News

Aktuelle Entwicklungen in den USA – die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie

28.05.2020

***** Update vom 28.05.2020 *****

 

Staatliche Finanzierungsmaßnahmen

  • Am 24. April 2020 verabschiedete die US-Bundesregierung ein weiteres Hilfspaket in Höhe von USD 484 Milliarden, den Paycheck Protection Program und Health Care Enhancement Act (PPP Enhancement Act). Der PPP Enhancement Act ist eine Ergänzung des bisherigen Coronavirus Aid, Relief, and Economic Security Act (CARES Act) und des Small Business Act. Er sieht zusätzliche Darlehen in Höhe von USD 310 Milliarden für das Paycheck Protection Program (PPP) sowie zusätzliche Mittel in Höhe von USD 60 Milliarden USD für das Economic Injury Disaster Loan (EIDL)-Programm vor.
  • Die Small Business Administration hat kürzlich klargestellt, dass Private-Equity-Firmen und Hedge-Fonds keinen Anspruch auf Unterstützung durch das PPP haben, während ihren Portfoliounternehmen solche Ansprüche zustehen können.
  • Die Federal Reserve kündigte weitere Maßnahmen zur Bereitstellung von Krediten in Höhe von bis zu USD 2,3 Billionen an, um die Wirtschaft zu unterstützen. Diese Maßnahmen umfassen:
    • Stärkung der Wirksamkeit des PPP, indem für die teilnehmenden Finanzinstitutionen durch befristete Finanzierungen Liquidität bereitgestellt wird, die durch PPP-Darlehen an kleine Unternehmen abgesichert werden. Das Programm erhöht den Kreditrahmen der Finanzinstitute, die PPP-Darlehen ausgeben, und verwendet die Darlehen als Sicherheit zum Nominalwert;
    • Sicherstellung der Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen durch den Kauf von Krediten in Höhe von bis zu USD 600 Milliarden im Rahmen des Main Street Lending Programms. Dieses Programm soll Kreditgeber dazu ermutigen, neue Kredite an kleinere und mittlere Unternehmen zu vergeben oder bestehende Kredite aufzustocken. Die Kreditnehmer müssen in den USA gegründet oder nach US-amerikanischem Recht organisiert sein mit signifikanter Geschäftstätigkeit sowie Beschäftigung der Mehrheit ihrer Mitarbeiter in den USA. Das erweiterte Main Street Lending Programm steht entsprechend der Bedingungen Unternehmen mit bis zu 15.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von bis zu USD 5 Milliarden zu;
    • Erhöhung der Kreditvergabe an Privathaushalte und Unternehmen durch Erweiterung von Umfang und Reichweite der sog. Primary and Secondary Market Corporate Credit Facilities (PMCCF und SMCCF) sowie der sog. Term Asset-Backed Securities Loan Facility (TALF). Diese drei Programme unterstützen nun Kredite in einem Umfang von USD 850 Milliarden mit einer Kreditabsicherung des Finanzministeriums in Höhe von USD 85 Milliarden.

Steuererleichterungen

  • Der Internal Revenue Service (IRS) hat Personengesellschaften nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, Änderungen ihrer bereits eingereichten Steuererklärungen abzugeben. Immobiliengesellschaften können nun frühere Feststellungen zu Zinsaufwendungen rückgängig machen. Diese Maßnahmen waren bislang nicht erlaubt, was zu einem Widerspruch zur Gesetzeslage nach dem CARES-Act geführt hat, der einige rückwirkende Steuervorteile beinhaltet.

Änderung von Börsenregelwerken

  • Angesichts der angespannten Lage an den Aktienmärkten haben die Börsen New York Stock Exchange (NYSE) und Nasdaq ihre Notierungsanforderungen angepasst. In Bezug auf die Marktkapitalisierung und den Mindestpreis von USD 1,00 (im Falle von an der NYSE notierten Unternehmen) beziehungsweise in Bezug auf den Marktwert öffentlich gehaltener Aktien und den Mindestangebotspreis von USD 1,00 (im Falle von Nasdaq-notierten Unternehmen) wurden jeweils die bislang geltenden Zeiträume zur Einhaltung der Vorgaben ausgesetzt. Beide Regeländerungen wurden bereits von der Securities and Exchange Commission (SEC) akzeptiert.

