

30.08.2017

Noerr hat eine TV-Produktionsfirma erfolgreich im Streit um die Befristung von Verträgen mit Schauspielern vertreten. In letzter Instanz bestätigte heute das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Zulässigkeit der Befristungen (7 AZR 864/15).

In der Revision bestätigte das BAG zwei Urteile des Landesarbeitsgerichts (LAG) München aus dem Jahr 2015. Bereits damals hatten die Richter entschieden, dass die wiederholte befristete Beschäftigung von auf die Produktionsdauer beschäftigten Schauspielern aufgrund der Eigenart der Arbeitsleistung grundsätzlich zulässig ist. In den beiden konkreten Fällen hatten sich zwei Schauspieler, die 28 bzw. 18 Jahre lang Kommissare in einer TV-Serie darstellten und für jeweils einzelne Folgen vertraglich engagiert wurden, gegen die Beendigung ihres Engagements gewehrt.

„Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts schafft Rechtsicherheit für die Produzenten von Filmen und Serien. Das Urteil ist insbesondere vor dem Hintergrund der verschärften Vorgaben für die Befristung von Arbeitsverträgen durch den Europäischen Gerichtshof bedeutsam“, betont Dr. Marco Tucci. Der Noerr-Partner und Arbeitsrechtsexperte hat die Mandantin in dem Verfahren beraten und in allen Instanzen vertreten.

Vertreter TV-Produktionsunternehmen: Noerr LLP

Dr. Marco Tucci, Dr. Daniel Dommermuth-Alhäuser (beide Arbeitsrecht, München)

Presse-Team


Arbeitsrecht

Share