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Fusionskraftwerke in Deutschland und der EU: Politischer Aufbruch und IP-Strategien als Erfolgsfaktor

15.05.2026

Fusionskraftwerke und die Nutzung von Fusionsenergie sind aktuell eines der prominentesten energiepolitischen Themen – nicht nur in der wissenschaftlichen Community, sondern auch in der politischen Debatte. Angesichts Energieknappheit, Dekarbonisierungszielen und geopolitischer Spannungen wächst der Wille, Fusionsenergie als Baustein einer langfristig sicheren, klimafreundlichen Energieversorgung zu nutzen.

Die Förderung der Fusionsforschung wird dabei auf allen drei Ebenen konsequent vorangetrieben: Auf EU-Ebene setzt die Kommission mit dem EURATOM-Arbeitsprogramm 2026–2027 und der „European Partnership on Fusion Energy“ klare finanzielle und strategische Schwerpunkte. Auf Bundesebene setzt die Bundesregierung mit dem Programm „Fusion 2040 – Forschung auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“, dem Aktionsplan „Deutschland auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ und der neuen Förderrichtlinie „Hubs für die Fusion“ deutliche industrie- und innovationspolitische Akzente. Parallel positionieren sich die Bundesländer im Wettbewerb um Standorte und Wertschöpfung – etwa über die Fusionsforschungsallianz von inzwischen sieben Ländern, Initiativen wie dem FusionsCampus Biblis und großvolumige Programme in Bayern zur Ansiedlung von Demonstrationsanlagen und künftigen Kraftwerken.

Auffällig ist: IP-Modelle und Verwertungsstrategien werden zunehmend als Kernelement der Förderpolitik verstanden. Die neue Förderrichtlinie „Hubs für die Fusion“ des Bundes verlangt bereits in der Antragsphase belastbare Aussagen zu IP-Regelungen, Schutzkonzepten und Verwertungsstrategien. IP-Verwertungsstrategien und -Modelle sind mittlerweile elementar für die Ausgestaltung von Fusions-F&E-Projekten und müssen rechtlich belastbar abgesichert werden.

Der Beitrag zeigt,

  • wie sich der politische Rückenwind für Fusionsenergie auf EU‑, Bundes- und Länderebene in konkrete Förderinstrumente übersetzt,
  • welche Rollen EURATOM‑Programm, EUROfusion, die „Hubs für die Fusion“ und die Fusionsforschungsallianz der Länder spielen und
  • warum rechtssichere IP‑Strukturen, Kooperationsverträge und Verwertungsmodelle für Projekte zur Fusionsenergie inzwischen zum entscheidenden Erfolgsfaktor – sowohl im Wettbewerb um Fördermittel als auch für die spätere kommerzielle Nutzung – geworden sind.

Damit bietet der Beitrag gerade für Technologie- und Energieunternehmen, die in Fusions- und Begleittechnologien investieren, Vertreter der Hightech-Industrie, Start-Ups im Fusionsumfeld, mittelständische Unternehmen, die in Lieferketten für Fusionsanlagen einsteigen wollen, Forschungseinrichtungen, Konsortien, sowie auch für Venture Capital (VC) und anderen Investoren wertvolle Einblicke.

A. Politischer Rückenwind für die Fusionsenergie in Deutschland

Bereits 2024 hat die Bundesregierung das Programm „Fusion 2040 – Forschung auf dem Weg zum Fusionskraftwerk“ gestartet. Mit dem Aktionsplan der Bundesregierung vom Oktober 2025 wurde das Ziel bekräftigt, dass das erste Fusionskraftwerk in Deutschland entstehen soll (siehe Noerr Insight). Die Fusionsforschung wird damit ausdrücklich als strategischer Bestandteil der deutschen Energie- und Technologiepolitik verankert.

Parallel hierzu treibt das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) die operative Ausgestaltung der Förderpolitik voran. Im Rahmen des Programms „Fusion 2040“ hat das BMFTR am 24. März 2026 den ersten Fusionskongress ausgerichtet und flankierend die Förderrichtlinie „Hubs für die Fusion“ vorbereitet, die am 17. April 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Mit ihr werden drei zentrale Hubs (Magnetfusion, Laserfusion, Brennstoffkreislauf/Materialentwicklung) gefördert – jeweils mit klaren Anforderungen an Strategie, Governance und insbesondere IP- und Verwertungsmodelle.