Gesellschaftsrecht

  • Seit dem 6. April 2020 gestattet eine Verordnung in Delaware börsennotierten Unternehmen, ihre Hauptversammlungen als rein virtuelle Hauptversammlungen neu einzuberufen oder zu vertagen. Hierfür sind lediglich ein Antrag gemäß Securities Exchange Act von 1934 und eine Pressemitteilung erforderlich. Die Verordnung erhöht die Rechtssicherheit für die in Delaware ansässigen Unternehmen, die bereits Hauptversammlungen einberufen hatten und stellt sicher, dass solche Unternehmen eine Änderung zu einem rein virtuellen Format vornehmen können.

Elektronische Gerichtsanträge im Bundesstaat New York

  • Seit dem 4. Mai 2020 können in allen anhängigen Verfahren neue Anträge, Erwiderungen sowie sonstige Verfahrensanträge elektronisch gestellt werden. Dies schließt auch Anträge im Nachgang zu einem Urteil sowie die Erhebung von Berufungen ein. Damit wird das zuvor erlassene Verbot von Anträgen in allen "nicht wesentlichen" Angelegenheiten teilweise aufgehoben. Das Verbot, neue Rechtsstreitigkeiten zu eröffnen, bleibt jedoch bestehen.

Bundesstaat New York erwägt Erweiterung des Versicherungsschutzes für Betriebsunterbrechungen

  • Der Gesetzesentwurf A-10226 sieht vor, dass Versicherungen für die Betriebsunterbrechungen für die Dauer des am 7. März 2020 wegen COVID-19 erklärten Ausnahmezustands aufkommen. Der Gesetzentwurf würde nur für Unternehmen mit weniger als 100 anspruchsberechtigten Mitarbeitern (d.h. solche, die 25 oder mehr Stunden pro Woche arbeiten) gelten. Versicherer, die nach diesem Gesetzesentwurf Zahlungen leisten müssen, könnten die Rückerstattung aus einem staatlichen Fonds beantragen, der durch eine "Sonderabgabe" von allen im Bundesstaat New York tätigen Versicherern finanziert wird.

Bundesstaat New York erlaubt die Stundung bestimmter Versicherungsbeiträge

  • Kleine Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind, können die Zahlung bestimmter Versicherungsbeiträge für einen Zeitraum von 60 Tagen aufschieben. Dies betrifft Sach- und Unfallversicherungen einschließlich Kfz-, Gebäude-bzw. Hausrat-, Mieter- und Arbeitsunfallversicherungen sowie Versicherungen für ärztliche Kunstfehler, Personenbeförderung und Taxis. Darüber hinaus gibt es ein Moratorium, das Versicherern für 60 Tage untersagt, Versicherungen mit Personen oder kleinen Unternehmen, die sich aufgrund der COVID-19-Pandemie in einer finanziellen Notlage befinden, zu kündigen, ihnen eine Vertragsverlängerung zu versagen bzw. diese an Auflagen zu knüpfen.

Delaware erweitert Darlehensprogramm für Hotel- und Gastgewerbe

  • Seit dem 20. März 2020 werden im Rahmen des Hospitality Emergency Loan Program (HELP) zinslose Darlehen in Höhe von bis zu USD 10.000,- pro Unternehmen pro Monat an Unternehmen im Hotel- oder Gastgewerbe in Delaware ausgegeben, die von den wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Durch die Erweiterung des Programms sind die Darlehen inzwischen auch für weitere Unternehmen wie Barbiere, Friseure und Nagelstudios verfügbar.

 

***** News vom 01.04.2020 *****

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie werden zunehmend sichtbar. Unternehmen weltweit fragen sich, inwieweit die Krise sich auf ihr Geschäft und ihren Umsatz auswirken wird.

Noerr beobachtet die Situation kontinuierlich. Wir sind bestrebt, unsere Mandanten bei der Bewältigung der komplexen rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie stellen, zu unterstützen. Umfassende Informationen über Maßnahmen der deutschen Bundes- und Landesregierung werden tagesaktuell über unser Corona Crisis Center bereitgestellt.

