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Rumänien: Änderungen der Einkommenssteuerbefreiung für die IT-Branche

03.05.2023

Ab dem 1. Juni 2023 wird der Gemeinsame Erlass Nr. 21.813/6.421/2.246/4.433/2022 über die Einbeziehung in die Tätigkeit der Erstellung von Computerprogrammen durch die Gemeinsame Verordnung Nr. 20.463/3.964/967/1.415/2022 ersetzt, die von den Ministerien für Forschung, Bildung, Arbeit und Finanzen unterzeichnet und im Amtsblatt Nr. 370 vom 2. Mai 2023 veröffentlicht wurde.

Der neue Erlass bringt folgende Änderungen bei der Anwendung der Einkommensteuerbefreiung für die IT-Branche mit sich:

  • Die Einkommenssteuerbefreiung gilt auch für Arbeitnehmer, die in lokalen öffentlichen Einrichtungen beschäftigt sind, und zwar für den Zeitraum, in dem sie Tätigkeiten zur Erstellung von Computerprogrammen ausüben;
  • Die Einkommenssteuerbefreiung gilt auch für Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Delegationsvereinbarung (rumänisch: act de delegare) tätig sind;
  • Die Bedingung bezüglich des Vorhandenseins einer spezialisierten IT-Abteilung des Arbeitgebers, wie sie in seinem Organigramm ausgewiesen ist (z. B. Direktion, Abteilung, Dienststelle, Büro, Abteilung oder ähnliches), wurde dahingehend geändert, dass eine Liste von Tätigkeiten aufgenommen wurde, die von einer solchen spezialisierten Abteilung ausgeführt werden können: Informations- und Kommunikationstechnologie, künstliche Intelligenz und neu entstehende digitale Technologien, Steuerverwaltung in elektronischem Format, Datenbanken, E-Government-Dienste und digitale Transformation.
 

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