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Begrenzung der EEG-Umlage für strom­intensive Unternehmen – Praxis­relevante Neuerungen nach dem EEG 2014

23.12.2014

 

Mit Inkrafttreten des EEG 2014 am 01. August 2014 sind die Bestimmungen der Besonderen Ausgleichsregelung in wesentlichen Teilen neu geregelt worden und an die Vorgaben aus Brüssel angepasst worden – mit teilweise erheblichen Auswirkungen für die „stromintensiven“ Unternehmen. Dies betrifft sowohl die Antragsvoraussetzungen, als auch die Höhe der zukünftig gewährten Umlagebegrenzung. Hier sind einige Fragen noch nicht abschließend geklärt und weitere Fragen werden im Rahmen der praktischen Anwendung der neuen Vorschriften auftreten, so dass bei der Antragstellung in den kommenden Jahren besondere Sorgfalt geboten ist.

In einem kürzlich erschienenen Aufsatz stellen Dr. Maximilian Uibeleisen und Dr. Martin Geipel, beide Mitglieder der Noerr Energy Group, einige der besonders praxisrelevanten Neuerungen vor. Dies betrifft u.a. die Zuordnung von Unternehmen zu den sog. antragsberechtigten Branchen (Anlage 4 zum EEG), Fragen im Zusammenhang mit den einzureichenden Antragsunterlagen und dem Umfang der materiellen Ausschlussfrist sowie die neuen, vor allem bei M&A Transaktionen zu beachtenden Regelungen zur Umwandlung von Unternehmen.

Gerne lassen wir Ihnen den Aufsatz auch als PDF zukommen.  

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