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Öffentliche Anhörung zum Gesetz­entwurf für freie Router­wahl

13.04.2015
Wie zuvor berichtet, hat das BMWi im Februar 2015 einen Referentenentwurf zum Verbot von sog. Zwangsroutern veröffentlicht, mit dem Internetzugangsanbieter verpflichtet werden sollen, ihren Kunden den Einsatz alternativer Router zu ermöglichen und ihnen alle dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Parallel hatte das BMWi eine öffentliche Anhörung gestartet und Länder, Verbände und Unternehmen eingeladen, den Entwurf bis zum 20. März 2015 zu kommentieren.

Nunmehr hat das Ministerium alle 24 eingegangenen Stellungnahmen auf seiner Webseite veröffentlicht. Während die meisten Kommentatoren den Gesetzentwurf begrüßen, üben einige Netzbetreiber – unter ihnen Kabel Deutschland, Unity Media, Telefónica – daran Kritik: Sie warnen vor einer Beeinträchtigung der Funktionsweise ihrer Netze durch “ungeeignete Router”. Der Einsatz fremder Router könne zur Beeinträchtigung von verfügbaren Bandbreiten, der Sicherheitsfunktionen und der Servicequalität führen. Darüber hinaus wehren sich die Netzbetreiber gegen die beabsichtigte Definition des Netzabschlusspunkts (NAP) im Telekommunikationsgesetz. Die Frage, welche Einrichtungen noch Bestandteil des öffentlichen Telekommunikationsnetzes seien und ab wann das Heimnetz des Kunden beginne, obliege alleine dem Netzbetreiber, wendet beispielsweise UnityMedia ein.

Das BMWi zeigt sich unbeeindruckt von der Kritik und ist weiterhin entschlossen, die Praxis einiger Netzbetreiber zu unterbinden, ihren Nutzern proprietäre Router vorzugeben. Ziel ist es, Kunden eine Wahlfreiheit einzuräumen, kleineren Herstellern den Marktzutritt zu erleichtern und die Abhängigkeit der Hersteller von Exklusivverträgen mit den Netzbetreibern zu reduzieren.

In einem nächsten Schritt wird der Gesetzentwurf gemäß dem EU Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsdienste an die EU Kommission notifiziert. Nach Informationen von heise.de halten Experten es nicht für ausgeschlossen, dass die Netzbetreiber das Notifizierungsverfahren nutzen, um ihre Bedenken auch bei der EU Kommission vorzutragen. Das BMWi sei dennoch zuversichtlich, dass das Gesetz noch in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten kann.
 

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