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Grünes Licht für Referentenentwurf zur Reform von Leiharbeit und Werkverträgen
15.04.2016
Die geplante Reform von Leiharbeit und Werkverträgen schreitet voran. Im Rahmen des Spitzentreffens der Großen Koalition am 13./14. April 2016 wurde Einigkeit erzielt, dass der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unverändert in die Ressortabstimmung gehen soll. Damit ist klar: Die bereits im Koalitionsvertrag niedergelegten Reformvorhaben von der Überlassungshöchstdauer bis zum Wegfall der Vorratserlaubnis sind ihrer Umsetzung einen großen Schritt näher gekommen. Das geplante Inkrafttreten der Änderungen am 1. Januar 2017 bleibt weiterhin das Ziel. Eine Zusammenfassung der Kernpunkte der Reform finden Sie hier.
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