Dr. Max Helleberg berät in diversen Bereichen des öffentlichen Wirtschaftsrechts. Ein wesentlicher Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung im Investitionsschutzrecht (FDI) – einschließlich der Koordination grenzüberschreitender Verfahren in mehreren europäischen Jurisdiktionen. Ferner begleitet er Unternehmen in Bezug auf regulatorische Fragen in komplexen Transaktionen und vertritt sie in Zulassungs- und Genehmigungsverfahren gegenüber Behörden und vor Gerichten. Darüber hinaus unterstützt er regelmäßig die öffentliche Hand, namentlich den Bund, bei komplexen und wegweisenden Großprojekten, insbesondere im Zusammenhang mit der Energiewende. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Compliance-Beratung im öffentlichen Sektor, vor allem im Zusammenhang mit dem Einsatz künstlicher Intelligenz.

Referenzen

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Zusammenhang mit Braunkohleausstieg, Strompreisbremse und Atomausstieg
  • Liwathon beim Erwerb von Anteilen an der PCK-Raffinerie in investitionskontrollrechtlicher Hinsicht, einschließlich erfolgreicher Vertretung vor dem Verwaltungsgericht Berlin
  • Northvolt im Zusammenhang mit einer Subvention in Höhe von insg. EUR 700 Mio. aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Förderung der Errichtung der Batteriezell-Fabrik
  • US-amerikanischer Investor bei der Aufarbeitung von Compliance-Fragen im Fördermittelrecht nach einer Unternehmensakquisition

Meine Insights

Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und der Haifa University (Haifa, Israel)
Referendariat am Kammergericht Berlin, u.a. mit Tätigkeiten für eine der führenden Wirtschaftskanzleien in Deutschland sowie für die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen (New York City)
Seit 2017 bei Noerr
Zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Berlin

Publikationen

  • Investitionsschutzrecht, in: Baums/Thoma/Verse (Hrsg.), Kommentar zum Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) (zusammen mit Bärbel Sachs, erscheint in 2026)
  • Erneute Anpassung des Energiesicherungsgesetzes, UKuR 2022, S. 339 f. (zusammen mit Melina Lehrian)
  • Novelle des Energiesicherungsgesetzes, UKuR 2022, S. 129 f. (zusammen mit Holger Schmitz)
  • Anmerkung zu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.01.2022 – OVG 1 S 10/22 (außenwirtschaftsrechtliche Prüfung der Übernahme eines Herstellers von Wafern), NZG 2022, S. 423 f. (zusammen mit Johannes Schäffer)
  • Kernenergieausstieg – Staat und Unternehmen zwischen Eingriffsgesetzen und konsensualen Lösungstechniken, NVwZ 2017, S. 1332 ff. (zusammen mit Holger Schmitz und Stefan Martini)
  • Der Diesel und der Staat – Klage gegen die Bundesrepublik mit vielen Hürden, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16.08.2017 (zusammen mit Holger Schmitz)
  • Leitbildorientierte Verfassungsauslegung - Bestandsaufnahme und Kritik unter besonderer Würdigung der Versammlungsfreiheit, Berlin 2016

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