Noerr vertritt Scania erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof

13.11.2023

Mit einem Team unter der Leitung von Dr. Dominik Wendel, Dr. Fabian Hübener und Benedikt Lutz hat Noerr ihre Mandantin Scania erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vertreten (C-319/22).

Der EuGH entschied, dass Fahrzeughersteller nach der Typgenehmigungsverordnung nicht verpflichtet sind, unabhängigen Wirtschaftsakteuren Fahrzeugdaten über eine Datenbankschnittstelle zugänglich zu machen, die eine maschinengesteuerte Abfrage und den Download der Ergebnisse ermöglicht.

Der Kläger, der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA), führt gegen die beklagte Scania CV AB einen Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln über die Form, den Inhalt und den Umfang der Herstellerverpflichtung zur Bereitstellung von Fahrzeug-, OBD- sowie Reparatur- und Wartungsinformationen gemäß der Typgenehmigungsverordnung. Das Landgericht Köln legte dem EuGH mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vor, insbesondere betreffend die Art und das Format der Bereitstellung dieser Informationen durch die Fahrzeughersteller.

Die wichtigste Frage, über die geraume Zeit verhandelt worden ist, war, ob Fahrzeughersteller die erforderlichen Angaben über eine Datenbankschnittstelle zugänglich machen müssen, die eine maschinengesteuerte Abfrage und den (massenhaften) Download der Ergebnisse ermöglicht. Die Beklagte brachte vor, dass nach der Typgenehmigungsverordnung das Erfordernis einer solchen Datenbankschnittstelle nicht besteht.

Der EuGH folgte dieser Argumentationslinie. Er wahrt damit die Hoheitsgewalt der Fahrzeughersteller über ihre Datenbanken und verhindert eine De-facto-Entwertung von Reparatur- und Wartungsinformationen über maschinengesteuerte Abfragen, Massendownloads und -zugriffe.

Diese gute Nachricht kommt, nachdem der EuGH zuvor bestimmte Sicherheitsmaßnahmen an OBD-Schnittstellen zum Nachteil von Fahrzeugherstellern verboten hat (vgl. EuGH, Rechtssache C-296/22).

Die Entscheidung des EuGH verhindert auch, dass Fahrzeugherstellern durch die Umstellung ihrer IT-Infrastruktur, die zur Bereitstellung einer Datenbankschnittstelle erforderlich wäre, zusätzliche Kosten entstehen.

Darüber hinaus verkündete der EuGH auch seine Auffassung zu anderen Fragen betreffend den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen. So klärte er, welche Suchfunktionen die entsprechenden Datenbanken der Fahrzeughersteller aufweisen müssen, sowie die rechtliche Auslegung des Begriffs „maschinenlesbare Daten“ und des Datenschutzrechts bei der Bereitstellung von FIN. Auch dies ist eine wichtige Nachricht, da sie mehr Klarheit darüber schafft, wie Fahrzeughersteller ihre Infrastruktur in Bezug auf Reparatur- und Wartungsinformationen einrichten können.

Noerr war zuvor bereits für Peugeot SA und PSA Automobiles SA zu der Frage der zulässigen Gebühr für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen vor dem EuGH erfolgreich.

 

Berater Scania: Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB

Automotive & New Mobility:

Dr. Dominik Wendel (Partner), Benedikt Lutz (Senior Associate, Brüssel)

 

Antitrust & Competition

Dr. Fabian Hübener (Associated Partner, Brüssel)

 

Datenschutz

Dr. Daniel Rücker (Partner, München), Dr. Korbinian Hartl (Senior Associate, München)