Stefanie Gschoßmann
Rechtsanwältin, Senior Associate

Stefanie Gschoßmann berät in- und ausländische Mandanten in allen Fragen des deutschen und des europäischen Kartellrechts. Ihre Beratung umfasst dabei u.a. die Begleitung von Fusionskontrollverfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission, Kartell- und Missbrauchsverfahren sowie die private Durchsetzung im Rahmen von Kartellschadensersatzverfahren. Stefanie Gschoßmann berät außerdem zu allen Fragen des europäischen Beihilfenrechts, insbesondere der EU-Drittstaatssubventionsverordnung. Darüber hinaus vertritt sie Mandanten im Rahmen von Investitionskontrollverfahren. Stefanie Gschoßmann ist Mitglied der Praxisgruppen Kartellrecht und Außenwirtschaftsrecht & Investitionskontrolle.
Referenzen
- Regelmäßige Beratung nationaler und globaler Private Equity Fonds im Rahmen von Fusionskontrollverfahren (weltweite Prüfung von Fusionskontrollanmeldepflichten und Begleitung der Verfahren vor dem Bundeskartellamt und der Europäischen Kommission)
- Beratung einer deutschen Investmentgesellschaft im Rahmen eines Phase 2-Verfahrens vor dem Bundeskartellamt
- Prüfung weltweiter FDI-Anmeldepflichten und Begleitung der entsprechenden Verfahren vor dem Bundeswirtschaftsministerium für deutsche und internationale Mandanten
- Vertretung mehrerer Unternehmen der zuckerverarbeitenden Industrie in Kartellschadensersatzverfahren gegen die Mitglieder des Zuckerkartells
- Beihilferechtliche Beratung eines Private Equity Fonds mit Blick auf Corona-Überbrückungshilfen
- Begleitung eines Compliance-Audits bei einem großen Automobilhersteller
Werdegang
Mitgliedschaften
- Münchner Kartellrechtsforum
- Studienvereinigung Kartellrecht
Vorträge
- Kurzvortrag im Rahmen einer Podiumsdiskussion beim Rising Stars Competition Policy Forum von Compass Lexecon (2022) zum Thema Quantifizierung von Kartellschadensersatz
Bestens
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