FDI – umfassende Reform der Investitionsprüfung
2026 dürfte zu einem richtungsweisenden Jahr für die Investitionsprüfung werden – auf EU-Ebene und national. Mit der Neufassung der EU-Verordnung über die Prüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Europäischen Union (EU-Screening-Verordnung) steht die erste umfassende Änderung seit Einführung der Verordnung kurz vor dem Abschluss. Parallel plant die Bundesregierung ein neues Investitionsprüfgesetz, das die EU-Reform umsetzen und das deutsche Investitionskontrollregime modernisieren soll.
Änderungen der EU-Screening-Verordnung
Nach Veröffentlichung des ersten Reformvorschlags zur EU-Screening-Verordnung Anfang 2024 begannen im Juli 2025 die Trilog-Verhandlungen; am 11.12.2025 erzielten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament eine vorläufige politische Einigung (Noerr Insights).
Ziel der Reform ist es, die Investitionsprüfungsregime unionsweit zu harmonisieren, sicherheitsrelevante Lücken zu schließen und gleichzeitig die Offenheit für globalen Handel und internationale Investitionen zu wahren. Nach der erzielten Einigung verbleibt die ausschließliche Zuständigkeit für Überprüfungsentscheidungen bei den jeweiligen Mitgliedstaaten. Ein weiterer zentraler Bestandteil der Einigung ist die verpflichtende Einführung eines Investitionsprüfungsmechanismus, der im Mindestumfang ausländische Investitionen in folgenden Bereichen erfasst: (i) Güter mit doppeltem Verwendungszweck sowie Militärgüter, (ii) besonders kritische Technologien, (iii) kritische Rohstoffe, (iv) kritische Einrichtungen in den Bereichen Energie, Verkehr und digitale Infrastruktur, (v) Wahlinfrastrukturen sowie (vi) bestimmte Einrichtungen des Finanzsystems. Zur Verhinderung von Umgehungen erstreckt sich der Anwendungsbereich auch auf Investitionen von in der EU ansässigen Tochtergesellschaften ausländischer Investoren. Flankierend werden die Kooperations- und Informationsmechanismen zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission weiter gestärkt und operative Verfahrensaspekte gestrafft.
Die vorläufige Einigung bedarf noch der formellen Billigung durch den Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament, bevor sie förmlich angenommen wird.
Nationales Investitionsprüfgesetz
Nachdem die letzte Bundesregierung erfolglos ein neues, eigenständiges Investitionsprüfgesetz anvisierte, plant die neue Bundesregierung für 2026 einen entsprechenden Referentenentwurf, der die Reform der EU-Screening-Verordnung umsetzen soll. Zudem sollen die Regelungen zum Asset Deal und zum atypischen Kontrollerwerb konkretisiert, konzerninterne Umstrukturierungen einheitlich privilegiert und Fallgruppen gestrichen oder überarbeitet werden.
FDI-Praxis 2025
Die in der Öffentlichkeit diskutierten Fälle des Jahres 2025 verdeutlichen die steigende Relevanz der Investitionsprüfung für Versorgungssicherheit und geostrategische Stabilität:
Nexperia: Der niederländische Staat übernahm im Herbst 2025 zeitweise die Kontrolle über den Halbleiterhersteller – und gab sie nach chinesischen Exportbeschränkungen wieder ab, um Versorgungsengpässe für die europäische Automobilindustrie zu verhindern.
Covestro: Nachdem Bedenken ausgeräumt wurden, gab das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie („BMWE“) die Übernahme des führenden Polymer-Werkstoffherstellers Covestro durch XRG frei, einer Tochter der staatseigenen Abu Dhabi National Oil Company.
Open Grid Europe: Demgegenüber scheiterte der Einstieg des italienischen Netzbetreibers Snam in den Ferngasnetzbetreiber Open Grid Europe an Bedenken des BMWE hinsichtlich der indirekten Beteiligung des chinesischen Netzbetreibers State Grid.
2026 dürfte damit ein Jahr werden, in dem die Leitplanken der Investitionskontrolle neu gesetzt werden.
Dieser Artikel ist Teil des Competition Outlook 2026. Alle Artikel des Competition Outlooks finden Sie hier.
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