Noerr gewinnt weiteren Kabelrechtsstreit für das ZDF

11.04.2018

Noerr hat erneut erfolgreich das ZDF in einem Streit um Einspeiseentgelte für die Verbreitung der ZDF-Programme in Kabelnetzen vertreten. Für den Sender waren die Noerr-Partner Prof. Dr. Johannes Kreile und Helge Heinrich tätig (Az.: 3U 132/14).

In zweiter Instanz hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Klage des Kabelnetzbetreibers wilhelm.tel zurückgewiesen und festgestellt, dass das ZDF keine Einspeisungsgebühren an den Kabelnetzbetreiber zu zahlen hat. Die Richter betonten in ihrer Entscheidung, dass insbesondere aus kartellrechtlichen Gründen sich kein Anspruch auf Zahlung eines Einspeiseentgeltes ergebe. Zudem liegt nach dem Urteil auch im Vergleich zu den großen Kabelnetzbetreibern keine unzulässige Diskriminierung vor, vielmehr ist dem ZDF auch als marktbeherrschendem Unternehmen eine unterschiedliche Behandlung der Marktteilnehmer gestattet. Das Gericht sieht keine Anhaltspunkte für eine Bejahung eines Missbrauchstatbestandes. Schließlich erkennt das OLG nicht, wie sich die Wettbewerbsfähigkeit eines kleinen Kabelnetzbetreibers verbessern würde, wenn auch diesem Einspeiseentgelte bezahlt würden. Die Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

In den langjährigen Rechtsstreiten zwischen dem ZDF und Kabelnetzbetreibern hat damit erneut ein Gericht dem ZDF Recht gegeben, für die Einspeisung seiner Programme in Kabelnetze keine Einspeiseentgelte zahlen zu müssen. Erst im vergangenen Jahr hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden, dass das ZDF für die Einspeisung seiner Programme in die Kabelnetze von NetCologne keine Einspeiseentgelte zahlen muss (Az.: VI U 15/13 (Kart)). Auch seinerzeit hatten Johannes Kreile und Helge Heinrich den Sender vertreten. Im Streit um die Einspeiseentgelte setzt das ZDF regelmäßig auf die prozessuale Vertretung durch Noerr. Die Kanzlei hat mit einer Ausnahme für die Mandantin alle bisherigen Verfahren vor den Oberlandesgerichten gewonnen.

Vertreter ZDF: Noerr LLP      
Prof. Dr. Johannes Kreile (Urheber- und Medienrecht, München), Helge Heinrich (Kartellrecht, Brüssel)

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