Auch die US-Bundesregierung hat verschiedene Rettungsprogrammen für die US-Wirtschaft aufgesetzt. Wir haben einige der wichtigsten Maßnahmen der US-Bundesbehörden und des Bundesstaats New York sowie verschiedene drängende Rechtsfragen, die sich aus dem Ausbruch der Pandemie ergeben, zusammengestellt. Neben dem Bundesstaat New York haben auch weitere US-Bundesstaaten spezifische Hilfsmaßnahmen ergriffen. Die US-amerikanischen Maßnahmen sind auch für deutsche Unternehmen mit US-Tochtergesellschaften von Interesse.

Die aktuellsten Rechtsfragen

Staatliche Finanzierungsmaßnahmen

  • Die US-Bundesregierung verabschiedete letzte Woche ein 2-Billionen-Dollar schweres Hilfspaket (den Coronavirus Aid, Relief, and Economic Security Act – CARES Act). Dieses sieht mehr als USD 500 Milliarden an Krediten, Kreditbürgschaften und Investitionen für Unternehmen vor, die aufgrund der Covid-19-Pandemie in Not geraten sind.
  • Der CARES Act bestimmt weitere USD 349 Milliarden für Kreditgarantien für kleinere Firmen. Die Kredite werden von der Small Business Administration (SBA) verwaltet.
  • Die Finanzhilfen des CARES Act richten sich grundsätzlich an Unternehmen, die in den USA gegründet oder nach US-Gesetzen organisiert sind oder in den USA eine bedeutende Geschäftstätigkeit ausüben und die Mehrheit ihrer Beschäftigten in den USA haben. Ferner muss das Unternehmen aufgrund der Covid-19-Pandemie direkte oder indirekte Verluste erlitten haben, die seine weitere Geschäftstätigkeit gefährden.
  • Die US-Bundesregierung stellt zusätzlich USD 20 Millionen im Rahmen von sog. Katastrophen-Krediten zur Verfügung, um bestimmte Kleinunternehmen mit Darlehen von jeweils bis zu USD 2 Millionen zu unterstützen. Voraussetzung für diese Kredite ist, dass das jeweilige Kleinunternehmen durch die Covid-19-Pandemie einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden erlitten hat.

Auf der anderen Seite enthält der CARES Act einige Einschränkungen für die Verwendung der gewährten Kredite:

  • Aktienrückkauf: Unternehmen dürfen, außer in dem durch bereits bestehende Verträge vorgeschriebenen Umfang, während der Laufzeit des Darlehens zuzüglich eines weiteren Jahres keine an einer nationalen Börse notierten Aktien des Unternehmens oder einer Muttergesellschaft erwerben;
  • Dividenden: Unternehmen dürfen während der Laufzeit des Darlehens sowie im hierauf folgenden Jahr keine Dividenden oder andere Kapitalausschüttungen auf Stammanteile auszahlen;
  • Boni für Führungskräfte: Führungskräfte und Mitarbeiter, die in 2019 mehr als USD 425.000 Vergütung erhalten haben, können weder eine Abfindung oder vergleichbare Leistung in Höhe des Doppelten ihrer Vergütung für 2019 erhalten noch kann ihre Gesamtvergütung (d.h. die Gesamtsummer aus Gehalt, Boni, Prämien und anderen finanziellen Leistungen) in den darauffolgenden zwölf aufeinander folgenden Monaten ihre Gesamtvergütung für 2019 überschreiten. Mitarbeiter, die im Jahr 2019 mehr als USD 3 Millionen verdient haben, können maximal USD 3 Millionen zuzüglich 50% ihrer über USD 3 Millionen hinausgehenden Vergütung erhalten.
  • Weitere Finanzierungshilfen des US-Finanzministeriums:
    • Erweiterung des sog. Money Market Mutual Fund Liquidity Facility (MMLF), der nunmehr ein breiteres Spektrum von Wertpapieren einbezieht, etwa variabel verzinsliche kommunale Schulden und Bankeinlagenzertifikate;
    • Einrichtung einer sog. Primary Market Corporate Credit Facility (PMCCF), in deren Rahmen die New Yorker Notenbank (Federal Reserve Bank of New York) US-Finanzinstitute und andere Unternehmen mit Liquidität versorgen soll, indem sie US-Unternehmen weitere Darlehen und Anleihen zur Verfügung stellt;
    • Einrichtung einer sog. Secondary Market Corporate Credit Facility (SMCCF), in deren Rahmen die Federal Reserve Bank of New York auf dem Sekundärmarkt Anleihen von Unternehmen aufkauft.
  • Die US-Notenbank (Fed) verspricht, so viele von der Regierung abgesicherte Schulden wie nötig zu kaufen, um den Markt für Wohnungs- und Staatsanleihen zu stabilisieren. Sie kündigte weiter an, dass sie auch Unternehmensanleihen kaufen werde.
  • Der New York City Small Business Continuity Fund bietet Unterstützung für Unternehmen mit Sitz in New York City, die aufgrund der Covid-19-Pandemie einen Umsatzrückgang von mindestens 25 % verzeichnen. Um in den Genuss dieser Unterstützung zu kommen, darf das Unternehmen höchstens 100 Mitarbeiter haben.

