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Bundestag beschließt Verlängerung des KapMuG bis zum 31.12.2023

22.09.2020

Auf der Grundlage des Gesetzesentwurfs der Fraktionen von CDU/CSU und SPD vom 30.06.2020 (BT-Drs. 19/20599) hat der Deutsche Bundestag nach einer öffentlichen Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz das bis zum 31.10.2020 befristete Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) am 18.09.2020 erneut verlängert. Das KapMuG tritt nunmehr mit Ablauf des 31.12.2023 außer Kraft.

Die erneute Verlängerung über den 31.10.2020 hinaus ist nach Ansicht des Gesetzgebers notwendig, um bei der abschließenden Beurteilung der Wirksamkeit und Effektivität des KapMuG auch die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage (§ 606 ff. ZPO) einfließen zu lassen, was derzeit nicht sinnvoll möglich sei, weil die Musterfeststellungsklage erst seit dem 01.11.2018 existiert (BT-Drs. 19/20599, S. 5).

Damit fällt der neue Evaluierungszeitraum voraussichtlich zusammen mit der Umsetzung der Richtlinie zur Einführung der europäischen Verbandsklage, auf die sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Europäische Rat im Juli 2020 politisch geeinigt haben (ST 9592 2020 INIT). Mit der Verabschiedung dieser Richtlinie, die insbesondere die Einführung einer auf Leistung gerichteten Verbandsklage vorsieht, wird Ende 2020/Anfang 2021 gerechnet. Anschließend haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Spätestens zweieinhalb Jahre nach Erlass der Richtlinie muss die Möglichkeit zur Erhebung einer entsprechenden Verbandsklage bestehen.

Noerr ist Vorreiter bei der Abwehr von Kollektiv- und Massenklagen. Mit einem spezialisierten Team berät Noerr regelmäßig bei der Verteidigung gegen Kapitalanlegermusterverfahren, Musterfeststellungsklagen und Verbandsklageverfahren ebenso wie bei der Abwehr von Inanspruchnahmen durch strukturierte Klagevehikel und in Massenverfahren. Noerr vertritt derzeit Kreditinstitute in vier KapMuG-Verfahren wegen angeblich fehlerhafter Prospekte geschlossener Fonds.  In sämtlichen Verfahren hat Noerr vollumfänglich obsiegende Musterentscheide der Oberlandesgerichte erstritten. Die Verfahren sind inzwischen beim BGH anhängig.