Weitere politische Initiativen bestätigen diese Richtung: Auch auf Länderebene – etwa mit der Fusionsforschungsallianz von inzwischen sieben Bundesländern und den bayerischen Initiativen zu Demonstrationsanlagen – wird der politische Anspruch, Deutschland zum Fusionsstandort zu entwickeln, deutlich. Die CDU/CSU-Vorstandsklausurtagung vom 27.–28. April 2026 forderte erst kürzlich in ihrem Beschlusspapier „Der Politikwechsel hat begonnen – mit Hightech in Deutschlands Zukunft (Kernfusion)“ (Entwurf, Stand: 26.04.2026; nach aktuellem Stand beschlossen) insbesondere die zügige Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage außerhalb des Atomrechts für Errichtung und Betrieb von Fusionskraftwerken sowie eine Klarstellung der Rechtsfragen zur Zuordnung und Nutzung von geistigem Eigentum in gemeinsamen Forschungsprojekten zwischen Forschung und Unternehmen.

Der politische Wille, die Forschung im Bereich Kernfusion voranzutreiben und in Richtung eines ersten Fusionskraftwerks zu entwickeln, wird mittlerweile auf höchster Ebene und in unterschiedlichen politischen Lagern kommuniziert und findet seinen Niederschlag in konkreten Förderprogrammen und Regulierungsinitiativen.

B. Förderlandschaft: Europäische Union, Bundes- und Länderebene

Auf allen Förderebenen – in der Europäischen Union, auf der Bundes- und Länderebene – findet das Thema Fusionskraftwerke und Förderung der Fusionsenergieforschung seinen Niederschlag.

Es wird auch deutlich, dass der Schutz des geistigen Eigentums sowie IP-Verwertungsmodelle eine hervorgehobene Rolle in den Förderausschreibungen, den Bewertungen von Förderprojekten zur Fusionskraft wie auch in der kommerziellen Verwertbarkeit der Fusionsprojekte einnimmt.

I. EU-Ebene: Fusion im europäischen Fördermix

Auf der Ebene der Europäischen Union findet die Förderung der Fusionsforschung bereits seit längerem seinen Platz in der Diskussion. Insbesondere durch das EURATOM-Arbeitsprogramm, welches erst kürzlich eine höhere Förderung der Fusionsenergie ausgeschrieben hat, sowie dem Forschungsnetzwerk EUROfusion hat die Fusionsforschung seinen Förderplatz in der EU festgestellt.

1. EURATOM-Arbeitsprogramm 2026–2027

Auf EU-Ebene setzt die Kommission mit dem EURATOM-Arbeitsprogramm 2026–2027 einen klaren Schwerpunkt auf Fusionsenergie. Aus dem Programm, das ergänzend zu Horizont Europa finanziert wird, fließen insgesamt 222 Mio. EUR in die Beschleunigung der Fusionsenergie „vom Labor ans Netz“. Kernelement ist die Einrichtung einer europäischen öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) für Fusionsenergie sowie gezielte Unterstützung von Fusions‑Start-ups über Instrumente des Europäischen Innovationsrats, flankiert durch Talentförderung und den Zugang zu Forschungsinfrastrukturen.

Besonders praxisrelevant sind die dedizierten Calls im Rahmen der co‑programmierten „European Partnership on Fusion Energy“. Das Euratom-Arbeitsprogramm 2026–2027 sieht hierzu zwei Innovation Actions zu „Key enabling technologies for fusion power plants“ (HORIZON‑EURATOM‑2027‑01‑01 und HORIZON‑EURATOM‑2027‑02‑01) vor, wobei der erste Call bereits am 15.09.2026 öffnen soll.

Gefördert werden Projekte, die Schlüsseltechnologien für Fusionskraftwerke (insbesondere Plasmaheizung/Stromtrieb, Hochtemperatur‑Supraleitmagnete sowie Diagnostik und Kontrolle) in einen hohen Reifegrad überführen, unter realitätsnahen Bedingungen demonstrieren und einen belastbaren Business Case mitsamt Kommerzialisierungsperspektive aufzeigen. Die Kommission verlangt dabei ausdrücklich enge Kooperationen zwischen öffentlicher Forschung und privaten Unternehmen (Start-ups, KMU, Industrie) und eine Einbettung in bestehende EU‑Strukturen (insb. EUROfusion und Fusion for Energy).

