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ICC-Schiedsgerichtsordnung 2026: Einführung von stark beschleunigten Schiedsverfahren

08.06.2026

Fünf Jahre nach der letzten Überarbeitung im Jahr 2021 hat die Internationale Handelskammer in Paris (ICC) ihre Schiedsgerichtsordnung erneut aktualisiert (ICC-SchO 2026). Die ICC-SchO 2026 trat am 1. Juni 2026 in Kraft und gilt für alle ab diesem Datum eingeleiteten ICC-Schiedsverfahren, sofern die Parteien nicht vereinbart haben, sich einer früheren Fassung der ICC-Schiedsordnung zu unterwerfen. Während die ICC-SchO 2021 in erster Linie auf die COVID-19-Pandemie reagierte und die Streitwertgrenze für die Anwendung der Bestimmungen zum beschleunigten Verfahren anhoben, trägt die ICC-SchO 2026 der wachsenden Nachfrage nach einer schnellen und kosteneffizienten Streitbeilegung Rechnung. Sie führt ein neues stark beschleunigtes Schiedsverfahren als völlig neues Verfahrensformat ein und modernisiert bestehende Bestimmungen.

Dieser Beitrag stellt die wichtigsten und praktisch relevantesten Änderungen vor, die Nutzer beachten sollten. Unsere Beiträge zur letzten Änderung der ICC-Schiedsordnung im Jahr 2021 finden Sie hier und zur Überarbeitung der ICC-Schiedsordnung im Jahr 2017 hier .

Neues stark beschleunigtes Schiedsverfahren

Die bedeutendste Änderung der ICC-SchO 2026 ist die Einführung des „Highly Expedited Arbitration“-Verfahrens (HEA) in Art. 33 der ICC-SchO 2026 und im neuen Anhang VI. Dieses stark beschleunigte Verfahren geht über die bestehenden Expedited Procedure Provisions (EPP) hinaus, die 2017 eingeführt wurden. Während die EPP bei Streitigkeiten unterhalb eines bestimmten Streitwerts automatisch zur Anwendung kommen – sofern kein Opt-out vereinbart wurde –, handelt es sich beim HEA um ein freiwilliges Verfahren, das einer ausdrücklichen Vereinbarung der Parteien bedarf (Opt-in). Die Entscheidung der ICC, bei der Anwendung des HEA einen freiwilligen Ansatz zu verfolgen, ist ein positiver Schritt, da die meisten Mandanten der automatischen Anwendung der EPP kritisch gegenüberstanden.

Die HEA-Bestimmungen können in jeder Phase des Schiedsverfahrens außer Kraft gesetzt werden, entweder durch Vereinbarung der Parteien oder durch Beschluss des ICC-Gerichtshofs nach Anhörung der Parteien und des Schiedsgerichts. In diesem Fall wird das Schiedsverfahren gemäß den EPP oder den allgemeinen Regeln fortgesetzt, je nach Entscheidung des ICC-Gerichtshofs.

Die wichtigste Neuerung des HEA besteht in dem im Vergleich zum EPP deutlich verschlankten Verfahren:

  • Der Schiedsbeklagte muss seine erste Stellungnahme innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Klageschrift und Klagebegründung abgeben und seine Antwort, Klagerwiderung sowie eine eventuelle Widerklage innerhalb von 30 Tagen einreichen.
  • Der Schiedskläger muss auf die Widerklage innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt der Widerklageschrift Stellung nehmen.
  • Die erste Verfahrensbesprechung (Case Management Conference, CMC) muss innerhalb von sieben Tagen nach Übermittlung der Akten an das Schiedsgericht stattfinden.
  • Die endgültige Entscheidung ist innerhalb von drei Monaten nach dem Datum der ersten CMC zu erlassen.

Im Vergleich dazu sieht die EPP eine Frist von sechs Monaten für den Schiedsspruch ab der ersten CMC vor. Das HEA halbiert diesen Zeitrahmen. Um diesen engen Zeitplan einzuhalten, setzt das HEA auf ein Verfahren mit vorgezogenen Schritten. Die Parteien müssen ihre umfassenden Schriftsätze einschließlich aller Beweismittel zusammen mit dem Schiedsantrag und der Klage bzw. der Antwort und Klageerwiderung sowie der Widerklage einreichen. Weitere Schriftsatzrunden entfallen. Um das Verfahren zu vereinfachen und die Einhaltung der dreimonatigen Frist sicherzustellen, hat die ICC weitere Einschränkungen eingeführt:

  • Der Beitritt weiterer Parteien und die Zusammenlegung von Schiedsverfahren sind ausgeschlossen.
  • Die Streitigkeit ist von einem Einzelschiedsrichter zu entschieden.
  • Die Streitigkeit kann ausschließlich auf der Grundlage der Schriftsätze der Parteien ohne mündliche Verhandlung und ohne Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen entschieden werden.

Angesichts dieser Merkmale erscheint das HEA insbesondere für Fälle geeignet, die von einem Einzelschiedsrichter entschieden werden können, die nicht außergewöhnlich komplex sind oder in denen der Sachverhalt weitgehend unstreitig ist und daher keine mündliche Verhandlung zur Anhörung von Zeugen oder Sachverständigen erforderlich ist.

