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Mehr Tempo beim Stromnetzausbau: Bundesregierung plant Verteilnetzpaket

28.07.2026

Am 02.07.2026 hat die Bundesregierung ein umfassendes Reformpaket mit 34 Punkten vorgestellt. Ziel ist, Deutschland zu modernisieren, wirtschaftliches Wachstum zu fördern und den Sozialstaat für künftige Herausforderungen zu stärken. Das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ adressiert in Ziffer 16 ausdrücklich die Planungsbeschleunigung für Verteilnetze. Bis Ende des Jahres will die Bundesregierung ein Verteilnetzpaket vorlegen, das den Netzausbau beschleunigt, die Modernisierung und Digitalisierung der Netze vorantreibt und die Finanzierungsmöglichkeiten für entsprechende Investitionen verbessert.

Hintergrund

Der wachsende Anteil erneuerbarer Energien verschärft bestehende Probleme im Stromnetz. Erzeugung und Verbrauch liegen zunehmend weit auseinander, zugleich speisen immer mehr dezentrale Erneuerbare-Energien-Anlagen in die Verteilnetze ein. Viele Netze sind auf bidirektionale Stromflüsse und häufige Einspeise- und Lastspitzen noch nicht ausgelegt und müssen an diese neuen Gegebenheiten angepasst werden. Hinzu kommen langwierige Anschlussverfahren und komplexe Genehmigungsprozesse. Netzoptimierung, -verstärkung und -ausbau bleiben zentrale Antworten, ergänzt durch mehr Flexibilität, etwa durch Speicher und den Einsatz intelligenter Messsysteme, sowie einen stärkeren europäischen Netzausbau, der großräumige Ausgleichseffekte nutzbar macht.

Zentrale regulatorische Ansätze sind hierbei das europäische Netzpaket („European Grids Package“) und die Smart-Meter-Initiative. Kern des European Grids Package ist eine Überarbeitung der Verordnung über die transeuropäische Energieinfrastruktur („TEN-E“) sowie ein Richtlinienvorschlag zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Vorgesehen sind insbesondere straffere Fristen, nationale digitale Einheitsportale, Genehmigungsfiktionen und eine Vermutung des überwiegenden öffentlichen Interesses für zentrale Netzinfrastruktur und erneuerbare Projekte. Unionsrechtlich sind alle Mitgliedstaaten zudem zum Einsatz von intelligenten Messystemen („Smart Meter“) verpflichtet. Viele Staaten setzen hierbei auf einen vollständigen landesweiten Rollout der digitalen Infrastruktur, Deutschland verfolgt hingegen einen zielgerichteten Ansatz und verpflichtet vorrangig Gruppen mit hohem Energiewendenutzen zum Einbau. Smart Meter sollen dabei nicht nur den Stromverbrauch messen, sondern Netzbetreibern nach § 14a EnWG auch eine netzdienliche Steuerung bestimmter Anlagen ermöglichen. Der Rollout der Pflichteinbaufälle muss nach derzeitiger Rechtslage bis 2032 zu mindestens 95 Prozent abgeschlossen sein.

Ziele und Maßnahmen im Reformpaket zum Netzausbau

Die Bundesregierung erkennt die Wichtigkeit des Netzausbaus an, um in der Energiewende voranzukommen und diese bezahlbar auszugestalten. Angesichts des wachsenden Bedarfs an leistungsfähigen Netzanschlüssen – etwa für Erneuerbare-Energien-Anlagen, Industrie, Rechenzentren, Ladeinfrastruktur und Wärmepumpen – rückt sie gezielt die Verteilnetze in den Vordergrund. Insofern soll ein Verteilnetzpaket vorgelegt werden, das Defizite in Netzausbau und -umbau adressiert.

Beschleunigung des Netzausbaus

Mit dem geplanten Verteilnetzpaket soll die Realisierungszeit für Netzprojekte im Ergebnis halbiert werden. Dazu sollen bestehende Netze besser ausgelastet und der Netzausbau nach Maßgabe des European Grids Package zügig vorangetrieben werden. Vorgesehen sind beschleunigte Genehmigungsverfahren, flexiblere und gestraffte Planfeststellungsverfahren, optimierte Verfahren bei Umweltverträglichkeitsprüfungen („UVP“) sowie die Möglichkeit, klare Stichtagsregelungen zu schaffen.

