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Europäische Kommission empfiehlt Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten

20.03.2018

Am 1. März 2018 hat die Kommission Empfehlungen für wirksame Maßnahmen im Umgang mit illegalen Online-Inhalten veröffentlicht. Die Empfehlungen beinhalten eine Reihe von operativen Maßnahmen, die von Hostingdiensteanbietern und Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen, bevor die Kommission über die Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens entscheidet. Mit der Empfehlung verfolgt diese ihre Linie weiter, die sie in einer Mitteilung vom 28. September 2017 mit Orientierungshilfen zum Umgang mit illegalen Online-Inhalten vorgegeben hat. Darin hatte die Europäische Kommission angekündigt, dass sie die Fortschritte im Umgang mit illegalen Online-Inhalten beobachten werde und auf dieser Grundlage entscheiden wolle, ob zusätzliche Maßnahmen notwendig seien, um die rasche und vorausschauende Erkennung und Beseitigung von illegalen Online-Inhalten zu gewährleisten.

Umfang

Die Empfehlungen decken alle Formen von illegalen Online-Inhalten ab, von Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen bis hin zur Aufstachelung zu Hass und Gewalt und Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Bezüglich terroristischer Inhalte sind zusätzlich verschärfte Bestimmungen vorgesehen. Die Empfehlungen richten sich an Hostingdiensteanbieter wie YouTube, Facebook und Instagram.

Melde- und Abhilfeverfahren

Online-Plattformen sind angehalten, übersichtliche Meldesysteme für illegale Inhalte einzurichten um die Effizienz von Melde- und Abhilfeverfahren sicherzustellen. Diese Meldesysteme sollen leicht zugänglich und benutzerfreundlich sein. Darüber hinaus sollen sie Schnellverfahren für sog. „trusted flaggers“ beinhalten. Für die Entfernung terroristischer Inhalte gibt es ein enges Zeitfenster. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass terroristische Inhalte in den ersten Stunden nach dem Upload den meisten Schaden anrichten. Daher sollen terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde, nachdem sie gemeldet wurden, wieder entfernt werden.

Proaktive Maßnahmen

Der Einsatz automatischer Systeme wird nur dort empfohlen, wo er geeignet und verhältnismäßig ist. Proaktive Maßnahmen sollen insbesondere bei terroristischen Inhalten und solchen Inhalten, die auch ohne Kontext als illegal eingestuft werden können, zum Einsatz kommen (also etwa bei Produktfälschungen oder bei Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern). Ansonsten bedarf es im Wesentlichen einer Beurteilung durch einen Menschen.

Sicherheitsvorkehrungen

Automatische Systeme beinhalten das Risiko (auch legale) Online-Inhalte unbeabsichtigt zu entfernen. Den Empfehlungen folgend stellt es für die Plattformen eine Herausforderung dar, legale Inhalte zu schützen und dabei auch noch Meinungsfreiheit und Datenschutz zu gewährleisten. Um sicherzustellen, dass die Entfernung von Inhalten korrekt und gut begründet abläuft, wird die Einrichtung von Sicherheitsvorkehrungen empfohlen. Dazu gehören menschliche Aufsicht und Überprüfung. Zudem sollen Inhalte-Anbieter über die Entfernung von Inhalten informiert werden und die Möglichkeit haben, dagegen vorzugehen.

Zusammenarbeit mit Mitgliedstaaten

Es wird empfohlen, dass Hostingdiensteanbieter die Strafverfolgungsbehörden informieren sollen, wenn es Beweise für schwere Straftaten gibt oder der Verdacht besteht, dass ein illegaler Online-Inhalt eine Gefahr für Sicherheit und Leben darstellt. Dadurch soll die Strafverfolgung erleichtert werden. Die Mitgliedstaaten sollen die entsprechenden gesetzlichen Verpflichtungen und passenden Schnellverfahren zur Meldung bei den zuständigen Behörden einrichten. In Bezug auf terroristische Inhalte sollen die zuständigen Behörden und Hostingdiensteanbieter Arbeitsvereinbarungen miteinander schließen (gegebenenfalls auch mit Europol).

Ausblick

Die Europäische Kommission beabsichtigt, die in der Folge der Empfehlungen ergriffenen Maßnahmen zu beobachten und einzuschätzen, ob weitere (legislative) Maßnahmen notwendig sind. In der Zwischenzeit wird erwartet, dass sich die Europäische Kommission weiter mit dem Thema befasst und in den nächsten Wochen eine öffentliche Konsultation einleitet. Diese bietet Plattformen und Interessenvertretern die Gelegenheit, ihre Perspektive in den Prozess einbringen. Um die Beobachtung zu ermöglichen wird von Unternehmen und Mitgliedstaaten erwartet, dass sie relevante Informationen einreichen. Die Frist hierfür beträgt für illegale Inhalte sechs Monate und für terroristische Inhalte innerhalb drei Monate.

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