Renaissance der Power Purchase Agreements
Die Energiewelt steht unter Spannung: geopolitisch, regulatorisch, preislich. Auch wenn der Abschluss von Power Purchase Agreements (PPAs) in Deutschland im vergangenen Jahr – jedenfalls mit Blick auf die öffentlich bekannten langfristigen PPAs – rückläufig war, rücken PPAs zunehmend wieder in das Zentrum strategischer Beschaffung. Die Gründe sind vielfältig.
Geopolitische Lage als Treiber für Power Purchase Agreements
Der Irankrieg und die Krise um die Straße von Hormus haben zu Beginn des Jahres 2026 dazu geführt, dass die Öl- und Gaspreise sehr stark gestiegen sind und in der Folge auch die Terminmärkte und Day-Ahead-Märkte Strom auf die Erhöhung des Gaspreises reagiert haben; allerdings in deutlich geringerem Umfang als zu Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine (vgl. u. a. Kurzgutachten des wissenschaftlichen Beraterkreises für evidenzbasierte Wirtschaftspolitik der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie vom 13.03.2026: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/20260325-kurzgutachten-energiekrise.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Der Grund für die Spill-Over-Preiseffekte vom Gas- auf den Strommarkt sind die Einheitspreisbildung am Strommarkt und die Merit-Order, also die Einsatzreihenfolge der stromproduzierenden Kraftwerke auf einem Stromhandelsplatz. Das Kraftwerk mit den höchsten Grenzkosten bestimmt den Börsenstrompreis. Demzufolge haben Gaskraftwerke – bedingt durch die gestiegenen Gaspreise – zu den Zeiten, in denen sie als Kraftwerke mit den höchsten Grenzkosten nach der Merit-Order die Börsenstrompreise bestimmt haben, die Erhöhung derselben herbeigeführt. Die Preisanstiege im Gasmarkt fielen im Vergleich zum Beginn des Ukrainekriegs geringer aus, da die Gasbeschaffung inzwischen diversifizierter erfolgt, sodass auch die Preiseffekte auf die Terminmärkte und Day-Ahead-Märkte Strom moderater ausgefallen sind.
Um sich gegen volatile Strompreise abzusichern, können sich Marktteilnehmer durch den Abschluss von PPAs – auch für längere Zeiträume – Preisstabilität sichern. Die Preissicherheit führt zugleich zu einer erhöhten Planbarkeit für Abnehmer wie Erzeuger. PPAs stellen damit für beide Seiten ein Instrument dar, um Preisrisiken aktiv zu steuern, und haben sich daher zu einem bedeutenden Energiemanagementinstrument entwickelt – gerade in Zeiten von energiepreisrelevanten Konflikten wie dem Irankrieg und der Krise um die Straße von Hormus.
Power Purchase Agreements als Preissicherheit bei Erzeugungsüberschüssen
Eine hohe Anzahl an Sonnenstunden und Windaufkommen bei gleichzeitig niedrigen Stromverbräuchen führen zunehmend zu Erzeugungsüberschüssen, wie beispielsweise am 01.05.2026. Dadurch fiel der Strombörsenpreis zeitweise auf das zulässige Limit von EUR -499,99 je Megawattstunde. Für Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen, wie z. B. Photovoltaik- oder Windenergieanlagen, haben diese negativen Preise zur Folge, dass sich ihr Zahlungsanspruch für diese Zeiträume gemäß § 51 EEG 2023 auf null verringert. Diesbezüglich sieht auch der aktuelle Entwurf des EEG 2027 keine Änderungen vor, sodass das Ausbleiben des Zahlungsanspruchs bei negativen Börsenstrompreisen fortbestehen wird. Dass es sich hierbei um kein Einzelphänomen handelt, zeigt die exponentielle Zunahme der Stunden, in denen der Börsenstrompreis negativ war, in den vergangenen Jahren: von 69 Stunden im Jahr 2022 über 301 Stunden im Jahr 2023 und 457 Stunden im Jahr 2024 bis zu 573 Stunden im Jahr 2025. Dieser Trend wird sich auch zukünftig fortsetzen; jedenfalls so lange, bis u. a. genügend Batteriespeicher im Stromnetz integriert sind und ausgleichend auf die elektrische Leistung im Netz wirken.