Digitalisierung der Stromnetze

Ergänzend dazu soll die Digitalisierung der Netze beschleunigt werden. Im Zuge dessen werden die Ziele für den Smart-Meter-Rollout nachgeschärft: Bis Ende 2030 soll der Rollout für alle relevanten Messstellen zu über 90 Prozent abgeschlossen sein. Für Kunden, die nicht dem verpflichtenden Rollout unterfallen, soll ein kostengünstiges „Smart Meter Light“ eingeführt werden. Zudem sollen alle wichtigen Daten zu Netzausbau, Netzauslastung und Netzanschlusskapazitäten standardisiert auf einer zentralen Datenplattform bereitgestellt werden.

Kooperation zwischen Netzbetreibern und Anschlussgarantie

Schließlich soll die Kooperation zwischen Netzbetreibern gestärkt werden, etwa durch Anreize für die gemeinsame Entwicklung und deutschlandweite Bereitstellung netzbezogener Software. Daneben kündigt die Bundesregierung eine Anschlussgarantie für Industriebetriebe an: Unternehmen sollen eine klare Frist erhalten, bis wann ihr Betrieb in der benötigten Kapazität an das Stromnetz angeschlossen wird.

Mögliche regulatorische Anpassungen im Verteilnetzpaket

Die konkrete Ausgestaltung des Verteilnetzpakets ist noch offen. Vorgesehen sind jedenfalls Änderungen im Planungs- und Energiewirtschaftsrecht, die sich in Teilen am European Grids Package orientieren dürften.

Im Bereich der Beschleunigung des Netzausbaus verweist das Reformpaket zwar auf das EU-Netzpaket, bleibt jedoch inhaltlich eher vage. Maßgeblich dürften insbesondere die Vorschläge in Artikel 2 des Entwurfs der Genehmigungsrichtlinie sowie die geplante Überarbeitung der TEN-E-Verordnung sein. So könnten Genehmigungsfristen verkürzt und Genehmigungsfiktionen eingeführt werden, wonach ein Antrag als genehmigt gilt, wenn die Verwaltung nicht innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist tätig wird. Vorgesehen sind solche Fiktionen im European Grids Package etwa in Artikel 10 Absatz 4 des Vorschlags zur neuen TEN-E-Verordnung. Das EU-Netzpaket sieht zudem die Einrichtung digitaler Portale für vereinfachte Anträge vor und ordnet Strominfrastrukturvorhaben grundsätzlich als Projekte von überwiegendem öffentlichen Interesse ein. Die angekündigte Flexibilisierung und Beschleunigung der Planfeststellungsverfahren könnte darauf abzielen, das Erfordernis der Planfeststellung nach § 43 EnWG zu lockern, indem in bestimmten Fallkonstellationen eine optionale statt zwingender Planfeststellung vorgesehen wird.

Beim „Straffen“ der UVP-Verfahren geht es darum, unnötige Umweltverträglichkeitsprüfungen zu begrenzen und schlankere Verfahren zu ermöglichen. Der neue Vorschlag für die Genehmigungsrichtlinie sieht in Artikel 2 etwa vor, dass beim Umbau und der Modernisierung bestehender Netzinfrastrukturen nur Umweltverträglichkeitsprüfungen mit begrenztem Prüfungsumfang auf potenzielle Auswirkungen durchzuführen sind und in bestimmten Konstellationen das Erfordernis einer UVP vollständig entfallen kann. Zudem möchte die Bundesregierung die Möglichkeit für klare Stichtagsregelungen einführen. Der maßgebliche Stichtag für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Genehmigungsentscheidung könnte demnach auf den Ablauf der Frist zur Behördenbeteiligung vorverlagert werden. Nachträgliche Änderungen, die erst danach eintreten, würden dann grundsätzlich außer Betracht bleiben, um Verzögerungen durch fortlaufende Änderungen im Umfeld des Vorhabens zu vermeiden.

Hinsichtlich der Digitalisierung der Netze enthält das Reformpaket deutlich konkretere Aussagen. Bereits bis Ende 2030 soll der Smart-Meter-Rollout für alle relevanten Messstellen zu über 90 Prozent abgeschlossen sein, statt wie bisher mindestens 95 Prozent bis Ende 2032. Ergänzend plant die Bundesregierung die Einführung eines „Smart Meter Light“. Dabei handelt es sich um intelligente Messsysteme mit einer kostengünstigeren Kommunikationseinheit und eingeschränktem Funktionsumfang. Diese Systeme können insbesondere keine Steuerungskommandos empfangen, sondern ausschließlich Messdaten an Netzbetreiber und Stromlieferanten übermitteln. Ziel ist es, auch Verbraucher außerhalb der Pflichteinbaufälle in die Lage zu versetzen, ihren Verbrauch transparent zu gestalten und von dynamischen Stromtarifen sowie Netzentgelten zu profitieren ohne die volle Steuerungsfunktionalität eines klassischen Smart-Meter-Gateways.

