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Digital Markets Act

17.01.2024

Die Gatekeeper sind designiert,…

Die Verordnung über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor – besser bekannt als Digital Markets Act („DMA“) – ist im November 2022 in Kraft getreten und wird seit dem 02.05.2023 angewendet.

Die Verordnung zielt darauf ab, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Bestreitbarkeit der Märkte für digitale Dienste zu schützen, indem es die sogenannten Gatekeeper reguliert. Gatekeeper sind Unternehmen, die die im DMA definierten Kernplattformdienste anbieten. Diese Dienste können als Schnittstelle zwischen einer großen Anzahl von Geschäftskunden und Verbrauchern betrachtet werden.

Die Europäische Kommission benannte im September 2023 Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft als erste sechs Gatekeeper in Bezug auf insgesamt 22 Kernplattformdienste. Es finden derzeit noch weitere Überprüfungen statt, sodass diese Liste ggf. noch weiter ergänzt wird (weitere Details in unserem Beitrag auf Noerr News).

… müssen die gesetzlichen Ge- und Verbote einhalten,…

Die Gatekeeper müssen ab dem Compliance Day (07.03.2024) regelmäßig einen Compliance-Report über die Einhaltung der DMA-Verpflichtungen an die Europäische Kommission übermitteln (zum Hintergrund hier). Der Pflichtenkatalog des DMA unterscheidet dabei zwischen Vorgaben, die ohne weitere Konkretisierung anwendbar sind (z.B. das Koppelungsverbot oder das Verbot der Nutzung von Meistbegünstigungsklauseln) und Verpflichtungen, die zwar direkt anwendbar sind, jedoch von der Europäischen Kommission weiter für den einzelnen Gatekeeper spezifiziert werden können (z.B. das Verbot der Selbstbevorzugung). Die Europäische Kommission wird eine nicht-vertrauliche Fassung dieses Compliance-Reports veröffentlichen, um vor allem die Meinungen und das Marktverständnis von Nutzern der Plattformen und Wettbewerbern in Erfahrung zu bringen.

… überbewacht vor allem von der Europäischen Kommission…

Der DMA wird behördenseitig zwar ausschließlich von der Europäischen Kommission durchgesetzt. Allerdings sollen die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten unterstützen – daher wurden etwa dem Bundeskartellamt bereits durch die jüngste GWB-Novelle, die seit dem 07.11.2023 in Kraft ist, Ermittlungsbefugnisse eingeräumt, wie z.B. Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefugnisse sowie ein Auskunftsrecht gegenüber Gatekeepern (vgl. § 32g GWB).

… und den wachsamen Augen der Marktteilnehmer.

Unternehmen haben nicht nur die Möglichkeit, sich in den Compliance-Prozess der Gatekeeper vor den Wettbewerbsbehörden in der Europäischen Union einzubringen. Sie können zusätzlich die Geltendmachung von Rechten im Wege der privaten Rechtsdurchsetzung in Betracht ziehen. In Deutschland wurden bereits Maßnahmen ergriffen, um die Durchsetzung von Rechten zu vereinfachen. Die Vorschriften des deutschen Kartellrechts erweitern – zumindest teilweise – die in den §§ 33 ff. GWB normierten Mechanismen, die vor allem aus dem Bereich des Kartellschadenersatzes bekannt sind. Diese Mechanismen greifen jetzt auch bei Verstößen gegen den DMA und dürften damit die private Rechtsdurchsetzung des DMA erleichtern.

 

Dieser Artikel ist Teil des Competition Outlook 2024. Alle Artikel des Competition Outlooks finden Sie hier.

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