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Protokoll­umsetzungs­gesetz: Bundes­regierung nimmt zu den Bundes­rats­vorschlägen Stellung

20.05.2015

Der Schlagabtausch zwischen der Bundesregierung und dem Bundesrat ist eröffnet. Zwar hat die Bundesregierung mit dem ProtUmsG die Umsetzung einiger Anliegen des Bundesrats auf den Weg gebracht.

Doch den nun zusätzlich vom Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 8.5.2015 geforderten Punkten (siehe News vom 13.5.2015) steht die Bundesregierung eher ablehnend gegenüber. So lehnt die Bundesregierung wiederholt die Umsetzung der Steuervereinfachungsvorschläge des Bundesrats ab. Diese sehen unter anderem Änderungen bei der ertragsteuerlichen Verlustbeschränkungsregelung in § 15a EStG, die Abschaffung der steuerlichen Vorteile des sog. Carried Interest sowie Einschränkungen bei den Sachbezügen vor.

Ablehnend steht die Bundesregierung auch der vom Bundesrat geforderten Option zur Anwendung der Bagatellregelung von 5.000 Euro bzgl. der Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei der Lieferung bestimmter Edelmetalle bzw. unedler Metalle gegenüber. Hier soll es bei der zwingend anzuwendenden Vorschrift bleiben, so dass bei Lieferungen unter 5.000 Euro die Steuerschuldnerschaft nicht übergeht. Auch die wiederholt vom Bundesrat geforderte Einordnung der Geldgutscheine als Geldleistung, so dass diese nicht mehr unter die Sachbezugsgrenze von 44 Euro fallen und somit steuerfrei sind, lehnt die Bundesregierung ab.

Aufgeschlossen zeigt sich dagegen die Bundesregierung bei der geforderten rechtssicheren Zuordnung der bewegten Lieferung bei Reihengeschäften. Diese will die Bundesregierung umsetzen. Hierzu tagt bereits eine Arbeitsgruppe, die entsprechende Lösungsvorschläge erarbeitet. Ebenfalls nicht abgeneigt zeigt sich die Bundesregierung hinsichtlich der Forderung des Bundesrats, die über eine Organgesellschaft erhaltene Dividende zu 5% der Gewerbesteuer zu unterwerfen. Denn solche Dividenden können nach einem aktuellen Urteil es BFH vom 17.12.2014 (I R 39/14) in vollem Umfang gewerbesteuerfrei sein.

Ob und wie sich der Bundestag nun zu den von Bundesregierung und Bundesrat vorgelegten Punkten stellen wird, bleibt abzuwarten. Endgültige Ergebnisse werden erst nach der parlamentarischen Sommerpause Ende September vorliegen. Denn erst dann sind die abschließenden Beratungen im Bundestag und der Beschluss des Bundestags geplant. Spannend bleibt zudem, wie sich anschließend der Bundesrat zu dem Gesetz verhalten wird, wenn nicht alle seiner Vorschläge umgesetzt werden.

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