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Grünes Licht für deutsche Beihilfe­regelung zur Förderung sauberer Technologien

12.02.2026

Die Europäische Kommission (Kommission) hat am 05.02.2026 eine deutsche Beihilferegelung mit einem Volumen von drei Milliarden Euro genehmigt (Pressemitteilung der Kommission). Die Maßnahme soll strategische Investitionen in Fertigungskapazitäten für saubere Technologien (Cleantech) fördern und damit zur Umsetzung der Ziele des Clean Industrial Deal der Europäischen Union beitragen (mehr zum Clean Industrial Deal in unserem Noerr Insight vom 20.03.2025).

Die Genehmigung erfolgte auf Grundlage von Abschnitt 6.1 des Mitte 2025 eingeführten Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF), das staatliche Unterstützungsmaßnahmen für die industrielle Transformation und die klimaneutrale Fertigung erleichtert (zum CISAF bereits unser Noerr Insight vom 03.07.2025). Es handelt sich um eine der ersten umfangreichen nationalen Beihilferegelungen, die unter dem CISAF genehmigt wurden.

Deutsche Beihilferegelung für Milliardenförderung in Cleantech

Ziel der deutschen Beihilferegelung ist es, die Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien und deren wesentliche Komponenten zu erweitern. Dazu gehören unter anderem Technologien und Produkte, die für die klimafreundliche Industrieproduktion notwendig sind, sowie die Herstellung und das Recycling kritischer Rohstoffe, soweit diese zur Produktion dieser Netto-Null-Technologien beitragen. Eine Liste der Netto-Null-Technologien, die unter die Beihilferegelung fallen, findet sich in Anhang II des CISAF. Dazu gehören beispielsweise Fotovoltaik-Systeme, Wärmepumpen und Anlagen für nachhaltiges Biogas. Von der Beihilferegelung ausgenommen ist Kernspaltungsenergietechnik.

Die Beihilferegelung umfasst verschiedene Instrumente, insbesondere direkte Zuschüsse, steuerliche Vorteile, Zinszuschüsse und Garantien für neue Darlehen. Die Ausgestaltung ermöglicht somit eine flexible Anpassung an unterschiedliche Investitions- und Finanzierungsstrukturen.

Die Beihilfen können Unternehmen im gesamten Bundesgebiet gewährt werden. Förderfähig sind sowohl Neuinvestitionen als auch Erweiterungen bestehender Produktionskapazitäten. Die Regelung gilt bis zum 31.12.2030. Sie ist damit auf einen längeren Investitionszeitraum angelegt und schöpft die Laufzeit des CISAF voll aus. Dies sollte insbesondere für kapitalintensive Industrieprojekte von Bedeutung sein.

Genehmigung nach dem Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF)

Die Kommission hat festgestellt, dass die deutsche Beihilferegelung die Anforderungen des CISAF erfüllt. Nach Auffassung der Kommission ist die Beihilferegelung erforderlich, geeignet und angemessen, um Investitionsanreize für die Herstellung sauberer Technologien sowie dazugehöriger Schlüsselkomponenten und die Gewinnung kritischer Rohstoffe zu bieten und so den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen. Bestimmte Wirtschaftszweige, die zur Umsetzung des Clean Industrial Deal von Bedeutung sind, werden gefördert, und etwaige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt begrenzt.

Aus der Pressemitteilung der Kommission geht hervor, dass die Beihilferegelung gezielt Investitionen adressiert, die ohne staatliche Förderung nicht oder nicht in vergleichbarem Umfang realisiert würden (vergleiche sogenannte Investitionsbeihilfen gemäß Abschnitt 6.1 des CISAF). Die Beihilferegelung wird dazu beitragen, Produktionskapazitäten für saubere Technologien innerhalb der Europäischen Union zu sichern und auszubauen. Gleichzeitig wird hinreichend sichergestellt, dass Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt bleiben. Damit ist die Maßnahme nach Artikel 107 Absatz 3 lit. c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) als mit dem Binnenmarkt vereinbar anzusehen und ist damit beihilferechtlich zulässig.

Die Kommission hat die Beihilferegelung noch während der vorläufigen Prüfung und damit innerhalb von zwei Monaten nach Anmeldung der Beihilferegelung durch die Bundesregierung genehmigt.

Förderung industrieller Transformationsprozesse

Mit dem Clean Industrial Deal haben sich die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zum Ziel gesetzt, bis 2030 40 % ihres Bedarfs an sauberen Technologien selbst zu produzieren und bis 2050 klimaneutral zu sein. Der CISAF zielt daher insbesondere auf den Ausbau erneuerbarer Energien, die Entwicklung von Fertigungskapazitäten für saubere Technologien, die verstärkte Nutzung kohlenstoffarmer Brennstoffe, die Dekarbonisierung bestehender Produktionsanlagen sowie auf die Verringerung von Investitionsrisiken ab.

Die Genehmigung der deutschen Beihilferegelung ist ein praktisches Beispiel für die Anwendung des CISAF zur Mobilisierung nationaler Unterstützungsmaßnahmen. Zugleich zeigt sie, dass nationale Beihilferegelungen, die sich an den Zielen der Industriestrategie der Europäischen Union ausrichten, unter dem neuen Rahmen zügig und rechtssicher genehmigt werden können. Die Kommission signalisiert damit eine erhöhte beihilferechtliche Flexibilität für das übergeordnete Ziel der industriellen Transformation.

Insbesondere für Unternehmen, die in der Produktion sauberer Technologien tätig sind oder in entsprechende Anlagen investieren wollen, ist diese Entwicklung relevant. Für Unternehmen in Deutschland schafft die genehmigte Beihilferegelung einen klareren und planbaren beihilferechtlichen Rahmen. Die Möglichkeiten für staatliche Unterstützung zur Skalierung von Fertigungskapazitäten in Zukunftstechnologien werden durch die Beihilferegelung erhöht. Der klare beihilferechtliche Rahmen verbessert die Planungssicherheit für Investitionsentscheidungen.

Aufgrund der Genehmigung durch die Kommission darf Deutschland die weitreichende Beihilferegelung zur Förderung der Fertigung von Cleantech-Produkten nun durchführen. Über den Anlauf des Förderprogramms informieren wir Sie hier. Die bisherigen Entwicklungen zeigen, dass Unternehmen diese aufmerksam verfolgen und gezielt prüfen sollten, welche Chancen durch staatliche Förderung sich für ihr Business eröffnen können.

Unser Noerr Kompetenzteam besteht aus erfahrenen Expertinnen und Experten auf dem Gebiet des EU-Beihilferechts und steht bei Rückfragen und Unterstützungsbedarf gerne zur Verfügung. Melden Sie sich auch gerne hier an, um alle unsere News Alerts zum EU-Beihilferecht und zur Foreign Subsidies Regulation zu erhalten oder klicken Sie hier, um zu unserem neuen FSR-Checker zu gelangen und herauszufinden, ob Ihre M&A-Transaktion nach der Foreign Subsidies Regulation anmeldepflichtig ist.

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