Vertriebs(Kartell)recht To Go – Folge 4
In der neuen Folge „Vertriebs(Kartell)recht To Go“ gibt es spannende Neuigkeiten: Dr. Bastian Müller (Noerr, Antitrust & Competition und Automotive & New Mobility und Digital Business) übernimmt ab sofort als neuer Co-Host und folgt auf Pieter Krüger. Gemeinsam mit Benedikt Lutz (Noerr, Automotive & New Mobility und Digital Business) starten wir mit neuem Podcast-Rebranding und setzen weiter den Fokus auf die breite Themenwelt des Vertriebs- und Vertriebskartellrechts.
Wie gewohnt behandeln wir praxisrelevante Entwicklungen und aktuelle Entscheidungen – dieses Mal mit zwei Highlights vom EuGH:
- EuGH, C-233/23 – Android Auto: Wir diskutieren die Relevanz dieser Entscheidung für Zugangsansprüche Dritter zu digitaler Infrastruktur. Ergänzend auch unser Noerr-Insight.
- EuGH, C-581/23 – Beevers Kaas: Der Fall illustriert, unter welchen kartellrechtlichen Voraussetzungen sog. Alleinvertriebssysteme aufgestellt werden können.
Zudem hier die ebenfalls angesprochene Entscheidung EuGH, C-211/22 – Super Bock.
Im Format Noerr Shorts nehmen wir uns wieder ein Spezialthema der Vertragsgestaltung vor. Als Gast begrüßen wir Dr. Roni Deger (Noerr, Digital Business und Automotive & New Mobility), der einen spannenden Überblick über die neuen Commercial Courts (§ 119b GVG; §§ 606 ff. ZPO) in Deutschland verschafft und skizziert, wann diese in der Vertriebspraxis eine Rolle spielen können.
Hier der Link zur „Stuttgarter Musterklausel“ (rein informatorisch und ohne Gewähr).
Freuen Sie sich auf Einblicke aus der Praxis, Tipps für die Gestaltung von Vertriebsvertragsthemen und spannende Diskussionen rund um das aktuelle Vertriebs- und Kartellrecht.
Viel Spaß beim Hören!
Benedikt Lutz & Bastian Müller
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Hinweis Rechtsberatung
Dieser Podcast (und die dazugehörigen Unterlagen) stellt (stellen) keine Rechtsberatung dar und verfolgt (verfolgen) ausschließlich den Zweck gewisse Fragestellungen/Themen zu besprechen. Es erhebt keinen Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit. Sollten Sie Fragen hinsichtlich der Inhalte oder anderer rechtlicher Themen haben, wenden Sie sich gerne an news@noerr.com.
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