2. Forschungsnetzwerk: EUROfusion

Ein zentraler Akteur der europäischen Fusionsforschung ist das Konsortium EUROfusion. Es wurde 2014 von Fusionsforschungseinrichtungen der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz gegründet und bündelt heute im Auftrag des Euratom‑Programms die von der Kommission kofinanzierte Fusionsforschung in 25 EU‑Mitgliedstaaten, der Ukraine und der Schweiz (Norwegen und das Vereinigte Königreich sind über nationale Budgets beteiligt).

EUROfusion koordiniert und finanziert die europäische Fusionsforschung als gemeinsames Programm unter Euratom/Horizon Europe. Ziel ist es, den Weg zu Fusionskraftwerken zu ebnen und die Entwicklung von Reaktorkonzepten, Materialien, Technologien und Infrastrukturen systematisch voranzutreiben, um Fusion langfristig als CO₂‑freie, grundlastfähige Energiequelle zu etablieren.

II. Bundesebene: „Hubs für die Fusion“ und Intellectual Property (IP) als Schlüsselthema

Die Bundesregierung in Deutschland setzt den Fokus zunehmend auf die Fusionsenergie. Das Förderprogramm „Fusion 2040“ findet mittlerweile seinen Niederschlag in einer Förderrichtlinie, die konkrete Forschungshubs fördert.

1. Förderrichtlinie „Hubs für die Fusion“

Mit der geplanten Förderung von Fusionskraftwerken in Deutschland setzt die Bundesregierung ein klares industrie- und innovationspolitisches Signal – und rückt Fragen des geistigen Eigentums (IP) in den Mittelpunkt. Am 24. März 2026 fand nun der erste Fusionskongress des BMFTR statt, an dem das BMFTR die Förderrichtlinie „Hubs für die Fusion“ parallel vorstellte.

Am 17. April 2026 wurde die Förderrichtlinie "Hubs für die Fusion" nun im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bis zum 18. Mai 2026 können sowohl die Strategieskizze als auch der Antrag des Hub-Managements eingereicht werden. Mit der Förderrichtlinie sollen drei Hubs für Fusionskraftwerke in Deutschland durch das BMFTR gefördert werden:

  • Hub Magnetfusion,
  • Hub Laserfusion (technologieoffen) und
  • Hub Brennstoffkreislauf und Materialentwicklung als Querschnittstechnologien.

2. IP-Modelle und Schutzkonzepte als zentrales Bewertungskriterium

Die Förderrichtlinie macht deutlich, dass IP-Regelungen und IP-Strategien integraler Bestandteil der Förderung sind:

  • Bereits in der Antragsphase sind IP- und Schutzkonzepte darzustellen; sie bilden ein relevantes Bewertungskriterium.
  • Im Strategieplan (Roadmap) eines Hubs ist die IP-Strategie bereits in der Projektskizze zu skizzieren (Ziffer 7.3.1 f) Förderrichtlinie).
  • Im Auswahl- und Entscheidungsverfahren werden u.a. die „Qualität und Belastbarkeit des Nutzungskonzepts, Einbettung in das Forschungsökosystem, Zugangsregeln, IP-Regelungen und -Strategie“ bewertet (Ziffer 7.3.3 Förderrichtlinie).
  • Den Projektpartnern sollen die Rechte an geistigem Eigentum, gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten an den Projektergebnissen zustehen (vgl. Ziffer 2 Abs. 9 Förderrichtlinie; Ziffer 3.2 Hub-Mustermanagementantrag BMFTR; Ziffer 2.3 HUB-Musterstrategieskizze BMFTR).
  • Daneben gelten die üblichen Nebenbestimmungen zur F&E-Förderung, insbesondere mit Blick auf Verwertungsbeschränkungen im Nicht-EU-Ausland.

Damit wird klar: Die rechtssichere Ausgestaltung von IP-Modellen, IP-Verwertungsstrukturen und F&E-Kooperationen ist für die Förderung von Fusionsprojekten kein Randthema, sondern ein entscheidender Erfolgsfaktor.

