Windenergie vs. Wetterradar
Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg has Noerr ein Rechtsgutachten zur „Geltendmachung einer Beeinträchtigung von Belangen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bei Errichtung von Windenergieanlagen“ erstellt.
In dem Rechtsgutachten wird aufgezeigt, dass der DWD trotz möglicher Beeinträchtigungen seiner Wetterradaranlagen nicht pauschal auf Mindestabständen für Windenergieanlagen bestehen darf. Vielmehr muss er etwaige Störungen im Einzelfall darlegen. Die so dargelegten Belange des DWD haben die Genehmigungsbehörden dann gegen die Belange anderer Betroffener, etwa des Grundstückseigentümers bzw. Vorhabenträgers, abzuwägen. Dabei wird die Genehmigungsbehörde insbesondere zu berücksichtigen haben, dass Beeinträchtigungen von Wetterradaren, die nur lokale Wirkung zeigen, durch den DWD hinzunehmen sind und der DWD gegebenenfalls technische Lösungen zur Abmilderung der Kollisionslage zu ergreifen hat.
Das Rechtsgutachten kann über die Internetseite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hier (PDF) abgerufen werden.
Bestens
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