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FSR-Konsultation ergibt Reformbedarf

12.03.2026

Die Europäische Kommission ("Kommission") hat die Ergebnisse ihrer öffentlichen Konsultation zur Überprüfung der EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen (Verordnung (EU) 2022/2560, Foreign Subsidies Regulation, "FSR") veröffentlicht. Diese indizieren die Notwendigkeit, die FSR zu überprüfen und zu vereinfachen. Für Unternehmen ergeben sich hieraus erste Hinweise für mögliche Anpassungen des noch jungen Regimes.

Bedeutung anerkannt, Klarheit gefordert

Gemäß Artikel 52 Absatz 2 FSR ist die Kommission verpflichtet, bis zum 13.07.2026 und danach alle drei Jahre ihre Anwendungspraxis der FSR zu überprüfen. Die Konsultation ist Teil der bis zum 13.07.2026 vorgesehenen ersten Überprüfung. Insgesamt gingen 54 Stellungnahmen aus Wirtschaft, Verwaltung und Beratungspraxis aus der Europäischen Union und Drittstaaten ein. Die überwiegende Mehrheit erkennt die wichtige Rolle der FSR beim Vorgehen gegen Wettbewerbsverzerrungen auf dem EU-Binnenmarkt, die durch drittstaatliche Subventionen verursacht werden, an. Zugleich fordern viele der Stellungnahmen präzisere Vorgaben und mehr Rechtssicherheit bei der praktischen Anwendung.

Besonders kritisch wird die Ausgestaltung des materiellen Prüfmaßstabes gesehen. Mehr als die Hälfte der Stellungnahmen hält den Prüfungsrahmen zur Feststellung von Wettbewerbsverzerrungen auf dem EU-Binnenmarkt gemäß Artikel 4 FSR für zu unklar und zu allgemein formuliert. Insbesondere fehle es an nachvollziehbaren Kriterien dafür, wie einzelne Indikatoren im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 FSR bei der Feststellung einer etwaigen Wettbewerbsverzerrung gewichtet werden und welche Beweise erforderlich sind.

Auch die sogenannte Abwägungsprüfung gemäß Artikel 6 FSR, bei der die negativen gegen etwaige positive Auswirkungen einer drittstaatlichen Subvention abgewogen werden, wird vielfach als intransparent und wenig vorhersehbar kritisiert. Unternehmen bemängeln das weite Ermessen der Kommission bei der Durchführung der Abwägungsprüfung sowie unklare Anforderungen an die Darlegung positiver Auswirkungen. Zum Nachweis positiver Auswirkungen enthalten die im Januar 2026 von der Kommission veröffentlichten Leitlinien zur FSR bereits einige Erläuterungen (mehr dazu in unserem Noerr Insight vom 19.01.2026).

Hoher Aufwand bei M&A-Transaktionen und öffentlichen Vergabeverfahren

Praktische Schwierigkeiten zeigen sich insbesondere bei den (an-)meldepflichtigen Tatbeständen für Unternehmenszusammenschlüsse und im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren.

Viele Unternehmen halten die Anmeldeschwellenwerte für Unternehmenszusammenschlüsse für zu niedrig, sodass auch unproblematische Fälle erfasst werden und erheblicher administrativer Aufwand entsteht. Als besonders belastend wird die Pflicht zur Meldung sämtlicher „drittstaatlicher finanzieller Zuwendungen“ bewertet. Der Begriff der „finanziellen Zuwendungen“ sei sehr weit gefasst und umfasse auch gewöhnliche Geschäftsbeziehungen ohne erkennbare Verbindung zu einer potenziellen Wettbewerbsverzerrung auf dem EU-Binnenmarkt. Die Zusammenstellung entsprechender Daten über internationale Konzernstrukturen hinweg erweise sich in der Praxis als äußerst aufwendig.

Ähnliche Kritik betrifft öffentliche Vergabeverfahren. Dort berichten Marktteilnehmer von teils erheblichen Verzögerungen, zusätzlichen Kosten und Rechtsunsicherheit. Teilweise wird sogar ein Rückgang der Teilnahme sowohl von mitgliedstaatlichen als auch von drittstaatlichen Unternehmen beobachtet.

Ausblick auf eine mögliche erste Reform

Die Konsultationsergebnisse werden in den offiziellen Überprüfungsbericht der Kommission einfließen, den die Kommission im Juli 2026 vorlegen muss. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Kommission vor allem Vereinfachungen, klarere Leitlinien und möglicherweise höhere Schwellenwerte prüfen dürfte. Ziel ist eine ausgewogene Regelung, die einerseits Wettbewerbsverzerrungen auf dem EU-Binnenmarkt wirksam adressiert, andererseits aber M&A-Transaktionen und die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren nicht unverhältnismäßig belastet. Grundlegende Überarbeitungen, wie etwa die Erhöhung der Anmeldeschwellenwerte, erfordern eine Änderung der FSR selbst durch das Europäische Parlament und den Rat. Die Kommission kann dem Europäischen Parlament und dem Rat in Kombination mit dem Überprüfungsbericht auch solche Gesetzgebungsvorschläge vorlegen.

Für Unternehmen bleibt die FSR damit ein strategischer Compliance-Faktor – insbesondere bei M&A-Transaktionen und öffentlichen Vergabeverfahren in der Europäischen Union. Um Verzögerungen in Transaktions- und Vergabeprozessen zu vermeiden, empfiehlt es sich, etwaige Anmeldepflichten und insbesondere erhaltene drittstaatliche finanzielle Zuwendungen aus den letzten drei Jahren frühzeitig zu analysieren.

Unser Noerr Kompetenzteam besteht aus erfahrenen Expertinnen und Experten auf dem Gebiet der FSR, des EU-Beihilferechts sowie der Fusionskontrolle und steht für Rückfragen und bei Unterstützungsbedarf gerne zur Verfügung. Melden Sie sich auch gerne hier an, um alle unsere News Alerts zur FSR zu erhalten oder klicken Sie hier , um zu unserem neuen FSR-Checker zu gelangen und herauszufinden, ob Ihre M&A-Transaktion anmeldepflichtig ist.

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