Russlands Lugowoi-Gesetz: Keine grundlegende Änderung in Sicht
Das Wichtigste in Kürze
Russische Gerichte haben in zwei jüngeren Verfahren Schiedsklauseln respektiert, ohne dass sich daraus eine Trendwende ableiten lässt.
Für ausländische Unternehmen bleibt damit das Risiko paralleler Verfahren vor russischen Gerichten trotz vereinbarter Schiedsklauseln bestehen.
Unternehmen sollten dieses Risiko weiterhin bei der Gestaltung von Streitbeilegungsklauseln und ihrer Prozessstrategie berücksichtigen.
Seit 2020 berufen sich russische Gerichte regelmäßig auf das sogenannte Lugowoi-Gesetz, um vereinbarte Schiedsklauseln außer Acht zu lassen. Zur Begründung führen sie an, dass russische Parteien in internationalen Schiedsverfahren außerhalb Russlands keinen wirksamen Rechtsschutz erlangen könnten.
Umso bemerkenswerter ist, dass russische Gerichte jüngsten Medienberichten zufolge in zwei Fällen die vereinbarte Wahl des Streitbeilegungsforums respektierten und die Parteien auf die Schiedsgerichtsbarkeit verwiesen. Dies betrifft die Verfahren Nizhnekamskneftekhim gegen Bayerische Landesbank und Gerichtsvollzieher sowie VTB Bank gegen JP Morgan Chase Bank N.A. und andere.
Bei näherer Betrachtung lassen die Umstände dieser beiden Verfahren jedoch keinen Kurswechsel zugunsten der Schiedsgerichtsbarkeit erkennen. Vielmehr zeigen sie, dass die Entscheidungen einflussreiche russische Parteien begünstigten.
Im Verfahren Nizhnekamskneftekhim gegen Bayerische Landesbank und Gerichtsvollzieher (Az. A40-251326/2025) erhob Nizhnekamskneftekhim Klage mit dem Ziel, ein Schreiben der Bayerischen Landesbank an den russischen Gerichtsvollzieher für unwirksam erklären zu lassen. Ruschemalliance, ein mit Gazprom verbundenes Unternehmen, trat daraufhin dem Verfahren bei und beantragte gemeinsam mit der Bayerischen Landesbank, die Streitigkeit an die Schiedsgerichtsbarkeit zu verweisen. Diesem Antrag gab das Gericht statt. Bemerkenswert ist dies vor allem mit Blick auf die Vorgeschichte: Nur wenige Monate zuvor hatten russische Gerichte in einem Rechtsstreit zwischen Ruschemalliance und der Bayerischen Landesbank zugunsten von Ruschemalliance entschieden. Die vereinbarte ICC-Schiedsklausel berücksichtigten sie dabei nicht. Ausschlaggebend scheinen in diesem Verfahren daher die Beteiligung von Ruschemalliance und die von ihr vertretene Position gewesen zu sein.
Im zweiten Verfahren, VTB Bank gegen JP Morgan Chase Bank N.A. und andere (Az. A56-24289/2025), gab das Gericht der Zuständigkeitsrüge von JP Morgan statt. Wie das Gericht in seiner Entscheidung ausdrücklich festhielt, war die Klägerin, die VTB Bank, dieser Rüge jedoch nicht entgegengetreten. In zahlreichen anderen Fällen, in denen die VTB Bank Zuständigkeitsrügen entgegengetreten war, hatten die russischen Gerichte dagegen nicht gezögert, diese zurückzuweisen.
Beide Fälle legen somit nahe, dass die Position der beteiligten einflussreichen russischen Parteien den Ausschlag gibt. Die ablehnende Haltung der russischen Gerichte gegenüber der Schiedsgerichtsbarkeit bleibt demnach unverändert. Ausländische Parteien sollten das Risiko paralleler Verfahren vor russischen Gerichten daher weiterhin in ihrer Streitbeilegungsstrategie berücksichtigen.
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