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Russland stellt Vermögenswerte von Auchan und Nestlé unter vorläufige Verwaltung

20.09.2026

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Dekret Nr. 661 hat Russland den Anwendungsbereich der vorläufigen Verwaltung ausländischer Vermögenswerte erneut ausgeweitet.

Für westliche Unternehmen mit Vermögenswerten in Russland steigt damit das Risiko eines Kontrollverlusts über Beteiligungen und sonstige Vermögenswerte erheblich.

Unternehmen sollten kurzfristig nochmals ihre Russland-Exponierung überprüfen.

 

Am 17. September 2026 hat der russische Präsident das Dekret Nr. 661 („Dekret 661“) unterzeichnet, mit dem das Dekret Nr. 302 vom 25. April 2023 über die externe (vorübergehende) Verwaltung bestimmter Vermögenswerte und Vermögensrechte („Dekret 302“) geändert wurde. Mit dem Dekret 661 werden 16 russische juristische Personen, die sich im Besitz ausländischer (vorwiegend westlicher) Unternehmen befinden, in die Liste der unter vorübergehende Verwaltung gestellten Vermögenswerte aufgenommen.

Zu den betroffenen Unternehmen gehören:

  • Nestlé Kuban LLC und Nestlé Russia LLC,
  • drei Tochtergesellschaften der französischen FM Logistic,
  • Auchan LLC (eine Tochtergesellschaft der französischen Sogepar),
  • neun Tochtergesellschaften von Batilogistic sowie
  • Le Monlid LLC (ehemals Leroy Merlin Vostok LLC) – die wesentliche russische Gesellschaft der Einzelhandelskette Lemana PRO.

Zum vorläufigen Verwalter sämtlicher betroffener Gesellschaften wurde L.E.V. Management LLC bestellt. Das Dekret trat mit seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft.

I. Hintergrund: Externe Verwaltung ausländischer Vermögenswerte

Das Dekret Nr. 302 schaffte bereits 2023 die Grundlage für die Einführung einer externen (vorläufigen) Verwaltung bestimmter in Russland belegener Vermögenswerte von natürlichen und juristischen Personen, die mit sogenannten „unfreundlichen“ Staaten in Verbindung stehen. Erfasst werden können insbesondere Beteiligungen an russischen Gesellschaften, bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte sowie sonstige Vermögensrechte.

Die Verwaltung dieser Vermögenswerte erfolgt durch die Russische Föderale Agentur für die Verwaltung von Staatseigentum oder durch eine vom Präsidenten benannte Stelle („externer Verwalter“). Der externe Verwalter übt die wesentlichen Verwaltungs- und Kontrollbefugnisse über die betroffenen Vermögenswerte aus. In der Praxis führten entsprechende Maßnahmen in der Vergangenheit vielfach zu einem dauerhaften Verlust der Kontrolle durch die ausländischen Eigentümer und teilweise zu einer faktischen Enteignung.

II. Weiter zunehmende Risiken für westliche Unternehmen

Das Dekret Nr. 661 verdeutlicht die anhaltend erhöhte Gefährdungslage für Vermögenswerte westlicher Unternehmen in Russland. Die russischen Behörden haben den Anwendungsbereich der vorläufigen Verwaltung in den vergangenen Jahren schrittweise erweitert und dabei Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen erfasst, darunter Einzelhandel, Konsumgüterindustrie und Logistik.

Unternehmen, die weiterhin Vermögenswerte in Russland halten, sollten ihre Risikoposition sorgfältig bewerten. Je nach Einzelfall können Maßnahmen wie eine Veräußerung russischer Vermögenswerte, die Vorbereitung auf mögliche Eingriffe staatlicher Stellen sowie die Überprüfung bestehender Unternehmensstrukturen, Vertragswerke und Versicherungsdeckungen dazu beitragen, potenzielle wirtschaftliche Risiken zu begrenzen.

III. Wie Noerr unterstützt

Noerr verfügt über langjährige Erfahrung bei Russland-Exit-Transaktionen, der Einhaltung internationaler Sanktionsregime sowie der Vertretung von Unternehmen in nationalen und internationalen Gerichts- und Schiedsverfahren, einschließlich Investitionsschiedsverfahren – alles Disziplinen von maßgeblicher Relevanz, um den durch das Dekret 661 und die verschärfte Praxis der russischen Behörden hervorgerufenen Risiken, begegnen zu können.

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