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Neuer Anlauf bei der Vorrats­daten­speicherung

20.05.2015

Bereits seit einiger Zeit deutet sich an, dass die Große Koalition sich an eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wagt. Im April hatte Justizminister Maas das Vorhaben erstmals offiziell angekündigt. Das Blog netzpolitik.org hat nun den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung vom 15. Mai veröffentlicht.

Der Begriff Vorratsdatenspeicherung bezeichnet eine gesetzliche Verpflichtung für Telekommunikationsbetreiber, die Verkehrsdaten ihrer Nutzer für eine bestimmte Dauer anlasslos zu speichern. Strafverfolgungsbehörden können dann unter bestimmten Voraussetzungen zur Ermittlung von Straftaten von den Providern Einblick in die gespeicherten Daten verlangen. Zu den Verkehrsdaten zählen bspw. besuchte Webseiten, Beginn und Ende von Anrufen, Anrufbeteiligte, nicht aber die Inhalte eines Telefonats.

Die Vorratsdatenspeicherung war in Deutschland bereits einmal Gesetz, bis das Bundesverfassungsgericht die §§ 113a und 113b TKG im März 2010 wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 GG) für nichtig erklärt hat. Zu den wesentlichen Kritikpunkten des Gerichts gehörten die zu langen Speicherfristen des damaligen Gesetzes (6 Monate), der Umstand dass die Datensicherheit der Verkehrsdaten nicht hinreichend gewährleistet sei sowie die geringen Hürden für den behördlichen Datenzugriff (insb. kein Richtervorbehalt).

Der neue Gesetzentwurf versucht, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinreichend abzubilden. So sollen die Verkehrsdaten zukünftig nur maximal 10 Wochen gespeichert werden und der behördliche Datenzugriff steht unter Richtervorbehalt. Zusätzlich sieht der Entwurf eine Sonderregelung zum Schutz der Verkehrsdaten von Berufsgeheimnisträgern (Ärzte, Anwälte, Geistliche etc.) vor. Der Zugriff der Behörden auf ihre Daten ist grundsätzlich unzulässig.

Die Veröffentlichung ist medial auf großes Aufsehen gestoßen. Der Gesetzentwurf stößt bei Unternehmen, Verbänden und der Presse auf breite Ablehnung. Fachkreise bezweifeln die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs. Im Zentrum der Kritik stehen grundsätzliche Erwägungen zur Verhältnismäßigkeit. So sei durch nichts belegt, dass die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich zu mehr Sicherheit beitrage. Der Gesetzgeber kriminalisiere daher die gesamte Bevölkerung ohne einen spezifischen Anlass.

Das BMJ hat den Gesetzentwurf nun zunächst an die Länder, Verbände und Fachkreise zur Stellungnahme geleitet. Laut Presseberichten will die Bundesregierung das Gesetz noch in der ersten Jahreshälfte im Bundestag verabschieden lassen.

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