III. Länderebene: Wettbewerb um Fusionsstandorte

Die Länder Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg‑Vorpommern, Sachsen und Schleswig-Holstein haben am 31. Oktober 2025 auf Grundlage eines gemeinsamen Eckpunktepapiers die "Fusionsforschungsallianz" gegründet; Baden‑Württemberg ist der Allianz zum 8. Januar 2026 beigetreten. Ziel ist eine gemeinsame Mission, unter enger Kooperation von Industrie und Forschung die Erforschung, Entwicklung sowie den Bau und Betrieb kommerziell genutzter Fusionsreaktoren voranzutreiben. Die Allianz versteht Fusion als grundlastfähige, klimaneutrale Energiequelle und strategischen Wettbewerbsfaktor und bündelt dafür die Standortstärken der Partnerländer, insbesondere in den beiden derzeit aussichtsreichsten Ansätzen Magnetfusion und laserinduzierte Trägheitsfusion.

Konkret setzt die Allianz auf ein vernetztes Innovationsökosystem mit Knotenpunkten wie dem FusionsCampus Biblis (Hessen), Wendelstein 7‑X und dem geplanten Institut für Hochenergiedichtephysik (Mecklenburg‑Vorpommern), den Laser- und Simulationsplattformen am HZDR (Sachsen), dem European XFEL (Hamburg/Schleswig‑Holstein) sowie dem geplanten neuen Stellarator am IPP Garching (Bayern). Die Partner wollen ihre Aktivitäten eng mit der Hightech Agenda Deutschland und dem Aktionsplan Kernfusion des Bundes verzahnen, Ausbildung und Qualifizierung länderübergreifend vernetzen, Forschungsinfrastrukturen öffnen und gemeinsam mit der Zulieferindustrie leistungsfähige Lieferketten aufbauen.

Auf Länderebene treibt gerade auch Bayern die Fusionsenergie voran. Ministerpräsident Markus Söder hat erst am 26. Februar 2026 angekündigt, bis zu 400 Millionen Euro in Fusionsprojekte zu investieren, um den Freistaat als zentralen Standort für Demonstrationsanlagen und perspektivisch kommerzielle Fusionskraftwerke zu positionieren. Das Geld ist Teil einer Absichtserklärung mit dem Start-up Proxima Fusion, RWE und dem Max-Planck-Institut für Plasmaphysik (IPP): Unter wissenschaftlicher Leitung des IPP soll in Garching eine erste Demonstrationsanlage („Alpha“) entstehen. Die bayerische Initiative ergänzt damit die Bundesförderung und verdeutlicht den beginnenden Standortwettbewerb der Länder um Infrastruktur, Wertschöpfung und Know-how im Bereich Fusionsenergie.

C. IP-Modelle und Fusionsprojekte rechtlich absichern

Die skizzierte Förderlandschaft auf EU-, Bundes- und Länderebene bringt anspruchsvolle Anforderungen an IP-Modelle, Verwertungsstrategien und vertragliche Kooperationsstrukturen mit sich.

1. Verwertungsbeschränkungen, Spill-Over-Verpflichtungen und andere zwingende Vorgaben für Förderprojekte

Für in Deutschland geförderte Projekte spielen die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben – die NKBF – als Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid eine wesentliche Rolle. Aus diesen Nebenbestimmungen ergeben sich auch Verwertungsbeschränkungen für das generierte IP aus dem Forschungsprojekt.

Bereits im Antrag auf Forschungsförderung müssen die Verwertungsziele konkret benannt werden (Nr. 3.3 NKBF 2017). Dem Zuwendungsempfänger steht zwar das ausschließliche Verwertungsrecht an den Ergebnissen zu (Nr. 3.2 NKBF 2017). Zugleich ergeben sich jedoch aus den Förderbedingungen eigene Verwertungsbeschränkungen (Nr. 3.4 NKBF 2017): Beispielsweise ist eine Verwertung der Ergebnisse außerhalb des EWR und der Schweiz nur mit vorheriger Zustimmung des Zuwendungsgebers möglich (Nr. 3.4.1 NKBF 2017); ebenso kann eine Pflicht zur Einräumung bzw. Erteilung eines nicht ausschließlichen, übertragbaren Verwertungsrechts an den Zuwendungsgeber bestehen (Nr. 3.4.2 NKBF 2017). Zudem muss der Zuwendungsempfänger für einen angemessenen und wirksamen Schutz der Ergebnisse sorgen, die Ergebnisse der Forschung und Lehre in Deutschland unentgeltlich unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung stellen und die Ergebnisse zwingend zu verwerten (Verwertungspflicht) (Nr. 3.5, 3.6 NKBF 2017).

