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Sonderinvestitionsverträge – Chance in der Krise

01.04.2016

Die Möglichkeit des Abschlusses eines Sonderinvestitionsvertrags ist Mitte des letzten Jahres durch das Gesetz „Über die Industriepolitik der Russischen Föderation“ geschaffen worden. Der Sonderinvestitionsvertrag kann danach Grundlage für Investitionsanreize sein, durch die die russische Industrie gefördert werden soll.

Auch westliche Investoren können Sonderinvestitionsverträge abschließen. Es liegt nahe, dass vor allem mit solchen westlichen Investoren Sonderinvestitionsverträge abgeschlossen werden, die Produkte herstellen werden, die in Russland noch keine Entsprechung haben. Ob entsprechende Produkte bereits lokal hergestellt werden, wird nach den Kriterien der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 17. Juli 2016 Nr. 719 „Über die Kriterien zur Anerkennung von Industrieprodukten als Industrieprodukte, die keine Entsprechung in Russland haben“ bestimmt. Der Abschluss von Sonderinvestitionsverträgen bezüglich anderer Produkte ist aber nicht ausgeschlossen.

Mittlerweile verhandeln verschiedene westliche Unternehmen mit den zuständigen staatlichen Behörden, insbesondere dem Ministerium der Russischen Föderation für Industrie und Handel, bereits über den Abschluss von Sonderinvestitionsverträgen. In diesen Verhandlungen erweisen sich die staatlichen Stellen durchaus als kompetente und flexible Gesprächspartner.

1. Bedeutung und Abschluss von Sonderinvestitionsverträgen

1.1 Gegenstand

Im Rahmen eines Sonderinvestitionsvertrags werden einem Investor, der sich dazu verpflichtet, in Russland eine Produktionsstätte zu begründen, zu modernisieren oder in Betrieb zu nehmen, von der Russischen Föderation und/oder dem betreffenden Subjekt der Russischen Föderation bestimmte Vorteile (z.B. Steuer- und Zollvorteile, näher hierzu unten in Abschnitt 2.2) zugesprochen. Gegebenenfalls kann auch die betreffende Munizipalität in den Sonderinvestitionsvertrag einbezogen werden.

Voraussetzung für den Abschluss eines Sonderinvestitionsvertrags ist regelmäßig eine Investitionssumme von mindestens 750 Millionen Rubel (derzeit ca. EUR 10 Millionen). Jedenfalls ist dies nach der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 16. Juli 2015 Nr. 708 „Über besondere Investitionsverträge für bestimmte Industriebranchen“ („Verordnung“) die Mindestinvestitionssumme, die durch geeignete Dokumente (z. B. einen Kreditvertrag) nachzuweisen ist.

Sonderinvestitionsverträge können für nahezu alle Produktionsbereiche abgeschlossen werden. Ausgenommen sind die Produktion von alkoholhaltigen Lebensmitteln, Alkohol und Tabakwaren.

1.2 Fortbestand der Rahmenbedingungen während Laufzeit

Für die Laufzeit eines Sonderinvestitionsvertrags, die zehn Jahre nicht übersteigen darf, werden dem Investor folgende Garantien eingeräumt:

  • Wenn nach Abschluss eines Sonderinvestitionsvertrags Verbote oder Beschränkungen bezüglich der Erfüllung des Sonderinvestitionsvertrags aufgestellt werden oder wenn zusätzliche zwingende Anforderungen an Errichtung oder Betrieb der Produktionsstätte eingeführt werden, so werden diese auf den Investor nicht angewendet.

  • Durch die Gesetze über Steuern und andere Abgaben muss vorgesehen werden, dass sich die Höhe der Gesamtheit der zu zahlenden Steuern und Abgaben nicht erhöht.

1.3 Antrag auf Abschluss eines Sonderinvestitionsvertrags

Der Investor muss den Abschluss eines Sonderinvestitionsvertrags bei der zuständigen Behörde (bei Abschluss mit der Russischen Föderation beim Ministerium für Industrie und Handel) beantragen. Dem Antrag sind neben Unterlagen zum Beleg der geplanten Investitionssumme eine Liste der beantragten Unterstützungsmaßnahmen und eine Liste der Verpflichtungen des Investors beizufügen. Darüber hinaus sind detaillierte Informationen über die geplante Produktionstätigkeit zu geben, wozu Angaben zu folgendem gehören:

  • Charakteristika der Industrieproduktion,

  • Liste der Maßnahmen im Rahmen des Investitionsprojekts,

  • Umfang der Investitionen in das Investitionsprojekt,

  • Ergebnisse (Indikatoren), die im Rahmen der Produktionstätigkeit erzielt werden sollen (einschließlich des Umsatzes zum Ende jedes Kalenderjahres und zum Ende des Sonderinvestitionsvertrags),

  • ggf. Liste eingeführter verbesserter Technologien für den Umweltschutz,

  • Umfang am Ende des Sonderinvestitionsvertrags anfallenden Steuern,

  • Anteil der verwendeten nicht-russischen Materialien,

  • Zahl der im Rahmen des Sonderinvestitionsvertrags zu schaffenden Arbeitsplätze.

