„Was folgt aus dem Vergabebeschleunigungsgesetz für Planungsbüros?“ – Interview in der competitionline vom 1. Juni 2026
Zum 1. Juli 2026 tritt das Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft, mit welchem die Bundesregierung Vergabeverfahren vereinfachen und flexibilisieren sowie die öffentlichen Beschaffungsprozesse beschleunigen möchte. Hierzu sieht das Gesetz insbesondere Ausnahmen vom Losgrundsatz, vereinfachte Nachweisanforderungen und Wertungsvorgänge, Förderung junger und innovativer Unternehmen sowie erhebliche Verkürzungen im effektiven Primärrechtschutz vor.
Unsere erfahrenen Vergaberechtsexperten Salomo Ortega Sawal und Dr. Carsten Bringmann haben für competitionline, der führenden Plattform für Ausschreibungen für die Planungsbranche, ein ausführliches Experteninterview zu der Frage „Was folgt aus dem Vergabebeschleunigungsgesetz für Planungsbüros?“ gegeben und das jüngst beschlossene Vergabebeschleunigungsgesetz näher eingeordnet sowie die rechtlichen und unternehmerischen Auswirkungen für die Planungsbranche beleuchtet.
Unsere Berater gehen in dem Interview auf viele zukunftsweisende Aspekte ein – von den Abweichungen vom Losgrundsatz, über die regulatorischen Elemente zur Förderung junger und innovativer Unternehmen, bis hin zu den weitreichenden und kritisch zu beurteilenden Änderungen in den Nachprüfungsverfahren sowie zu einer aktuell beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Vorlage des Vergabesenates des OLG Düsseldorf.
In dem Interview erfahren Sie insbesondere,
- welche unternehmerischen Chancen und Potentiale sich durch die Flexibilisierungs- und Simplifizierungsimpulse des Vergabebeschleunigungsgesetzes ergeben,
- mit welchen Maßnahmen den wirtschaftlichen Herausforderungen zielgerichtet und passgenau begegnet werden kann und
- wie Sie sich optimal auf die erheblichen Verkürzungen im effektiven Primärrechtsschutz einstellen können.
Unser interdisziplinäres und marktführendes Expertenteam im Vergaberecht steht Ihnen jederzeit für Anfragen sowie einen weiteren fachlichen Austausch zur Verfügung.
Das volle Experteninterview unserer Rechtsanwälte Salomo Ortega Sawal und Dr. Carsten Bringmann finden Sie hier.
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