Dabei zeigen sich insgesamt auch sog. Spill-Over-Verpflichtungen: In der Forschungsförderung will der Zuwendungsgeber regelmäßig sog. Spill-Over-Effekte nutzen, um im Ergebnis einen Mehrwert über den einzelnen Zuwendungsempfänger hinaus zu schaffen – etwa durch nichtwirtschaftlichen Zugang zu Ergebnissen für Forschung und Lehre, Verwertungspflichten und die Einbindung weiterer Akteure in Wertschöpfungs- und Innovationsketten.

Diese Hinweise sind gerade für internationale Konzerne im Bereich des Technologie- und Energiemarktes essenziell, da bei der internationalen Verwertung von IP wie aufgezeigt in Förderprojekten Verwertungsbeschränkungen gelten können. Ebenso sind die rechtlichen Optionen der multinationalen IP-Verwertungsstrategien für Investoren von besonderer Relevanz.

2. Beratungsbedarf zu Projekten zu Fusionskraftwerken steigt

Noerr verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Beratung zu Förder- und Forschungsprojekten mit komplexen IP-Strukturen – insbesondere an der Schnittstelle von Technologieentwicklung, Verbundforschung und industrieller Verwertung – – sowie in den Querschnittsbereichen öffentliches Wirtschafts- und Regulierungsrecht, Energie- und Infrastrukturrecht, Corporate/M&A und Venture Capital/Private Equity, Außenwirtschaftsrecht und Investitionskontrolle sowie Finanzierung.

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Konzeption und Verhandlung von IP-Verwertungsmodellen in Hochtechnologieprojekten,
  • Gestaltung von Konsortial- und Kooperationsverträgen unter Einbindung der förderrechtlichen Vorgaben,
  • rechtliche Bewertung von IP-Strategien und Schutzkonzepten als Bestandteil von Projektskizzen, Roadmaps und Antragsunterlagen,
  • Begleitung bei der Abstimmung mit Fördergebern, insbesondere zu Verwertung, Zugangsregeln und Auslandstransfers,
  • Beratung zu F&E-Verwertungsschranken und Exportrestriktionen, insbesondere bei Vorhaben mit Beteiligung von Nicht‑EU‑Partnern oder Verwertung im Nicht‑EU‑Ausland.
  • Strukturierung und Umsetzung von Joint Ventures, PPPs, SPVs und Wachstumsfinanzierungen (insbesondere Venture Capital und Private Equity) für beispielsweise Demonstrationsanlagen und Start-ups,
  • Beratung zu Außenwirtschaftsrecht und Investitionskontrolle, insbesondere bei Beteiligungen internationaler Investoren, Technologietransfer und der Einstufung von Fusionsinfrastruktur als kritische Infrastruktur,
  • Strukturierung von Projektfinanzierungen für Demonstrationsreaktoren und künftige Kraftwerke (inkl. EPC-Verträgen) sowie Einordnung in ESG- und Taxonomie-Rahmen.

Durch die Kombination unseres förderrechtlichen Know-hows mit unserer langjährigen IP- und Technologietransferrechtsexpertise, gepaart mit unserem Full-Service-Angebot in den Bereichen Energy & Infrastructure, Regulatory, Corporate/M&A, Finance, Außenwirtschaftsrecht/Investitionskontrolle und ESG/Environment unterstützen wir Sie gerne dabei, ihre Projekte förderfähig, IP-strategisch robust und wirtschaftlich skalierbar aufzusetzen.

Auf EU-Ebene startet die erste Ausschreibung im Rahmen des EURATOM-Arbeitsprogramms am 15. September 2026. In Deutschland besteht unter der Förderrichtlinie „Hubs für die Fusion“ bereits bis zum 18. Mai 2026 die Möglichkeit, die Strategieskizze und den Antrag des Hub-Managements einzureichen. Gerade hier besteht ein akuter Bedarf, IP-Modelle und F&E-Kooperation auszuarbeiten oder zu schärfen.

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