Deutlich positioniert sich die Bundesregierung auch beim Thema Stromnetzanschluss. Unternehmen sollen eine klare Frist erhalten, bis wann ihr Betrieb in der benötigten Kapazität an das Stromnetz angeschlossen wird. Artikel 17 des Entwurfs der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Artikel 1 der neuen Genehmigungsrichtlinie) legt dazu bereits fest, dass Verfahren für die Netzanschlussgenehmigung innerhalb bestimmter Fristen erfolgen müssen und bei fehlender Reaktion der Netzbetreiber eine Genehmigungsfiktion eintritt. Die Ausgestaltung einer Anschlussfrist bleibt bislang offen, denkbar ist jedoch ein Fristenregime mit gesetzlich definierten Mitwirkungspflichten der Anschlussnehmer und klaren Rechtsfolgen bei Fristüberschreitungen auf Seiten der Netzbetreiber.

Ausblick

Zum Erreichen der Klimaneutralitätsziele ist ein massiver Aus- und Umbau der Stromverteilnetze unerlässlich. Das angekündigte Verteilnetzpaket ist insoweit die notwendige Ergänzung zur anstehenden Reform des Energiewirtschaftsrechts, um Erneuerbaren- und Netzausbau zu synchronisieren und das Netzanschlussverfahren weiterzuentwickeln, sowie zur Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes zum Ausbau der Übertragungsnetze.

Die geplanten Beschleunigungs- und Digitalisierungsmaßnahmen sind daher zu begrüßen. Eine konsequente Digitalisierung der Verteilnetze ist Grundvoraussetzung für intelligente Sektorkopplung, denn strombasiertes Heizen, Speicherlösungen, dezentrale Erzeugung und Elektromobilität können nur dann effizient zusammenspielen, wenn Netzzustand, Erzeugung und Verbrauch präzise erfasst und gesteuert werden. Im Ergebnis wird es jedoch auf die Ausgestaltung im Detail ankommen. Der Reformbedarf bleibt hoch und sollte zügig adressiert werden.

In dieses Bild fügen sich die nachgeschärften Smart-Meter-Ziele und die Einführung eines kostengünstigen Smart Meter Light ein. Konkret könnten Smart Meter Light zusätzliche Flexibilität bei Haushalten und Gewerbe erreichen und dadurch unabhängig vom Netzausbau mehr erneuerbaren Strom und neue Verbraucher integrieren. Zugleich birgt eine Paralleloption das Risiko, den gerade angelaufenen Rollout durch Verunsicherung von Messstellenbetreibern, Herstellern und Kunden zu verlangsamen und Doppelstrukturen zu schaffen. Die angekündigte Anschlussgarantie kann zudem die Planbarkeit großer Investitionen verbessern, dürfte aber auch zu einer stärkeren Formalisierung der Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten im Anschlussverfahren führen.

Vor allem die Finanzierungsfrage bleibt Kernthema. Der Investitionsbedarf in den Verteilnetzen ist außergewöhnlich hoch, einerseits wegen der gestiegenen Anforderungen durch Elektrifizierung von Wärme, Ladeinfrastruktur, Speicher sowie den massiven Zubau erneuerbarer Erzeugung, andererseits aufgrund eines erheblichen, über Jahre aufgelaufenen Modernisierungs- und Instandhaltungsbedarfs in vielen Netzgebieten. Die im Reformpaket angekündigte Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten ist daher Voraussetzung, damit beschleunigte Aus- und Umbaupfade tatsächlich umgesetzt werden. Andernfalls droht das Verteilnetz zum Engpass des weiteren Ausbaus der erneuerbaren Energien zu werden.

Parallel läuft das EU-Gesetzgebungsverfahren zum European Grids Package weiter. Es bleibt abzuwarten, in welcher Form das nationale Verteilnetzpaket hieran anknüpft. Maßgeblich wird sein, Beschleunigung, Digitalisierung und Finanzierung stimmig zusammenzuführen und dabei klare Fristen und verlässliche Investitionsbedingungen sicherzustellen.

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