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Foreign Subsidies Regulation: Erste Erfahrungs­werte, neue „beihilfe­rechtliche“ Entwicklungen

13.02.2024

Die neue Foreign Subsidies Regulation („FSR“) ist nun seit einigen Monaten vollumfänglich anwendbar. Sie ermöglicht der Europäischen Kommission („Kommission“) eine Kontrolle drittstaatlicher Subventionen dahingehend, ob eine Verzerrung des europäischen Binnenmarkts droht. Die drei hierfür geschaffenen Instrumente (M&A-Transaktions-, Vergaberechts- und ex officio-Untersuchungsinstrument) sind in unserem letzten Beitrag hier näher beschrieben.

Nach neuesten öffentlichen Äußerungen der Kommission wurden bisher bis zu zehn M&A-Transaktionen „freigegeben“. Weitere 50 M&A-Transaktionen sind im Rahmen von Vorabkontakten und Anmeldungen bei der Kommission anhängig. Mit diesen ersten Anwendungsfällen liegen nun auch erste Erfahrungswerte vor und erste strukturelle Entwicklungen sind erkennbar.

Eine neue Foreign Subsidies-Direktion unter EU-beihilferechtlicher Leitung

Eine wirksame Durchsetzung der FSR fordert der Kommission, im Grunde wenig überraschend, ein hohes Maß an personellen Ressourcen ab. Bereits bei Inkrafttreten der FSR stellte die Kommission auf Forderung der zuständigen Generaldirektion Wettbewerb in Aussicht, dass sie schrittweise die personellen Kapazitäten und Strukturen schaffen werde. Dabei wurde zunächst mit ca. 120 weiteren Beamtinnen und Beamten geplant. Details blieben jedoch eher vage.

Nun sind erste konkrete Pläne bekannt geworden: Innerhalb der Generaldirektion Wettbewerb soll in den nächsten Wochen eine neue „Direktion K“ eingerichtet werden. Leiten soll diese als Direktor der erfahrene Beihilferechtler Karl Soukup. Ab dem 1. März 2024 wird die neue Direktion K mit drei eigenständigen Referaten die Kontrollbefugnisse übernehmen.

Karl Soukup wird diese neue Funktion bis auf Weiteres zusätzlich zu seiner bisherigen Rolle als Direktor der für staatliche Beihilfen zuständigen Direktion H ausüben. Unterstützung soll er dabei durch zahlreiche weitere Beamtinnen und Beamte bekommen, die zuvor für staatliche Beihilfen und internationale Beziehungen zuständig waren. Die bisherige FSR-task force wird in einem der drei Referate der neuen Direktion K aufgehen.

EU-Beihilferecht statt „Fusionskontrolle 2.0“

In der strukturellen Aufstellung der neuen Direktion K und der personellen Besetzung spiegelt sich damit wider, was sich bereits in den ersten Monaten der praktischen Anwendung der FSR gezeigt hat: Die Kontrolle den Binnenmarkt verzerrender drittstaatlicher Subventionen ist und bleibt eine zutiefst beihilferechtlich geprägte Materie.

Von Beginn an sollte mit der FSR das Ziel verfolgt werden, drittstaatliche Subventionen ähnlichen Regeln zu unterwerfen, wie sie für Beihilfen der EU-Mitgliedstaaten schon seit über 60 Jahren gelten. Im Zuge der Globalisierung und der stärkeren Öffnung des europäischen Binnenmarktes wurde die Kontrolle von nur mitgliedstaatlichen Beihilfen zugunsten fairer Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Binnenmarkt als nicht mehr ausreichend erachtet.

Auch das M&A-Transaktionsinstrument begründet also keine schlichte „Fusionskontrolle 2.0“, trotz formeller Parallelitäten. Die materielle, inhaltliche Kontrolle von M&A-Transaktionen – und damit die Fragen der Risikoeinschätzung, der besten strategischen Aufstellung und selbst die der „Freigabewahrscheinlichkeit“ – folgt eigenen Maßstäben. Prinzipien und auch praktische Erfahrungswerte aus dem EU-Beihilferecht bieten die erforderliche, maßgebliche Guidance.

To file or not to file?

Dabei sorgt das neue M&A-Transaktionsinstrument oftmals noch für Unsicherheit. Häufig lässt sich eine FSR-Anmeldepflicht jedoch bereits durch die Beantwortung weniger Fragen klären. Dies verdeutlicht das nachfolgende Flowchart (für eine vergrößerte Version bitte auf das Bild oder hier klicken (pdf)):

FSR Entscheidungsbaum

Disclaimer: Das generische Flowchart erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann eine individuelle anwaltliche Beratung zur sicheren Abklärung einer FSR-Anmeldepflicht im Einzelfall nicht ersetzen.

Unser Noerr Kompetenzteam besteht aus erfahrenen Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der FSR, dem EU-Beihilferecht sowie der Fusionskontrolle und steht für Rückfragen und bei Unterstützungsbedarf gerne zur Verfügung. Melden Sie sich auch gerne hier an, um alle unsere News Alerts zur FSR zu erhalten.