Steuererleichterungen

  • Die Pflicht zur Erklärung und Zahlung aller am 15. April 2020 fälligen US-Bundeseinkommenssteuern (federal income tax) für das Steuerjahr 2019 wurde auf den 15. Juli 2020 verschoben. Ebenso ist die Frist aller am 15. April 2020 schätzungsweise fälligen US-Bundeseinkommenssteuerzahlungen für das Steuerjahr 2020 auf den 15. Juli 2020 verschoben worden. Bis zum 15. Juli 2020 fallen keine Zinsen, Strafen oder Steueraufschläge an.
  • Der Bundesstaat New York hat seine Frist für die Erklärung und Zahlung der Landeseinkommenssteuer (state income tax) entsprechend angepasst. Diese läuft nun ebenfalls erst am 15. Juli 2020 ab.

Unterstützung für Exporteure

  • Die Export-Import-Bank der Vereinigten Staaten (EXIM) kündigte verschiedene neue Initiativen an, mit denen sie die Liquidität am Markt verbessern und maximale Finanzierungsflexibilität gewährleisten will. So soll der Verkauf von US-Gütern und Dienstleistungen im Ausland erleichtert werden. Die Maßnahmen umfassen:    
    • Programm zur Überbrückungsfinanzierung;
    • Pre-Delivery und Pre-Export Finanzierungsprogramme;
    • Programm zur Garantie von Lieferkettenfinanzierungen;
    • Betriebskapital-Garantieprogramm.

Gesellschaftsrecht

  • Viele US-Aktiengesellschaften prüfen derzeit die Möglichkeit, dieses Jahr eine virtuelle Hauptversammlung abzuhalten. Die Möglichkeit virtueller Hauptversammlungen richtet sich nach dem Recht des jeweiligen US-Bundesstaats, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat sowie den in der Satzung des Unternehmens festgelegten Erfordernissen. So erlaubt der Bundesstaat New York, anders als das Recht von Delaware, bspw. nur hybride oder persönliche Hauptversammlungen; rein virtuelle Hauptversammlungen sind dort nach derzeitigem Stand hingegen nicht möglich.
  • Nach amerikanischem Recht trägt der Aufsichtsrat weiterhin die Verantwortung für die Risikoeinschätzung und das Risikomanagement des Unternehmens. Wie in jedem anderen Risikobereich auch, muss der Aufsichtsrat auf dem Laufenden bleiben und entsprechende Risikostrategien entwickeln. Falls nicht schon geschehen, sollte die Geschäftsführung die Bildung einer Task Force in Erwägung ziehen.

Temporäre Änderung der Notarordnung im Bundesstaat New York

  • Unter bestimmten Bedingungen, können notarielle Beurkundungen unter Verwendung von Audio- und Video-Technologie durchgeführt werden. Dies ist grundsätzlich bis zum 18. April 2020 für alle Vorgänge möglich, die nach dem Recht des Bundesstaats New York einer Beurkundungspflicht unterliegen.