On Air - Gesetzgeber erleichtert mediale Berichterstattung über Gerichtsverfahren
Am 19. Oktober 2017 ist das Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Sprach- und Hörbehinderte (EMöGG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2017 Teil I Nr. 68,
S. 3546).
Hintergrund
Der deutsche Gesetzgeber möchte mit der Einführung des EMöGG insbesondere das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und
Bildaufnahmen in Gerichtsverfahren lockern, um den technischen und gesellschaftlichen Veränderungen gerecht zu
werden. Heutzutage seien beispielsweise Livestreams öffentlicher Veranstaltungen, Internetblogs oder Kurznachrichtendienste
wie Twitter fester Bestandteil der medialen Berichterstattung, um einem zunehmenden Informationsbedürfnis der
Öffentlichkeit gerecht zu werden.
Da das öffentliche Interesse an medialer Berichterstattung in einem Spannungsfeld zu den Rechten der hierdurch Betroffenen
stehen kann, verwundert es nicht, dass dieses Gesetzesvorhaben kontrovers diskutiert wurde.
Neuerungen
Für Gerichtsverfahren, die ab dem 19. April 2018 anhängig werden, ergeben sich durch das EMöGG insbesondere die folgenden
Neuerungen:
• Das Gericht kann die Tonübertragung des Rechtsstreits in einen besonderen Arbeitsraum für Medienvertreter zulassen (sog.
Medienarbeitsraum).
• Tonaufnahmen der Verhandlung sowie der Verkündung der Urteile und Beschlüsse können zu wissenschaftlichen und
historischen Zwecken von dem Gericht zugelassen werden, wenn es sich um ein Verfahren von herausragender
zeitgeschichtlicher Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland handelt, mit der Möglichkeit einer anschließenden
Archivierung.
• Für die Verkündung von Entscheidungen der obersten Bundesgerichte, beispielsweise des Bundesgerichtshofs, können Ton-,
Fernseh- und Filmaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung in
besonderen Fällen zugelassen werden.
• Das Gericht wägt bei seiner Entscheidung in allen drei Varianten die widerstreitenden Interessen der Betroffenen ab. Um eine
Verzögerung des Verfahrens zu verhindern, können die Prozessparteien die Entscheidung des Gerichts nicht
angreifen.
Auswirkungen für die Praxis
Die mit der Einführung des EMöGG verbundenen Änderungen werden sich in der Gerichtspraxis spürbar auswirken und die
Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren stärken. Hierbei scheint sich die bisherige Diskussion auf offenkundige Adressaten
der neuen Regelungen zu verengen. So argumentieren Kritiker beispielsweise, dass die Justiz durch Medienarbeitsräume finanziell
mehr belastet werde. Andere befürchten, dass Zeugen in ihren Aussagen beeinflusst werden könnten. Befürworter
hingegen begrüßen eine in ihren Augen überfällige Modernisierung der deutschen Justiz.
Dabei werden auch Unternehmen durch das EMöGG gefordert. Die Öffentlichkeit möchte zunehmend über Gerichtsverfahren
informiert werden. Dies gilt in Zeiten medienwirksamer Einzel- und Massenverfahren insbesondere für
Zivilrechtsstreitigkeiten. Nicht umsonst erwägt beispielsweise das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die
kollektive Rechtsdurchsetzung in Deutschland durch neue Instrumente auszuweiten. Flankiert wird diese Entwicklung
durch moderne Berichterstattungsformen, die einen nahezu unmittelbaren Informationsfluss gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund wird es für Unternehmen zukünftig noch bedeutsamer werden, ihre internen Prozessabläufe effektiv zu
organisieren. So sollten außergerichtliche Konfliktfälle eingehender darauf untersucht werden, ob diese das Potential für
einen medienwirksamen Gerichtsprozess aufweisen. Im Fall einer sich anschließenden gerichtlichen Auseinandersetzung sollten
die relevanten Abteilungen, zum Beispiel Rechts-, Fach- und Presseabteilung, zeitnah und begleitend mit den
mandatierten Prozessanwälten zusammenarbeiten. Hierdurch kann eine einheitliche Außenkommunikation zwischen
Unternehmen und Anwaltskanzlei sichergestellt werden. Gleichzeitig können mögliche Informationsdefizite verringert und eine
erfolgsversprechende Strategie entwickelt werden.
Bestens
informiert
Jetzt unseren Newsletter abonnieren, um zu aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Jetzt anmelden







