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Vorschläge der „Kohlekommission“ zum Kohleausstieg nehmen Konturen an

21.01.2019

Die Pläne der von der Bundesregierung eingesetzten Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum angestrebten Ausstieg aus der Kohleverstromung gewinnen an Kontur. Die Kommission soll in einem Abschlussbericht Vorschläge sowohl zur konkreten Gestaltung des Kohleausstiegs an sich als auch zur strukturpolitischen Begleitung desselben unterbreiten. Die Vorlage eines Abschlussberichts war ursprünglich bereits für Ende November 2018 angepeilt worden, musste dann aber insbesondere aufgrund politischen Drucks der Ministerpräsidenten der drei ostdeutschen Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg, die von einem Ausstieg aus der Kohleverstromung besonders betroffen sind, auf Ende Januar bzw. Anfang Februar 2019 vertagt werden. Wie bekannt wurde, zeichnen sich nunmehr in zentralen Konfliktfeldern Kompromisse ab.

Die Kommission wird aller Voraussicht nach im Sinne eines Stufenplans Vorschläge dazu unterbreiten, in welchem Umfang die Kohleverstromung bis 2022 und bis 2030 reduziert werden sollen. Kolportiert wird eine Abschaltgröße von 7.000 Megawatt (MW) bis 2022. Bis 2030 sollen die Kapazitäten von heute ca. 20.000 MW Braun- und 23.000 MW Steinkohleverstromung auf zusammen ca. 20.000 MW mehr als halbiert werden. Bei ihren Vorschlägen wird die Kommission die Auswirkungen des Ausstiegs aus der Atomkraft im Auge behalten müssen. Zwecks Sicherstellung der Versorgungssicherheit wird scheinbar ein Investitionsrahmen für den Bau neuer Gaskraftwerke diskutiert.

Hinsichtlich des „Wie“ der rechtlichen Umsetzung des Ausstiegs aus der Kohleverstromung scheint die Kommission ein Mischmodell zu favorisieren: Über die Stilllegung der Braunkohlekraftwerke soll die Bundesregierung mit den beiden Betreibern RWE und Leag verhandeln. Angestrebt wird eine einvernehmliche Lösung, bei der die beiden Betreiber für die Stilllegung ihrer Kraftwerke entschädigt werden. Die Restlaufzeiten der Steinkohlekraftwerke sollen demgegenüber ausgeschrieben werden: Die längsten Restlaufzeiten erhielten diejenigen Betreiber gutgeschrieben, die für die Stilllegung ihrer Kraftwerke die geringsten Entschädigungsprämien verlangen. Dieses Modell hätte den Charme, dass vorhandene Kraftwerksinfrastrukturen effektiv genutzt werden würden, während veraltete und im Betrieb teure Kraftwerke früher abgeschaltet werden würden.

Hinsichtlich der strukturpolitischen Begleitung des Ausstiegs aus der Kohleverstromung haben die betroffenen Länder mit ihrer Forderung Gehör gefunden, die finanzielle Begleitung des mit dem Ausstieg einhergehenden Strukturwandels durch einen „geeigneten Trägerrahmen“ abzusichern. Diskutiert wird die Gründung einer Stiftung, die die aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel langfristig verwalten und verteilen soll. Ein ähnliches Stiftungsmodell hat der Gesetzgeber bereits im Zusammenhang mit Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung erfolgreich aufgesetzt: Die Stiftung „Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ des Bundes verwaltet die von den Betreibern der deutschen Kernkraftwerke zur Verfügung gestellten 24 Mrd. Euro, um die Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls langfristig sicherzustellen (siehe unsere Pressemitteilung vom 15.12.2016). Ähnlich wie im Zusammenhang mit der Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung sollen die Errichtung der Stiftung sowie weitere strukturpolitische Begleitmaßnahmen (Investitionen in die regionale Infrastruktur, Ansiedlung von (Bundes-) Behörden und Standorten der Bundeswehr) in einem (Bundes-) Gesetz festgeschrieben werden, dem Bund und Länder zustimmen müssten.

Der Abschlussbericht der Kommission wird die Grundlage für weitere Überlegungen der Bundesregierung bzw. der Regierungskoalitionen bilden, wie sie den Ausstieg aus der Kohleverstromung gestalten. Dabei wird ihnen der Abschlussbericht als politischer Leitstern dienen – rechtlich an ihn gebunden sind sie nicht. Die politische Kontroverse über die Ausgestaltung aus der Kohleverstromung wird nach der Vorlage des Abschlussberichts also weitergehen.

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