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EU führt gemeinsames Bewertungssystem und Nachhaltigkeitskennzeichnung für Rechenzentren ein

22.10.2026

Das Wichtigste in Kürze

Die Europäische Kommission plant ein EU-weites Nachhaltigkeitsrating für Rechenzentren mit den Klassen A bis G ab 2027.

Für Betreiber wird die Energie- und Wassereffizienz zu einem sichtbaren Wettbewerbs- und Investitionsfaktor.

Betroffene Unternehmen sollten eine Teilnahme an der laufenden Konsultation in Betracht ziehen.

 

Künstliche Intelligenz und andere datenintensive Technologien führen zu einem starken Anstieg des Energieverbrauchs von Rechenzentren. Bis 2030 dürften Rechenzentren mehr als drei Prozent des gesamten Strombedarfs in der EU ausmachen – doppelt so viel wie im Jahr 2023.

Diese Entwicklung belastet nicht nur die Stromnetze, sondern erhöht auch die CO₂-Emissionen und erfordert erhebliche Wasserressourcen. Die Kommission hat daher in ihrer Digitalstrategie die Notwendigkeit hochgradig energieeffizienter Rechenzentren sowie einer größeren Transparenz hinsichtlich ihres ökologischen Fußabdrucks festgestellt.

Am 21. September 2026 hat die Europäische Kommission den Entwurf einer Delegierten Verordnung zur Einführung eines EU-weiten Bewertungssystems für Rechenzentren vorgelegt. Die Initiative soll die Transparenz hinsichtlich des Energie- und Wasserverbrauchs von Rechenzentren erhöhen.

1. Rechtlicher Rahmen

Rechtsgrundlage des neuen Bewertungssystems sind Art. 12 Abs. 3 und Art. 33 Abs. 3 der Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791, die die Kommission ermächtigen, weitere Maßnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit im Rechenzentrumssektor zu ergreifen.

Im März 2024 erließ die Kommission die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1364. Mit ihr wurde ein Berichtssystem für zentrale Leistungsindikatoren (Key Performance Indicators – KPIs) eingeführt und eine europäische Datenbank für Rechenzentren eingerichtet. Der aktuelle Entwurf baut unmittelbar auf diesem ersten Schritt auf.

2. Wesentliche Elemente der neuen Delegierten Verordnung

Kern des Entwurfs ist ein gemeinsames Unionssystem zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Rechenzentren in der EU. Aufbauend auf dem Berichtssystem nach der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1364 soll ein harmonisierter Rahmen geschaffen werden, der verlässliche und vergleichbare Informationen über die ökologische Effizienz von Rechenzentren liefert.

Die Bewertung stützt sich auf zwei zentrale Kennzahlen: die Power Usage Effectiveness (PUE) und die Water Usage Effectiveness (WUE). Diese Indikatoren messen, wie effizient ein Rechenzentrum Energie und Wasser im Verhältnis zu seiner IT-Last nutzt. Ziel ist es, aussagekräftige Vergleiche zwischen Rechenzentren zu ermöglichen. Nicht erfasst wird allerdings die Problematik (derzeit) nicht ausgelasteter Rechenzentren, etwa von Backup-Einrichtungen oder von Rechenzentren, die gerade stillgelegt werden.

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung elektronischer Nachhaltigkeitskennzeichnungen. Diese werden automatisch auf Grundlage der von den Betreibern gemeldeten Daten und KPIs erstellt. Ab dem 15. August 2027 soll die europäische Datenbank für jedes meldende Rechenzentrum einmal jährlich eine aktualisierte Kennzeichnung ausstellen und dem Betreiber elektronisch zur Verfügung stellen.

Die Kennzeichnung vergibt für die Energie- und Wassereffizienz Klassen von A bis G. Zudem bietet sie einen Überblick über die Energiequellen des Rechenzentrums und weitere Nachhaltigkeitsmerkmale, etwa ob das Rechenzentrum dem Netz nachfrageseitige Flexibilität bereitstellt oder für die Abwärmenutzung vorbereitet ist. Die Berichts- und Kennzeichnungspflichten gelten für Rechenzentren mit einem Leistungsbedarf für die installierte Informationstechnologie von mindestens 500 kW.

3. Öffentliche Konsultation zu Mindestleistungsstandards

Parallel zum Entwurf der Delegierten Verordnung hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zu Mindestleistungsstandards für Rechenzentren in der EU eingeleitet. Die Konsultation läuft bis zum 14. Dezember 2026 und soll einen gesonderten Legislativvorschlag für eine Verordnung mit Mindeststandards für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit vorbereiten.

Mit diesem Schritt geht die Kommission über reine Transparenz hinaus und prüft die mögliche Einführung rechtsverbindlicher Standards. Die Konsultation soll klären, ob solche Mindeststandards erforderlich sind, welche Parameter sie umfassen und wie ambitioniert sie ausgestaltet sein sollten. Für Rechenzentren in Deutschland legt das Energieeffizienzgesetz bereits Mindestanforderungen an den PUE-Wert fest, die für Bestandsrechenzentren ab Juli 2027 und für neue Rechenzentren nach einer Anlaufphase von zwei Jahren gelten; zugleich läuft derzeit ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes.

Die Konsultation dürfte insbesondere für Betreiber und Eigentümer von Rechenzentren, IT-Anbieter, Netzbetreiber und Energiedienstleister von Interesse sein.

4. Praktische Auswirkungen für Rechenzentren

Nach Angaben der Kommission soll der Entwurf keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten oder die Betreiber verursachen. Da die Kennzeichnung auf bereits gemeldeten Daten beruht, wird sie automatisch erstellt.

Gleichwohl führt der Entwurf eine neue Transparenzpflicht ein. Nach Art. 4 des Entwurfs müssen Betreiber die elektronische Nachhaltigkeitskennzeichnung jeder natürlichen oder juristischen Person, die dies verlangt, zur Verfügung stellen.

Auch wenn die Kennzeichnung in erster Linie der Transparenz dienen soll, kann sie praktische Auswirkungen für Betreiber von Rechenzentren haben. Eine standardisierte Bewertung von A bis G macht die Umweltleistung von Rechenzentren für Investoren und Geschäftspartner sichtbarer und leichter vergleichbar. Wirtschaftlich dürfte sich die Einstufung damit zunehmend auf Finanzierungskonditionen, Unternehmensbewertungen im Rahmen von Transaktionen sowie die Vermarktung von Rechenzentrumskapazitäten auswirken, sodass gut bewertete Rechenzentren Wettbewerbsvorteile erlangen, während schlechter eingestufte Anlagen unter Investitions- und Modernisierungsdruck geraten können.

Betreiber und andere Interessengruppen sollten eine Teilnahme an der laufenden Konsultation in Betracht ziehen. Die vorgeschlagenen Mindestleistungsstandards könnten sich unmittelbarer auf Betreiber auswirken als das Bewertungssystem selbst, da sie verbindliche Anforderungen an die Leistung von Rechenzentren vorsehen könnten.

5. Weiteres EU-Verfahren

Nach ihrer Annahme durch die Kommission unterliegt die Delegierte Verordnung einer zweimonatigen Kontrollfrist durch das Europäische Parlament und den Rat, die um zwei Monate verlängert werden kann. Während dieser Frist können Parlament und Rat Einwände gegen den Rechtsakt erheben, seinen Inhalt jedoch nicht ändern.

Erhebt keines der beiden Organe Einwände, wird die Delegierte Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Je nach zeitlichem Verlauf des Kontrollverfahrens könnte das Inkrafttreten bis Ende 2026 erfolgen.

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