European Product Act: Die EU plant den größten Umbruch im Produktsicherheitsrecht seit zwei Jahrzehnten
Das Wichtigste in Kürze
Mit dem European Product Act (EPA) plant die EU eine grundlegende Modernisierung des Produktsicherheitsrechts mit digitalen Compliance- und Kontrollmechanismen.
Unternehmen müssen sich auf neue Anforderungen an Produktdaten, Lieferkettenverantwortung und Marktüberwachung sowie höhere Haftungs- und Bußgeldrisiken einstellen.
Priorität haben der Aufbau der erforderlichen DPP- und Compliance-Strukturen, die Überprüfung bestehender Verträge sowie die frühzeitige Vorbereitung auf die neuen Pflichten.
Die Europäische Kommission steht kurz vor der Veröffentlichung des sogenannten European Product Package – ein Gesetzgebungspaket, das das europäische Produktsicherheits- und Konformitätsrecht grundlegend neu ordnen wird. Geleakte Entwürfe des European Product Act (EPA) und einer neuen Europäischen Normungsverordnung zeigen: Auf Industrie und Handel in Europa kommen weitreichende Veränderungen zu. Beide Verordnungsentwürfe bilden gemeinsam das sogenannte European Product Package und sollen als unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen.
Was regelt der European Product Act?
Der EPA soll drei bestehende horizontale Rechtsakte in einer einzigen Verordnung zusammenführen:
- den Beschluss Nr. 768/2008/EG (gemeinsamer Rahmen für die Vermarktung von Produkten),
- die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Akkreditierung und Marktüberwachung) sowie
- die Verordnung (EU) 2019/1020 (Marktüberwachung und Produktkonformität).
Ziel ist ein kohärenter, digital ausgerichteter Rechtsrahmen, der den gesamten Produktlebenszyklus abdeckt – vom Inverkehrbringen über die Marktüberwachung bis hin zur Aufarbeitung und Wiederverwendung. Die Kommission reagiert damit auf die fundamentalen Veränderungen, die sich seit 2008 durch Digitalisierung, E-Commerce, komplexe globale Lieferketten und den Übergang zur Kreislaufwirtschaft ergeben haben. Das bisherige System, so die Begründung der Kommission, setzt noch weitgehend auf papierbasierte Compliance-Prozesse und eine analoge CE-Kennzeichnung – beides nicht mehr zeitgemäß.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
- Digitaler Produktpass (DPP): Harmonisierte Produkte müssen künftig einen digitalen Produktpass erhalten, der über einen Datenträger (z. B. QR-Code, RFID) abrufbar ist. Der DPP enthält Produktidentifikatoren, technische Dokumentation, Umweltfußabdrücke und Sicherheitshinweise – mit gestaffelten Zugriffsrechten für Behörden, Verbraucher, Reparaturbetriebe und Recycler.
- Digitale CE-Kennzeichnung: Nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren wird die physische CE-Kennzeichnung durch eine digitale Anbringung im DPP abgelöst. Durch die digitale CE-Kennzeichnung soll die Konformitätserklärung des Herstellers direkt mit überprüfbaren digitalen Compliance-Daten verknüpft werden – ein Paradigmenwechsel für die gesamte Kennzeichnungspraxis.
- Pflichtiger EU-Wirtschaftsakteur: Kein Produkt darf mehr ohne einen im Unionsgebiet ansässigen verantwortlichen Wirtschaftsakteur auf den Markt gelangen. Bevollmächtigte müssen zudem eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
- Umfassende Plattformpflichten: Online-Marktplätze werden verpflichtet, den DPP vor Angebotsfreischaltung zu verifizieren, nicht konforme Angebote automatisiert zu entfernen und deren Wiedererscheinen zu verhindern. Bei Pflichtverstößen und fehlendem EU-Verantwortlichen übernehmen die Plattformen selbst die Rolle des Bevollmächtigten.
- Kreislaufwirtschaft: Erstmals werden Aufbereiter (Refurbisher) als eigenständige Pflichtenkategorie erfasst, mit eigenen Konformitäts- und Dokumentationspflichten.
- Direkte EU-Durchsetzung: Die Kommission erhält erstmals eigene Untersuchungs- und Durchsetzungsbefugnisse bei systemischen Verstößen – einschließlich der Möglichkeit, verdeckt Produktproben zu erwerben, Tests durchzuführen und Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes zu verhängen. Voraussetzung ist, dass nicht konforme Drittstaatenprodukte den Markt in mindestens zwei Dritteln der Mitgliedstaaten bedrohen und die nationalen Behörden untätig bleiben.
- Neue Zollkontrollen und EU-Marktüberwachungsgebühr: An den Außengrenzen wird die automatische Verifizierung des DPP vor der Überlassung zum freien Verkehr eingeführt. Zur Finanzierung der verstärkten Marktüberwachung soll eine EU-Marktüberwachungsgebühr pro eingeführtem Artikel erhoben werden.
