Die Rechenzentrumsstrategie der Bundesregierung: Ganzheitliche Potentiale für Wirtschaft, Investoren und die öffentliche Hand für die digitale Transformation – Noerr Insight No. 2
Die Bundesregierung hat am 18. März 2026 ihre nationale Rechenzentrumsstrategie verabschiedet und damit ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags der 21. Legislaturperiode umgesetzt: die gezielte Stärkung Deutschlands als attraktiven, führenden und souveränen Rechenzentrumsstandort. Bereits im Vorfeld hatte das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung eine Online-Konsultation initiiert, um im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses Perspektiven von Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft in die Entwicklung der Rechenzentrumsstrategie einzubeziehen.
Die in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Forschung und Technologie und Raumfahrt und dem Bundeskanzleramt erarbeitete Strategie verfolgt das Ziel, die digitale Transformation Deutschlands zukunftsfähig auszubauen, insbesondere durch eine Verdopplung der Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland bis zum Jahr 2030. Die Strategie setzt daher zunächst beim Status Quo an, indem sie Deutschland im internationalen Wettbewerb verortet und sowohl globale Marktentwicklungen als auch nationale Stärken und Schwächen analysiert. Darauf aufbauend werden drei zentrale Handlungsfelder identifiziert: Energie und Nachhaltigkeit, Standort und Fläche sowie Technologie und Souveränität. Für jedes dieser Handlungsfelder formuliert die Strategie einzelne Ziele und benennt Maßnahmen zu deren Umsetzung. Abschließend werden die nächsten Schritte zur praktischen Realisierung der Strategie skizziert.
Während der erste Beitrag dieser Beitragsreihe die wesentlichen Inhalte, Ziele und Chancen der Rechenzentrumsstrategie und das Handlungsfeld 1 „Energie und Nachhaltigkeit“ vorgestellt hat, soll in diesem zweiten Beitrag das Handlungsfeld 2 „Standort und Fläche“ näher untersucht werden. Der dritte Beitrag erläutert das Handlungsfeld 3 „Technologie und Souveränität“, bevor der vierte Beitrag die aus der Rechenzentrumsstrategie resultierenden wirtschaftlichen Chancen und unternehmerischen Potentiale betrachtet sowie ein Resümee zieht.
Neben dem Handlungsfeld „Energie und Nachhaltigkeit“ stellt die Verfügbarkeit geeigneter Standorte einen zentralen Erfolgsfaktor für den Ausbau von Rechenzentrumskapazitäten dar. Das Handlungsfeld 2 der Rechenzentrumsstrategie „Standort und Fläche“ zielt daher darauf ab, die Rahmenbedingungen für private Investitionen gezielt zu verbessern. Hierzu wurden unter anderem im Februar 2026 das „Standortfördergesetz“ beschlossen und durch das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ steuerliche Anreize eingeführt.
Entscheidend ist, dass geeignete Flächen frühzeitig identifiziert, planerisch gesichert und infrastrukturell erschlossen werden, um für Investoren und Kommunen attraktiv zu sein. Eine besondere Bedeutung kommt dabei leistungsfähigen Gigabitnetzen zu, ohne die ein effizienter Betrieb von Rechenzentren nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund formuliert die Strategie zwei zentrale Zielsetzungen: die Identifikation und Attraktivitätssteigerung geeigneter Flächen (hierzu unter Buchstabe A.) und die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren (hierzu unter Buchstabe B.).
A. Identifikation und Attraktivitätssteigerung geeigneter Flächen
Die gezielte Entwicklung und Bereitstellung geeigneter Standorte soll in enger Zusammenarbeit mit Ländern, Kommunen, Netzbetreibern und Wirtschaftsförderern erfolgen. Den Kommunen kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu, da ihre Unterstützung maßgeblich für den Erfolg von Ansiedlungsprojekten ist. Entsprechend sollen wirtschaftliche Anreize gestärkt und kommunale Handlungsspielräume erweitert werden.
Ein zentrales Vorhaben ist die Entwicklung eines Konzepts zur Ausweisung von Vorzugsflächen für Rechenzentren. Dabei sollen insbesondere sogenannte Brownfield-Flächen – also bereits genutzte oder bebaute Areale – in den Fokus rücken.
Flankierend plant die Bundesregierung die Erarbeitung eines standardisierten Kriterienkatalogs zur Bewertung und Priorisierung potenzieller Standorte. Dieser soll als Grundlage für eine Handreichung für Kommunen dienen und insbesondere auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen. Hintergrund ist, dass viele Regionen bislang nur begrenzte Erfahrung mit der Ansiedlung von Rechenzentren haben und daher Unterstützung bei der Standortpolitik benötigen.
Ein weiterer zentraler Baustein ist der Ausbau leistungsfähiger Glasfaser- und Mobilfunkinfrastruktur. Der Ausbau von Telekommunikationsnetzen ist bereits (bis zum Ablauf des 31. Dezember 2030) als „überragendes öffentliches Interesse“ in § 1 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verankert worden und soll im Rahmen der künftigen Novellierung weiter gestärkt werden.
Schließlich wird auch die Einführung eines besonderen Zerlegungsmaßstabs für den Gewerbesteuermessbetrag von Rechenzentren geprüft, um eine ausgewogenere Verteilung steuerlicher Einnahmen zwischen betroffenen Kommunen zu ermöglichen und weitere Ansiedlungseffekte zu schaffen.
B. Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren
Ein wesentliches Hemmnis für den Ausbau von Rechenzentren stellen bislang komplexe und langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren dar. Die Bundesregierung verfolgt daher das Ziel, diese Verfahren zu beschleunigen, ohne dabei bestehende Umweltstandards zu unterlaufen.
Hierzu ist zunächst ein sogenannter „Praxis-Check“ vorgesehen, der gemeinsam mit Betreibern durchgeführt werden soll. Ziel ist es, Optimierungspotentiale innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens zu identifizieren und gegebenenfalls gezielte Anpassungen vorzunehmen. Im Fokus stehen dabei insbesondere das Bauplanungsrecht, baurechtliche Genehmigungsverfahren sowie immissionsschutzrechtliche Anforderungen.
Ergänzend sollen „Best Practices“ systematisch erfasst, aufbereitet und zwischen Bund und Ländern ausgetauscht werden. Die Bundesregierung will den Dialog zwischen den beteiligten Akteuren fördern, um erfolgreiche Ansätze zu verbreiten und Genehmigungsprozesse insgesamt effizienter zu gestalten.
Unternehmen wird empfohlen, sich mit den wesentlichen Inhalten der Rechenzentrumsstrategie und den einzelnen Handlungsfeldern vertraut zu machen. Zudem sollten die aktuellen Entwicklungen, insbesondere die Umsetzung der Inhalte der Rechenzentrumsstrategie in konkreten Gesetzesvorhaben verfolgt werden. In dieser Noerr Beitragsreihe begleiten wir diese Entwicklungen engmaschig. Im folgenden dritten Teil der Reihe wird das dritte Handlungsfeld der Rechenzentrumsstrategie „Technologie und Souveränität“ näher beleuchtet.
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