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Vergleichs­portale im Internet – Erste Verbraucher­schutz-Sektor­untersuchung des Bundes­kartell­amtes

24.10.2017

Am 24.10.2017 hat das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung zu Vergleichsportalen im Internet eingeleitet.

Diese Sektoruntersuchung ist das erste Verfahren, das die erst kürzlich eingerichtete Beschlussabteilung „Verbraucherschutz“ einleitet und basiert auf den dem Bundeskartellamt mit der 9. GWB-Novelle neu übertragenen Kompetenzen (wir berichteten hier).

In ihrer Pressemitteilung kündigte das Bundeskartellamt zudem an, bis Ende 2017 über die Einleitung einer weiteren Sektoruntersuchung zu „Problemen aus dem digitalen Verbraucheralltag“ zu entscheiden.

Worum geht es?

Mit der Sektoruntersuchung will sich das Bundeskartellamt dahingehend einen Branchenüberblick verschaffen, ob verbraucherrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Die Untersuchung wird dabei auf Portale in den Bereichen Reise, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Energie fokussieren.

Das Bundeskartellamt interessiert sich dabei zum einen für die Finanzierung und Verflechtung von Vergleichsportalen. Die Untersuchung wird sich zum anderen auf Aspekte wie Rankings, Bewertungen, Verfügbarkeiten und die Marktabdeckung der Portale erstrecken.

Was müssen Unternehmen beachten?

Bei einer Sektoruntersuchung besteht kein konkreter Verdacht, dass bestimmte Unternehmen gegen rechtliche Vorgaben verstoßen haben. Vielmehr soll zunächst nur generell geprüft werden, ob branchenweite Defizite bestehen, die ggf. weitere Maßnahmen erforderlich erscheinen lassen.

Das Bundeskartellamt wählt jetzt die Portale aus, die im Rahmen der Sektoruntersuchung befragt werden sollen. Voraussichtlich bis Ende des Jahres werden diese Unternehmen dann Fragenkataloge erhalten, die sie dann innerhalb von etwa ein bis zwei Monaten beantworten müssen.

Die durch das Bundeskartellamt befragten Unternehmen sind verpflichtet, den Fragenkatalog zu beantworten, ggf. auch Informationen zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen offenzulegen und entsprechende Unterlagen herauszugeben. Auch interne Unterlagen wie beispielsweise Marktstudien, die Aussagen zu den Wettbewerbsbedingungen und der Marktlage enthalten, können herausverlangt werden.

Die Beantwortung der Fragen sowie die Identifizierung und Sammlung der benötigten Unterlagen kann unserer Erfahrung nach äußerst zeitintensiv sein. Die von dem Bundeskartellamt befragten Unternehmen sollten daher frühzeitig ggf. notwendige organisatorische Maßnahmen treffen, um die fristgerechte Übermittlung der Informationen an das Bundeskartellamt sicherzustellen.

Sofern ein Unternehmen die Informationen bzw. Unterlagen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt bzw. herausgibt, kann das Bundeskartellamt ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro verhängen.

Wann sind Ergebnisse zu erwarten?

Nach Auswertung der Antworten wird das Bundeskartellamt die betroffenen Wirtschaftskreise zu ihren vorläufigen Untersuchungsergebnissen konsultieren und im Anschluss einen Untersuchungsbericht veröffentlichen. Ausgehend von früheren Untersuchungen kann mit einer Verfahrensdauer von ein bis zwei Jahren gerechnet werden.

Was sind die Folgen?

Bei der Beantwortung der Fragen des Bundeskartellamtes ist Sorgfalt geboten. Jede Antwort kann sich deutlich auf das Untersuchungsergebnis auswirken und dadurch Auslöser für spätere behördliche oder gar gesetzgeberische Maßnahmen sein.

Zudem sollten nicht nur Vergleichsportale, die durch das Bundeskartellamt angeschrieben werden, ihre Geschäftspraktiken kurzfristig auf die Vereinbarkeit mit Verbraucherschutzvorschriften überprüfen, sondern auch nicht direkt betroffene Unternehmen.

Es besteht selbstverständlich kein Grund, vorschnell grundlegende Veränderungen an Geschäftsmodellen vorzunehmen. Die Unternehmen sollten jedoch kritisch hinterfragen, ob ihre Geschäftsprozesse und vertraglichen Grundlagen dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung entsprechen.

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