Reform der VO 1/2003: Welche Änderungen könnten auf Unternehmen zukommen?
Hintergrund der Konsultation
Die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16.12.2002 („Verordnung 1/2003“) bildet seit über 20 Jahren das zentrale Verfahrensinstrument zur Durchsetzung des EU-Kartellrechts (Art. 101 und 102 AEUV). Angesichts der zunehmenden Digitalisierung und Globalisierung prüft die Europäische Kommission („Kommission”) derzeit eine Überarbeitung des Regelwerks. Am 10.07.2025 leitete die Kommission im Rahmen der Folgenabschätzung für die Überarbeitung der Verordnung 1/2003 eine öffentliche Konsultation ein. Das veröffentlichte Konsultationsdokument fasst die Rückmeldungen von insgesamt 73 Unternehmen, Kanzleien, Verbänden und weiteren Stakeholdern zusammen und zeigt auf, wo Anpassungsbedarf besteht und welche Auswirkungen künftig für Unternehmen zu erwarten sind.
Die Konsultation verfolgt das Ziel, die Optionen für die Überarbeitung der Verordnung 1/2003 auszuloten und die Kartellrechtsdurchsetzung effizienter und moderner zu gestalten. Während sich die bestehende Verordnung 1/2003 grundsätzlich bewährt hat, gilt sie in Teilen als nicht mehr vollständig an die digitale Wirtschaft angepasst. Insbesondere datenintensive Ermittlungen, komplexere Geschäftsmodelle und parallele Verfahren verschiedener Wettbewerbsbehörden stellen neue Herausforderungen dar. Die Kommission prüft daher, wie Verfahren beschleunigt, Ressourcen effizienter genutzt und gleichzeitig Rechtssicherheit gewährleistet werden können.
Ermittlungsbefugnisse der Kommission im Fokus
Ein zentrales Thema der Konsultation sind die Ermittlungsinstrumente der Kommission. Unternehmen berichten, dass Auskunftsersuchen erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen binden, insbesondere durch umfangreiche Datensammlung, externe Rechtsberatung und IT-Forensik. Häufig kritisiert werden kurze Antwortfristen und unklare Anforderungen.
Zudem wird die Einführung von Beweissicherungsanordnungen diskutiert. Dadurch könnten Unternehmen verpflichtet werden, bestimmte Daten gezielt zu sichern. Während Befürworter sich davon mehr Rechtssicherheit und effizientere Untersuchungen versprechen, befürchten Unternehmen zusätzliche IT-Kosten sowie einen erhöhten administrativen Aufwand.
Auch digitale und teilweise „remote“ durchgeführte Inspektionen stehen im Fokus. Sie könnten Reiseaufwand und Betriebsunterbrechungen reduzieren, werfen jedoch Fragen im Hinblick auf Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und Verteidigungsrechte auf. Unternehmen verlangen deshalb klare rechtliche Schutzmechanismen sowie transparente Verfahren.
Erhalt strikterer nationaler Regelungen
Im Zusammenhang mit der Prüfung einer Überarbeitung der Verordnung 1/2003 setzen sich nationale Wettbewerbsbehörden, wie auch das Bundeskartellamt, gegenüber der Kommission dafür ein, dass striktere nationale Regelungen beibehalten werden können. In Deutschland betrifft dies § 19a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der dem Bundeskartellamt Befugnisse einräumt, wenn sich ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb missbräuchlich verhält. Laut dem Bundeskartellamt sei die Regelung wichtig, um eine effektive Kartellrechtsdurchsetzung auf nationaler Ebene sicherzustellen und Praktiken, die möglicherweise nicht vom EU-Recht erfasst werden, zu begegnen.
Schnellere Entscheidungen unter Wahrung der Verteidigungsrechte
Viele Stakeholder befürworten grundsätzlich effizientere und schnellere Wettbewerbsverfahren. Vorgeschlagen werden feste Zeitpläne, klarere Verfahrensstrukturen sowie eine stärkere Nutzung von Verpflichtungszusagen zur frühzeitigen Beendigung von Verfahren. Gleichzeitig warnen Unternehmen vor zunehmenden Risiken durch verkürzte Verfahren, insbesondere wenn Verteidigungsrechte eingeschränkt werden. Ein weiterer Diskussionspunkt sind verpflichtende Interviews mit Unternehmensvertretern. Diese könnten Ermittlungen effizienter machen, würden jedoch zusätzliche rechtliche Risiken und Kosten verursachen. Stakeholder betonen daher die Notwendigkeit umfassender Schutzrechte, wie etwa anwaltlicher Begleitung und Schutz vor Selbstbelastung.
Besonders kritisch sehen viele Stakeholder die Möglichkeit, einstweilige Maßnahmen ohne vorherige Anhörung anzuordnen. Sie befürchten erhebliche Risiken für die Rechtssicherheit und die Reputation der betroffenen Unternehmen.
In diesem Zusammenhang setzen sich einzelne Wettbewerbsbehörden, wie die niederländische Wettbewerbsbehörde (Netherlands Authority for Consumers and Markets), für eine stärkere Zusammenarbeit der nationalen Wettbewerbsbehörden und der Kommission ein. Gemeinsame Ermittlungsteams sowie eine einheitliche Entscheidung am Ende der Ermittlungen könnten zu einer effizienteren Arbeitsteilung und schnelleren Entscheidungen führen.
Akteneinsicht und Beschwerdeverfahren
Die zunehmende Datenmenge macht die Akteneinsicht laut Unternehmen immer aufwendiger und kostspieliger. Hier könnte sich die Überarbeitung der Verordnung 1/2003 am System des Digital Markets Acts (DMA) orientieren. Dieser gewährt einem ausgewählten Kreis an Verfahrensbeteiligten einen noch umfangreicheren Zugang, sofern ausreichende Schutzmaßnahmen für sensible Informationen bestehen. Gleichzeitig werden Vereinfachungen im Beschwerdesystem diskutiert, etwa eine klarere Priorisierung von Fällen oder die Einführung digitalisierter Einreichungsverfahren.
Bedeutung für Unternehmen
Die Konsultation verdeutlicht einen grundlegenden Trend: Die EU strebt eine schnellere und durchsetzungsstärkere Wettbewerbskontrolle unter verstärktem Einsatz technischer und digitaler Strukturen an. Für Unternehmen bedeutet dies voraussichtlich intensivere Ermittlungen, höhere Compliance-Anforderungen und die steigende Bedeutung eines strukturierten Datenmanagements. Gleichzeitig bleibt die zentrale Herausforderung, Effizienzgewinne mit Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und effektiven Verteidigungsrechten in Einklang zu bringen. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre internen Prozesse auf eine zunehmend datengetriebene Kartellrechtsdurchsetzung vorbereitet sind.
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