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OLG Frankfurt stellt auf Börsen­wert­methode für Ausgleichs­zahlung an Minderheits­aktionäre ab

29.06.2021

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat eine bisher höchstrichterlich nicht geklärte Bestimmung der Ausgleichszahlung an Minderheitsaktionäre auf der Grundlage des Börsenwerts getroffen.

Hintergrund der Entscheidung ist ein zwischen einer Aktiengesellschaft und ihrer börsennotierten Hauptaktionärin geschlossener Beherrschungsvertrag. Das Aktiengesetz schreibt vor, dass Minderheitsaktionäre eine Kompensation für die damit verbundene Beeinträchtigung des Aktieneigentums erhalten. Die Bestimmung der angemessenen Ausgleichszahlung nach § 304 AktG anhand des Börsenwerts – anstelle der Bestimmung anhand des Ertragswerts  – der beherrschenden Gesellschaft hält das OLG für zulässig. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof hat das OLG zugelassen (Az. 21 W 139/19).

Im Interview mit der Börsen-Zeitung erläutern Rechtsanwalt Dr. Gerald Reger (Partner Noerr) und Wirtschaftsprüfer Santiago Ruiz de Vargas (Partner Noerr und Vorstand der Noerr AG) die Hintergründe der Entscheidung.