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Wirksamkeit der ausser­ordentlichen Kündigung des Prinzi­pals bei Insolvenz des Absatz­mittlers

01.08.2014
Seit der BGH-Entscheidung vom 15 11.2012 zur Wirksamkeit von insolvenzbedingten Lösungsklauseln bestehen in der Praxis Unsicherheiten, ob der Unternehmer den Vertriebsvertrag im Falle der Insolvenz des Absatzmittlers außerordentlich kündigen kann. Hintergrund dafür ist, dass die Vertriebsverträge regelmäßig eine explizite Klausel enthalten, wonach der Unternehmer in diesem Fall das Recht hat, den Vertriebsvertrag außerordentlich zu kündigen und der BGH entschieden hat, dass insolvenzbedingte Lösungsklauseln regelmäßig nach § 119 InsO unwirksam sind.

Ströbl/Woltmann zeigen in ihrem soeben in der ZVertriebsR veröffentlichten Beitrag auf, dass die vorgenannte Entscheidung des BGH einer außerordentlichen Kündigung des Vertriebsvertrages durch den Unternehmer bei Insolvenz des Absatzmittlers nicht entgegensteht und eine solche daher weiterhin zulässig ist. 

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