Was ändert sich bei der Normung?
Die parallel vorgelegte neue Normungsverordnung soll die bisherige Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 ablösen und adressiert bekannte Schwachstellen:
- Schnellere Normenentwicklung: Verbindliche Fristen und die Möglichkeit, neben den klassischen europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) auch andere designierte Normungsorganisationen mit entsprechenden Aufträgen zu betrauen, sollen die Entwicklungszeiten deutlich verkürzen.
- Freier Zugang zu harmonisierten Normen: Referenzierte Normen und Normungsergebnisse müssen künftig uneingeschränkt und kostenfrei online verfügbar sein – eine direkte Reaktion auf die EuGH-Rechtsprechung.
- Neue Governance: Ein Chief Standardisation Officer und ein Centre of Excellence on European Standardisation sollen die strategische Steuerung der EU-Normung übernehmen und den europäischen Einfluss in der internationalen Normung stärken. Zudem wird eine neue EU Standards Platform geschaffen, die den aktuellen Entwicklungsstand beantragter Normen transparent macht.
Die Kommission erwartet durch schnellere Normungsprozesse jährliche Einsparungen für Unternehmen von rund 295 Mio. Euro und zusätzlich rund 30 Mio. Euro durch den Wegfall von Bezahlschranken bei harmonisierten Normen – Einsparungen, die ganz überwiegend KMU zugutekommen dürften.
Ein neues Kapitel für die Produktsicherheit – und ein Weckruf für die Wirtschaft
Das European Product Package markiert die umfassendste Reform des europäischen Produktsicherheitsrechts seit Einführung des New Legislative Framework im Jahr 2008. Die Stoßrichtung ist klar: Digitalisierung der Compliance, Schließung von Durchsetzungslücken im E-Commerce und gegenüber Drittstaatenimporten sowie eine konsequente Einbeziehung der Kreislaufwirtschaft in die Pflichtenarchitektur. Insgesamt wird sich das System spürbar von einem dezentralen, papierbasierten Aufsichtsmodell zu einem zentral koordinierten, digitalen Durchsetzungsregime wandeln.
Für Industrie und Handel ergeben sich daraus ganz konkrete Handlungsfelder:
- IT-Infrastruktur und Datenstrategie: Die Einführung des DPP erfordert den Aufbau leistungsfähiger digitaler Systeme zur Erstellung, Registrierung und laufenden Pflege der Produktpässe – einschließlich der Integration von Umwelt-, Sicherheits- und Konformitätsdaten. Insbesondere Unternehmen mit komplexen Produktportfolios sollten frühzeitig mit der Bestandsaufnahme beginnen.
- Lieferkettenverträge und Verantwortungsverteilung: Da künftig zwingend ein verantwortlicher Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU benannt sein muss, sind bestehende Importeur- und Distributionsverträge auf Anpassungsbedarf zu prüfen. Insbesondere bei Drittstaatenimporten werden die Pflichten des Bevollmächtigten – einschließlich der neuen Versicherungspflicht – erheblich ausgeweitet.
- Neue Haftungsrisiken für Plattformbetreiber: Online-Marktplätze, die ihren Prüf- und Entfernungspflichten nicht nachkommen, haften künftig selbst als verantwortliche Wirtschaftsakteure. Das verändert die Risikolandschaft für den gesamten Online-Handel grundlegend.
- Empfindliche Sanktionen: Bußgelder von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes – verhängt sowohl durch nationale Behörden als auch durch die Kommission selbst – rücken die Produktkonformität auf ein Sanktionsniveau, das bislang eher aus dem Datenschutzrecht (DSGVO) oder dem Digital Services Act bekannt war.
- Chancen durch Standardisierung: Der freie Zugang zu harmonisierten Normen und schnellere Normungsprozesse können insbesondere für KMU Compliance-Kosten senken und den Marktzugang erleichtern.
Die Entwürfe befinden sich noch im Vorstadium des Gesetzgebungsverfahrens, aber ihre Detailtiefe – der EPA-Entwurf umfasst über 220 Seiten – lässt erkennen, dass die Kommission hier ein ambitioniertes und durchdachtes Gesamtpaket vorlegen wird. Für den Zeitraum 2028 bis 2034 plant die Kommission allein für den EPA mit Mittelbindungen von rund 472,6 Mio. Euro.
Unternehmen – ob Hersteller, Importeure, Händler oder Plattformbetreiber – sind gut beraten, die Entwicklung eng zu verfolgen und sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einzustellen. Der Handlungsbedarf ist branchenübergreifend und betrifft insbesondere die IT-Infrastruktur für den DPP, die Compliance-Dokumentation sowie die vertragliche Verantwortungsverteilung in der Lieferkette. Wir werden die Gesetzgebung weiter begleiten und halten Sie über die relevanten Entwicklungen auf dem Laufenden.
Bestens
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