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Neue Vorgaben aus dem Ökodesignrecht für Haushaltsbacköfen, -kochmulden und -dunstabzugshauben
10.03.2015
Aufgrund des Ökodesignrechts gelten seit dem 20.2.2015 strengere Energiesparvorgaben für Backöfen, Kochfelder und Dunstabzugshauben. Grund hierfür ist die Verordnung (EU) Nr. 66/2014 vom 14.1.2014, welche sich mit Ökodesign-Anforderungen an Haushaltsbacköfen, -kochmulden und -dunstabzugshauben befasst.
Ökodesign-Richtlinie
Auf der europäischen Bühne gibt die Richtlinie 2009/125/EG „zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte“ vom 21.10.2009 (sog. Ökodesign-Richtlinie) einen Rahmen für das Ökodesignrecht vor. Dieser Rahmen wird in der Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz – EVPG) vom 27.2.2008 umgesetzt. Im Ergebnis handelt es sich hierbei um rechtsverbindliche und damit von den betreffenden Wirtschaftsakteuren wie insbesondere den Herstellern, Importeuren und Händlern ernst zu nehmende Anforderungen an das Inverkehrbringen der erfassten energiebetriebenen Produkte.Europäische Durchführungsverordnungen
Mit Leben erfüllt wird das europäische Ökodesignrecht durch europäische Durchführungsmaßnahmen bzw. -verordnungen. Inzwischen existieren zahlreiche Mindestanforderungen für einzelne Produktgruppen wie z.B. Fernseher, Elektromotoren, Haushaltswaschmaschinen, Haushaltsbeleuchtung („Glühbirnen-Verordnung“) oder Kaffeemaschinen für nicht gewerbliche Zwecke.Marktüberwachungsmaßnahmen bei fehlender Compliance
Wer die Anforderungen an energieverbrauchsrelevante nicht erfüllt, muss mit Marktüberwachungsmaßnahmen der zum Vollzug des EVPG berufenen Behörden rechnen. Verstöße können im Worst-Case-Szenario mit Vertriebsverboten oder mit der Anordnung eines Rückrufs sanktioniert werden. Bestens
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