Dr. Arian Henning mit dem von Noerr gestifteten Promotionspreis der Bucerius Law School ausgezeichnet

08.10.2026

Promotionspreis Bucerius Law School

Dr. Arian Henning heißt der diesjährige Preisträger des Promotionspreises der Bucerius Law School. Die mit 5.000 Euro Preisgeld dotierte Auszeichnung für eine herausragende Dissertation im Bereich der Rechtswissenschaften wurde in diesem Jahr erneut von der Kanzlei Noerr gestiftet.

„Rechtfertigung durch lernende Systeme – Erklärbarkeit als Element einer neuen Begründungsarchitektur im Recht“ lautet der Titel der preisgekrönten Dissertation. Darin untersucht Dr. Arian Henning, wie algorithmische Systeme, die in der Lage sind, ihr Entscheidungsverhalten mit jeder getroffenen Entscheidung anzupassen, in der Rechtsanwendung eingesetzt werden können, ohne die rechtsstaatliche Begründungsarchitektur zu unterlaufen. Die Promotion wurde von Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph Engel (Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern) betreut.

Den Preis überreichte Simone Schönen, Partnerin im Hamburger Büro der Kanzlei Noerr, im Rahmen der Akademischen Feier der Bucerius Law School für den Jahrgang 2026. Die Laudatio hielt Prof. Dr. Christian Bumke, Inhaber des Commerzbank Stiftungslehrstuhls Grundlagen des Rechts an der Bucerius Law School, und kommt zu der Einschätzung: „Es handelt sich bei der Arbeit um ein Paradebeispiel innovativer interdisziplinärer Forschung. Die Arbeit erschließt in vorbildlicher Weise außerrechtliche Wissensbestände der Verhaltens- und Computerwissenschaften für die Rechtswissenschaft und vermag auf dieser Grundlage wichtige Einsichten für das Recht zu gewinnen. Und schließlich sind die von ihr gewonnenen Einsichten von immenser praktischer Bedeutung für unseren Umgang mit KI.“

Simone Schönen betont, „wir möchten wissenschaftliche Talente darin bestärken, den Dingen auf den Grund zu gehen, vermeintlich gesicherte Erkenntnisse zu hinterfragen und unser Wissen um neue Einsichten zu bereichern“.