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EU benennt die ersten sechs Gate­keeper im Rahmen des DMA

30.10.2023

Der Digital Markets Act (DMA) der EU ist ein Meilenstein für die EU-Regulierung der digitalen Märkte. Das Gesetz zielt darauf ab, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Bestreitbarkeit digitaler Dienste zu schützen, indem es die sogenannten Gatekeeper reguliert. Gatekeeper sind Unternehmen, die die im DMA definierten zentralen Plattformdienste anbieten. Diese Dienste können als Schnittstelle zwischen einer großen Anzahl von Geschäftskunden und Verbrauchern betrachtet werden.

Wer sind die ersten Torwächter?

Die Kommission benannte im September diesen Jahres Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft als die ersten sechs Gatekeeper. Diese Unternehmen haben nun sechs Monate Zeit, um sicherzustellen, dass ihre 22 ausgewiesenen Kernplattformdienste vollständig mit dem DMA übereinstimmen.

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Weitere Überprüfung einiger Dienste

Obwohl Gmail, Outlook.com und Samsung Internet Browser die gesetzlich vorgeschriebenen quantitativen Nutzerschwellen des DMA erreichen, um Alphabet, Microsoft und Samsung als Gatekeeper zu qualifizieren, akzeptierte die Kommission die Argumentation der Unternehmen, dass diese Dienste keine „wichtigen Zugangstore (important gateways)“ seien (siehe oben). Sie wurden nicht als zentrale Plattformdienste eingestuft, was bedeutet, dass Samsung gar nicht als Gatekeeper in Bezug auf einen zentralen Plattformdienst eingestuft wurde.

Die Kommission hat außerdem Marktuntersuchungen eingeleitet, um zu prüfen, ob die Microsoft-Dienste Bing, Edge und Microsoft Advertising sowie Apples iMessage trotz Erreichen der Schwellenwerte nicht als Gateways gelten, und eine weitere Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob Apples iPad OS trotz Nichterreichen der Schwellenwerte als Gateway gilt.

Die Pflichten eines Gatekeepers

Den Gatekeepern werden bestimmte Pflichten auferlegt und bestimmte Praktiken untersagt, um eine Bevorzugung ihrer eigenen digitalen Produkte und Dienstleistungen zu verhindern, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und den digitalen Markt zu schützen. Die sechs benannten Unternehmen haben nun sechs Monate Zeit, einen Bericht über die Einhaltung der Vorschriften vorzulegen, welche von der Kommission überwacht wird.

Bereits jetzt müssen die Gatekeeper alle geplanten Fusionen melden, wenn die fusionierenden Unternehmen oder das Zielunternehmen zentrale Plattformdienste oder andere Dienste im digitalen Bereich anbieten oder das Sammeln von Daten ermöglichen.

Die Nichteinhaltung kann mit erheblichen Geldbußen von bis zu 10 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens - im Wiederholungsfall bis zu 20 % - oder Zwangsgeldern von bis zu 5 % des durchschnittlichen Tagesumsatzes geahndet werden. Bei systematischen Verstößen können zusätzliche Abhilfemaßnahmen verhängt werden, mit strukturellen Abhilfemaßnahmen und die Veräußerung (von Teilen) eines Geschäfts als ultima ratio.

Was kommt als Nächstes?

Die Pre-Compliance-Gespräche zwischen der Kommission und den benannten Gatekeepern haben begonnen, wobei die Gatekeeper die DMA-Verpflichtungen bis März 2024 erfüllen müssen. Gegen die jüngsten Gatekeeper-Benennungen kann noch bis Mitte November 2023 Einspruch erhoben werden.

Die oben genannten Marktuntersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Entscheidungen in den Gegenuntersuchungen werden im Februar 2024 erwartet. Die fünf Untersuchungen könnten zu weiteren Benennungen führen, obwohl derzeit keine neuen Unternehmen als potenzielle Gatekeeper geprüft werden. Weitere Gatekeeper könnten in Zukunft benannt werden, wenn mehr Unternehmen die Schwellenwerte für die Benennung erreichen.

Mit der jüngsten Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die im Juli vom Bundestag und am 29. September 2023 vom Bundesrat verabschiedet wurde, weitet Deutschland zudem die gesetzlichen Bestimmungen, die Schadensersatzansprüche bei Kartellrechtsverstößen gewähren, auf DMA-Verstöße aus. Damit werden Kernelemente der deutschen Umsetzung der Schadensersatzrichtlinie und der für die private Rechtsdurchsetzung der Art. 101 und 102 AEUV verwendete Standard auf den DMA und die darauf basierenden Kommissionsentscheidungen angewandt werden.

Das jüngst erschienene Buch the “New Digital Markets Act – A Practitioner’s Guide” ist unsere Sicht auf den Hintergrund, die Umsetzung und die Einhaltung des DMA. Für weitere Beratung und individuelle Lösungen in Bezug auf das DMA und damit zusammenhängende Wettbewerbsfragen können Sie uns gerne kontaktieren.