Für Erzeuger erneuerbarer Energien bieten PPAs bei Erzeugungsüberschüssen und negativen Börsenstrompreisen sichere Erlöse. Überdies fördern PPAs die direkte Verknüpfung von erneuerbarer Energieerzeugung und industrieller Nachfrage und leisten damit zugleich einen Beitrag zur Systemintegration. Denn wer Strom dort langfristig abnimmt, wo er erneuerbar erzeugt wird, stabilisiert Investitionsentscheidungen und mindert die Abhängigkeit vom volatilen Kurzfristmarkt. PPAs sind damit auch ein Mittel gegen die ökonomischen Verwerfungen eines Stromsystems im Umbau.
Power Purchase Agreements als Industriestrompreis-Dekarbonisierungsmaßnahme
Damit strom- und handelsintensive Unternehmen die Strompreisentlastung in Gestalt des Industriestrompreises für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 in Anspruch nehmen können, müssen diese unter anderem einen Beitrag zur Dekarbonisierung leisten. Nach Ziffer 4.1 der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Richtlinie müssen sich die leistungsberechtigten Unternehmen zu einem Dekarbonisierungsbeitrag verpflichten. Diese Verpflichtung kann beispielsweise durch den Abschluss von PPAs erfüllt werden, soweit diese der Finanzierung neuer oder modernisierter Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien dienen.
Der Abschluss neuer PPAs kann demzufolge dazu beitragen, dass strom- und handelsintensive Unternehmen nicht nur über mehrere Jahre kalkulierbare Stromkosten haben, sondern ggf. auch den Industriestrompreis in Anspruch nehmen können.
Power Purchase Agreements für klimaneutrale Rechenzentren
Neben den strom- und handelsintensiven Unternehmen sind PPAs auch für die Betreiber von Rechenzentren von hervorgehobener Bedeutung. Gemäß § 11 des Energieeffizienzgesetzes sind Rechenzentren zukünftig klimaneutral zu errichten und zu betreiben. Hierzu gehört unter anderem, dass Betreiber von Rechenzentren bilanziell ab dem 01.01.2024 den Stromverbrauch in ihren Rechenzentren zu 50 Prozent und ab dem 01.01.2027 zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren Energien decken müssen.
Der Abschluss von PPAs kann für Rechenzentrumsbetreiber deshalb nicht nur dazu dienen, sich vor der Volatilität von Strompreisen zu sichern, sondern insbesondere auch dazu sicherzustellen, dass der Stromverbrauch durch Strom aus erneuerbaren Energien gedeckt wird und insoweit kein Risiko etwaiger Zwangsmaßnahmen gegen den Rechenzentrumsbetreiber besteht.
Europäische Kommission empfiehlt Abbau von Hindernissen für Power Purchase Agreements
Ergänzend zu den vorgenannten Aspekten spricht sich die Europäische Kommission mit ihrer veröffentlichten Empfehlung C(2026) 2676 vom 22.04.2026 für die Beseitigung von Hindernissen für die Entwicklung von PPAs und anderen Energiebezugsverträgen aus (vgl. EUR-Lex - 32026H0917 - DE - EUR-Lex). Hierzu finden sich in acht der 13 Empfehlungen der Europäischen Kommission Ansatzpunkte dafür, wie die Mitgliedstaaten den Abschluss von PPAs unterstützen sollten – beispielsweise auch mit Blick auf die im EEG 2027 vorgesehenen zweiseitigen Differenzverträge (Contracts for Difference). In § 21d des Kabinettsentwurfs des EEG 2027 sind zur Umsetzung des Art. 19d der Strommarktverordnung (EU) 2024/1747 Contracts for Difference – dort als Refinanzierungsbeitrag genannt – dergestalt vorgesehen, dass bei Inanspruchnahme der EEG-Förderung (Marktprämie) Anlagenbetreiber einen Refinanzierungsbeitrag gegenüber dem Netzbetreiber für in der Anlage erzeugten Strom zu zahlen haben, wenn der Jahresmarktwert über dem für die Anlage im jeweils geltenden Kalenderjahr anzulegenden Wert liegt. Mit Blick auf PPAs sieht der Kabinettsentwurf zum EEG 2027 keine Refinanzierungsbeitragspflicht vor, wenn die Erzeugungsanlagen nicht am EEG-Fördersystem teilnehmen.
Zusammenfassend ist festzuhalten: Power Purchase Agreements erleben eine Renaissance.
Die folgenden Beiträge der Beitragsreihe zu Power Purchase Agreements beleuchten dazu verschiedene Aspekte.
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