Beabsichtigt der Investor (was bei westlichen Investoren häufig der Fall sein wird) Produkte herzustellen, die keine Entsprechung in der Russischen Föderation haben, so muss er diesen Umstand durch geeignete Unterlagen belegen.

1.4 Abschlussverfahren

Für Sonderinvestitionsverträge mit der Russischen Föderation gilt das nachfolgend dargestellte Verfahren. Bezüglich Sonderinvestitionsverträgen mit einem Subjekt der Russischen Föderation gelten die von dem betreffenden Subjekt erlassenen Bestimmungen.

Das Ministerium für Industrie und Handel übersendet den Antrag innerhalb von 30 (dreißig) Werktagen mit einer vorläufigen Stellungnahme an eine zwischenbehördliche Kommission zur Begutachtung, ob die Möglichkeit zum Abschluss eines Sonderinvestitionsvertrags besteht. Innerhalb weiterer 60 (sechzig) Werktage trifft die zwischenbehördliche Kommission ihre Entscheidung und teilt diese der zuständigen Behörde mit. Ist die Entscheidung positiv, wird der Entscheidung ein Entwurf des Sonderinvestitionsvertrags beigelegt. Der Investor ist dazu verpflichtet, innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Erhalt des Entwurfs des Sonderinvestitionsvertrags diesen zu unterzeichnen, die Unterzeichnung abzulehnen oder Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Etwaige Änderungsvorschläge sind innerhalb weiterer 10 (zehn) Werktage) zu besprechen. Reagiert der Investor innerhalb von 20 (zwanzig) Werktagen nicht auf die Entscheidung der Behörde, so gilt die Unterzeichnung als abgelehnt.

2. Inhalt eines Sonderinvestitionsvertrags

2.1 Vertragsmuster

Der Inhalt eines Sonderinvestitionsvertrags wird auf der Grundlage eines Vertragsmusters bestimmt, das eine Anlage zur Verordnung darstellt. Das Vertragsmuster enthält die Grundlage für folgende Bestimmungen:

  • Verpflichtung des Investors zur Durchführung des geplanten Investitionsprojekts,

  • Verpflichtung des betreffenden staatlichen oder munizipalen Vertragspartners, bestimmte Unterstützungsmaßnahmen durchzuführen,

  • Kontrolle über Erfüllung des Sonderinvestitionsvertrags durch Investor durch Verpflichtung des Investors zur Erstellung von Berichten über die Erreichung von Kennzahlen und Erstellung von Prüfberichten durch zuständige staatliche Behörde,

  • Änderung des Sonderinvestitionsvertrags bei Änderung wesentlicher Bedingungen für die Umsetzung des Investitionsprojekts,

  • Aufhebung des Sonderinvestitionsvertrags durch gerichtliche Entscheidung bei Verletzung von Pflichten durch den Investor oder den betreffenden staatlichen oder munizipalen Vertragspartner,

  • Verpflichtungen des Investors (insbes. Leistung von Schadensersatz und Rückgewähr der erhaltenen Unterstützungsleistungen) bei Aufhebung des Sonderinvestitionsvertrags wegen Pflichtverletzung des Investors,

  • Verpflichtungen der betreffenden staatlichen oder munizipalen Vertragspartner (insbes. Leistung von Schadensersatz und Zahlung einer Vertragsstrafe), aber auch des Investors zur Rückgewähr der erhaltenen Unterstützungsleistungen bei Aufhebung des Sonderinvestitionsvertrags wegen Pflichtverletzung des betreffenden staatlichen oder munizipalen Vertragspartners.

2.2 Verhandelbarkeit

Das Vertragsmuster enthält im Wesentlichen ein Gerüst, dass mit Blick auf das vom Investor geplante Projekt ausgefüllt und vervollständigt werden muss. Aus diesem Grund besteht grundsätzlich erheblicher Freiraum für die Gestaltung jedes einzelnen Sonderinvestitionsvertrags.

Die Bereitschaft der zuständigen staatlichen Stellen zur Gewährung von Unterstützungsmaßnahmen hängt in erster Linie davon ab, wie groß deren Interesse an dem betreffenden Investitionsprojekt ist. Ist das Interesse groß, können umfangreiche Steuer- und Zollerleichterungen einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Gesetzesänderungen zugestanden werden. In Betracht kommen auch folgende Verpflichtungen bezüglich staatlicher oder munizipaler Ausschreibungsverfahren:

  • Zulassung der Produkte,

  • Gleichbehandlung der Produkte mit russischen Produkten,

  • Zulassung des Investors als einzigen Bieter, wenn es an entsprechenden in Russland hergestellten Produkten fehlt.

Für Pflichtverletzungen können sogar Vertragsstrafen zu Lasten der betreffenden staatlichen oder munizipalen Vertragspartner vereinbart werden. Allerdings darf deren Höhe nicht die Gesamtsumme der durch den Wegfall der staatlichen oder munizipalen Unterstützungsmaßnahmen verursachten Ausgaben des Investors übersteigen.

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