Insbesondere führt das HEA die Möglichkeit eines Schiedsspruchs ohne Begründung ein. Sofern die Parteien dies vereinbaren, kann das Schiedsgericht den Schiedsspruch ohne schriftliche Begründung erlassen, wodurch das Schiedsverfahren weiter beschleunigt wird. Die Parteien sollten diese Option jedoch mit Vorsicht nutzen, da ein Schiedsspruch ohne Begründung den Spielraum für die gerichtliche Überprüfung des Schiedsspruchs durch staatliche Gerichte im Wege der Aufhebung gemäß § 1059 ZPO erheblich einschränkt.

Neue vorzeitige Entscheidung

Eine weitere praxisrelevante Änderung ist die Einführung der Bestimmung zur vorzeitigen Entscheidung (Early Determination Provision) in Art. 30 der ICC-SchO 2026. Die Parteien können beim Schiedsgericht beantragen, dass Ansprüche oder Einreden in einem frühen Stadium abgewiesen werden, sofern diese offensichtlich unbegründet sind oder offensichtlich nicht in die Zuständigkeit des Schiedsgerichts fallen.

Dieses Instrument ist bereits in verschiedenen anderen Schiedsgerichtsordnungen wie der LCIA, der NAI oder der HKIAC verankert. Es ermöglicht die frühzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Ansprüche, ohne dass ein vollständiges Verfahren in der Sache durchgeführt werden muss. Den Statistiken der LCIA zufolge hat jedoch die anfängliche Bereitschaft der Schiedsgerichte, Anträge auf vorzeitige Entscheidung anzunehmen, bereits im zweiten Jahr nach deren Einführung nachgelassen. Es bleibt daher abzuwarten, inwieweit dieses Instrument von den ICC-Schiedsgerichten in der Praxis erfolgreich eingesetzt werden wird.

Weitere wichtige Neuerungen der ICC-SchO 2026

  • Die Streitwertgrenze für die automatische Anwendung der EPP wird erneut angehoben – von USD 3 Mio. auf USD 4 Mio. Laut ICC-Statistiken wurden seit der Einführung der EPP im Jahr 2017 mehr als 1.000 beschleunigte Verfahren durchgeführt. Die Anhebung der Streitwertgrenze bedeutet, dass künftig ein noch größerer Anteil der ICC-Schiedsverfahren automatisch als beschleunigte Verfahren durchgeführt wird, sofern die Parteien nicht ein Opt-out vereinbaren.
  • In Eilverfahren können einstweilige Anordnungen ex parte beantragt und erlassen werden, d. h. ohne mündliche Verhandlung und ohne Benachrichtigung der gegnerischen Partei (Art. 31 der ICC-SchO 2026 i.V.m. Anhang IV Art. 7 (1)). Dies verkürzt die Zeit, die erforderlich ist, um von einem Eilschiedsrichter einen vorläufigen Rechtsschutz zu erlangen.
  • Die Terms of Reference (ToR) sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Stattdessen findet in einem frühen Stadium eine erste CMC statt. Danach dürfen neue Ansprüche nur noch mit Zustimmung des Schiedsgerichts geltend gemacht werden (Art. 24 und 25 der ICC-SchO 2026). Die Abschaffung der ToR ist eine willkommene Änderung, die zur Beschleunigung des Schiedsverfahrens beitragen wird.
  • Zwar enthält die ICC-SchO 2026 ausdrücklich eine Vertraulichkeitsklausel für Schiedsrichter (Art. 12 (8) der ICC-SchO 2026) sowie für den ICC-Gerichtshof und das Sekretariat (Anhang II Art. 2 der ICC-SchO 2026), doch sind die Parteien an diese Vertraulichkeitsbestimmungen nicht gebunden. Vielmehr müssen sich die Parteien gesondert auf die Vertraulichkeit einigen. Dies ist besonders beachtenswert, da somit die Vertraulichkeit, die als einer der wesentlichen Vorteile des Schiedsverfahrens gilt, von den Parteien ausdrücklich vereinbart werden muss.
  • Die Offenlegungsvorschriften für Schiedsrichter gemäß der ICC-SchO 2026 bleiben unverändert. Den Parteien wird jedoch mehr Verantwortung bei der Feststellung potenzieller Interessenkonflikte übertragen. Die Parteien müssen eine Liste der Personen und Organisationen vorlegen, die nach ihrer Auffassung von den voraussichtlichen und amtierenden Schiedsrichtern bei ihrer Konfliktprüfung berücksichtigt werden sollten, zusammen mit einer Begründung (Art. 12 (5) der ICC-SchO 2026).

Fazit

Mit der ICC-SchO 2026 reagiert die ICC auf die steigende Nachfrage der Parteien nach einer schnelleren und kosteneffizienteren Streitbeilegung. Insbesondere ermöglicht das neu eingeführte HEA den Parteien, einen (ohne Begründung erlassenen) Schiedsspruch in noch kürzerer Zeit zu erlangen. Zudem wird die Anwendung des EPP auf Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von USD 4 Mio. ausgeweitet. Parteien sollten jedoch sorgfältig prüfen, ob sie eines der Instrumente zur Beschleunigung ihres Schiedsverfahrens in Anspruch nehmen möchten und, falls ja, welches. Die Vor- und Nachteile sollten dabei sorgfältig abgewogen werden.

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